
Von Alfred Kroll
Oldenburg (kobinet) Das Schicksal seelisch beeinträchtigter Kinder ist besorgniserregend. Am Beispiel von Kindern mit einem Asperger-Syndrom dürfte es besonders deutlich werden. Der Staat garantiert diesen benachteiligten Kindern grundrechtlich verbriefte Hilfeinstrumente insbesondere im Hinblick auf eine angemessene Schulbildung. Die damit einhergehenden Kosten, die z.B. für von diesen benachteiligten Kindern benötigten Schul- bzw. Integrationshelfers anfallen, wollen viele Jugendämter nicht übernehmen mit der Konsequenz, dass die betroffenen, teilweise hoch intelligenten Kinder nicht eine Regel- oder Integrationsschule besuchen können, sondern an Förderschulen "abgeschoben" werden. Trotz einer grundrechtlich garantierten Chancengleichheit sowie eines zugesicherten Benachteiligungsverbotes endet die berufliche Laufbahn dieser Kinder tendenziell in Werkstätten für behinderte Menschen. Hätten diese Kinder jedoch eine staatlich zugesicherte Förderung erhalten, so wären sie gfls. in der Lage, sich auf der Grundlage eines Studiums eine gesicherte Existenzgrundlage aufzubauen.
Es geht den Sozialleistungsbehörden tendenziell vorrangig um die Einsparung bzw. Vermeidung von Kosten, die dahinter stehenden Schicksale der benachteiligten Kinder ist vielfach zweitrangig. Kinder mit seelischen Beeinträchtigungen und/oder erheblichen Verhaltensauffälligkeiten sind in einem erhöhten Maße suizidgefährdet. Einige meiner jungen Mandanten haben in ihrer Verzweiflung, Not u. Hilflosigkeit Suizid begangen, auch Fremdgefährdung und Amokgefahren drohten bzw. drohen aktuell. Zudem wurden völlig überforderte und von Jugendämtern im Stich gelassene Eltern in ihrer Lebensweise erheblich beeinträchtigt bzw. wurde das gesamte Familienleben zerstört!
Es ist Aufgabe und Verpflichtung eines Jugendamtes, Rechtsansprüche von Hilfesuchenden zu erfüllten und das Wohl benachteiligter Kinder stets im Auge zu behalten. Den mit der Umsetzung von Rechtsansprüchen einhergehenden hohen Amtspflichten genügen Jugendämter vielfach nicht ansatzweise. Stattdessen erfahren bereits junge Menschen Behördenwillkür, das Kindeswohl ist wohl zu teuer!
Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten eines Anwaltes, sich im Falle staatlicher Machtüberschreitung schützend vor seine (jungen) Mandanten zu stellen und diese insbesondere vor Schäden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu bewahren. Wenn anwaltlich tief greifende Grundrechtsverletzungen zu Lasten minderjähriger Kinder insbesondere gegenüber Jugendämtern gerügt und behördlicherseits objektiv-willkürliche Hürden zur Vereitelung von Rechtsansprüchen geschaffen werden, ist letztlich wohl kein Raum mehr für anwaltliche Diplomatie vorhanden. Im Kampf um das Recht zu Gunsten benachteiligter Kinder sind - zumindest in Ausnahmesituationen - zur Gefahrenabwehr drastische Formulierungen angezeigt bzw. unvermeidbar. Sachlichkeit um jeden Preis? Ich sage NEIN!
Es ist an der Zeit, die tendenziell objektiv-willkürlichen Behördenstrukturen insbesondere zu Lasten junger behinderter Menschen transparent zu machen. Das Kindeswohl , die Menschenwürde und das Benachteiligungsverbot müssen auch unter wirtschaftlichen Kriterien wieder Geltung erlangen. Ein sozialer Rechtsstaat muss Behördenwillkür vermeiden, Behördenwillkür braucht kein Mensch! Deshalb ziehe ich am Montag, den 27.10.2008, insbesondere für junge, behinderte Menschen in Oldenburg vor Gericht. Es muss sich in unserem sozialen Rechtsstaat zum Wohle unserer Kinder dringend etwas verändern. Wir sind alle aufgefordert und verpflichtet, das Wohl unserer Kinder zu schützen und zu fördern. Ich bitte von daher die Öffentlichkeit um nachhaltige Unterstützung im Sinne des Einleitens eines dringend erforderlichen Veränderungsprozesses. sch
Alfred Kroll ist Rechtsanwalt in Oldenburg, spezialisiert auf Behinderten- und Sozialrecht
Irene Ilse schrieb am 23.12.2009, 11:53
Unsere Tochter ist Asperger-Autistin und hat eine tiefgreifenden Angsstörung, die sich im Laufe ihres Leidensweges durch verschiedene Schulen/Einrichtungen erst so richtig aufgebaut hat.
Bis vor kurzem war sie auf Anraten u.a. des Jugendamtes in einer Einrichtung für psychisch beeinträchtigte (junge) Menschen, die sich angeblich auch mit ihrem Krankheitsbild sehr gut auskennen sollten. Wir haben sie sehr ungern dorthin geschickt (230 km von zu Hause entfernt) wollten aber erreichen, dass sie dort eine passende Beschulung erhält. Eine Beschulung war hier nicht mehr möglich.
In der Einrichtung fand mehrere Monate keine Beschulung statt. Erst auf unsere Beschwerden beim Jugendamt wurde EINE Lehrerin eingestellt, die für mehrere Jugendliche aller Alters-/Schulstufen zuständig war. Unterricht war weiterhin gleich 0. Dafür gab es von Anfang an extremes Mobbing/Gewalt gegen unsere Tochter von Mitpatienten mit der Folge, dass sie stark selbstmordgefährdet war.
Deshalb haben wir unsere Tochter am 12.12. 09 nach Hause geholt und beschreiten jetzt den mühevollen Weg durch den Behördendschungel.
Peter Thiele schrieb am 26.04.2009, 17:12
Hallo,
weiß ja net mal wo man anfangen soll, meine Freundin fast 17 und schwanger ist letzte Woche in eine Psychatriche Klinik ZWANGSEINGEWIEßEn worden.
Mit der Begründung das wohl des ungeborenen Kindes seih gefährdet.
Kurze Vorgeschichte, sie war Opfer eines Missbrauchs durch den besten Freund der Familie, als ich davon erfuhr redete ich mit ihr und meinte wenn sie stark genug seih solle sie Strafantrag stellen.
Das war deren Familie ein Dorn im Auge als Sie es tat und seitdem versuchen sie es mit allen Mitteln sie für Dumm und als Lügnerin hinzustellen,
Dies geht nun seitdem hin und her, ihre Mutter wusste von dem Mißbrauch und deckte in.
Seitdem wird sie und ich von ihrer Familie nur mit allen schlechten überschüttet und fertig gemacht.
Den ersten Antrag auf Unterbringung wurde vom Gericht abgeschmettert und in meine Obhut gegeben, mit der Auflage uns um alles selbst zu lümmern, dies taten wir. Anscheinend bzw. ich bin mir sicher das diese Familie wieder ein Gerücht in die Welt gesetzt hat, so das dies widerrufen wurde.
Jetzt sitzt sie in einer psychatrischen Klinik und ...........................
naja dies ist nur die Spitze des Eisberges, da ist soviel
Vorgefallen das man nur noch verzweifeln kann.
Heinz-Peter Tjaden schrieb am 28.10.2008, 12:10
Als Redakteur habe ich die Feststellung gemacht, dass Gerichte und Behörden auf Fragen von Redakteuren gar nicht mehr reagieren. Siehe dazu meinen Prolog auf kinderinheimen.blogspot.com
Familie J schrieb am 27.10.2008, 16:12
Unser Sohn war ein kleiner, aufgeweckter Junge. Er hat mit sechs Monaten angefangen zu sprechen, hat aber spät das Laufen gelernt. Er hat wenig geschlafen, war anstrengend und der Kindergarten langweilte ihn. Unruhe und Langeweile machten ihn zunehmend aggressiv. Der Kinderarzt hat ADHS diagnostiziert. Die Schule war nur furchtbar. Der Schulpsychologe stellte eine überdurchschnittliche Begabung fest und teilte uns mit, dass es keine geeignete staatliche Schule im Landkreis für ihn gäbe. Wir fanden eine, die wir selbst finanzieren sollten, was für uns unmöglich war. Klassensprung. Soziale Konflikte nahmen zu. Sieben Schulwechsel folgten!
Aussage des Jugendamtes: Eltern haben Schuld! Eklatante Erziehungsfehler! Unser Sohn hat schließlich den Schulbesuch verweigert und zu unserer Überraschung, reichten 50 Euro pro Monat aus um die Schulpflicht abzugelten. Keiner hat mehr gefragt. Verzweifelte Versuche vom Jugendamt Hilfe zu bekommen: Keine finanziellen Mittel, keine Therapeuten. Also wieder Kinderarzt, Psychologen etc.. Letztendlich mehrere Einweisungen ins LKH, weil er eine Gefahr für sich und andere darstellte. Danach: Abrutschen in die Rechte Szene und dann in die Drogenszene. Versuch einer Ausbildung gescheitert.
Hier haben alle Instanzen und Behörden in grober Weise versagt!
Als uns klar wurde, dass es hoffnungslos ist, bei den Ämtern bzw. den Amtsinhabern Hilfe zu bekommen und unsere Situation immer auswegloser wurde, haben wir über das Internet Herrn Rechtsanwalt Kroll gefunden. Er hat uns ernst genommen, viel für uns getan und war und ist der einzige Mensch, der uns verstanden hat. Wir möchten kein Gespräch mit Ihm missen und uns an dieser Stelle nochmals bedanken.
Herr Kroll hat erreicht, dass unser Sohn einen Erziehungsbeistand bekam. Doch kaum war der Erziehungsbeistand da, war der für lange Zeit im Urlaub. Herr Kroll hat Klage eingereicht. Die Termine wurden seitens der Behörden immer weiter verschleppt mit dem Ziel die Volljährigkeit unseres Sohnes zu erreichen. Die gesundheitliche Situation unseres Sohnes wurde immer bedrohlicher.
Herr Kroll hat ein Eilverfahren eingeleitet. Termin: 14 Tage vorm 18. Geburtstag. Die Behörde hat zur Auflage bekommen ein psychiatrisches Gutachten über unseren Sohn anfertigen zu lassen und Jugendhilfe zu leisten. Das Ergebnis des Gutachtens: Unser Sohn ist mehrfach seelisch behindert (u. a. ADHS, Borderline-Störung, Asperger Autist, schizoide Persönlichkeit).
Nach vier Monaten hat die Behörde, trotz Auflage eines Gerichts, sämtliche Leistungen eingestellt. Danach ging es steil bergab und unser Sohn wurde wegen Körperverletzung verurteilt. Die Jugendgerichtshilfe war bei der Verhandlung nicht anwesend. Unser Sohn hat trotz dieses Gutachtens seine 9 Monate Strafe in der JVA verbüßt. Er muss gefühlt haben, dass seine Person und sein Leben nichts mehr wert sind. Im November jährt sich sein Todestag zum ersten Mal. Unser Sohn ist 21 Jahre alt geworden ...
Familie J., Raum Göttingen
Gerhard Lichtenauer "Daheim statt Heim" Österreich schrieb am 26.10.2008, 19:12
Vielleicht sollten die Benachteiligungsverbote in Artikel 3 (Deutschland) bzw. Artikel 7 (Österreich) wieder aus den Bundesverfassungen gestrichen werden, wenn diese ohnehin nur zum schönen Schein von Gleichbehandlung in der Verfassung stehen, defakto aber totes Recht darstellen. Wir brauchen keine Grundrechte, die in einer Panzerglasvitrine - bestens vor Zugriffen geschützt - ausgestellt werden. Wir brauchen Rechte zum Angreifen!
Grundrechte dürfen weder aus fiskalen Gründen noch aus Behördenwillkür oder anderen niederen ökonomistischen Instinkten ausgehebelt werden, weder grundsätzlich und schon gar nicht gegenüber Kindern und allen Menschen, die einer umfassenden Unterstützung durch die Solidargemeinschaft bedürfen. (www.katja.at/leben)
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Kröll,
danke für Ihre deutlichen Worte, die ich aus leidvoller Erfahrung im Umgang mit österreichischen Jugendämtern und Sozialbehörden vollinhaltlich nur bestätigen kann. Die Formulierungen können gar nicht drastisch genug sein, um den Irrsinn und Starrsinn behördlicher Inkompetenz und Ignoranz auszudrücken!
Ja, es muss sich dringend etwas verändern und ich wünsche Ihnen von ganzem Herzen, dass Sie Ihre Kraft und Einsicht für den dringend erforderlichen Veränderungsprozess einbringen können, morgen bei der Verhandlung und auch weiterhin als couragierter "Anwalt", der dieser Bezeichnung auch würdig ist.
In aufrichtiger Wertschätzung,
Gerhard Lichtenauer, Initiator der österreichischen Bürgerinitiative "Daheim statt Heim" (www.daheim-statt-heim.at)
Manfred Keitel schrieb am 26.10.2008, 14:09
Ich persönlich erlebe die Vorgehensweise von Kostenträgern oft genug, als hätten wir diesen Obrigkeitsstaat längst erreicht. Umso mehr achte ich die Courage von Herrn Kroll, der offen für Menschlichkeit eintritt, wo Leute zwischen den Kostenträgern umhergeschubst und letztlich oft ignoriert und in ihrer Situation gelassen werden, für deren Veränderung sie längst eingetreten sind.
"Wo Normalbürger mit Beeinträchtigung geschnitten werden, läßt sich die Arbeit eines Anwalts nicht so einfach unter den Teppich kehren." - so sehe ich das! Selbst Anwälte leisten oft schlechte Arbeit und treten nicht ihrem Eid gemäß (auch) für beeinträchtigte Bürger ein. Sollte Herr Kroll für seine korrekte Vorgehensweise abgestraft werden, wissen wir, woran wir hier sind und sehen, daß ein faires Vorgehen unsererseits nicht belohnt wird.
Liebe Grüße
Manfred
Gerhard Bartz schrieb am 26.10.2008, 10:53
... ist man in Gottes Hand. Diese alte Volksweisheit trifft auch heute noch zu, genau wie der berühmte Satz von Dieter Hildebrandt: "Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen".
Rechtsanwalt Kroll steht seit Jahren unangefochten auf der ForseA-Liste empfohlener Rechtsanwälte. Nie gab es einen Hinweis auf fehlerhaften Umgang mit seinen Mandanten. Eigentlich braucht man ihm für morgen noch nicht mal Glück wünschen, wenn, ja wenn die obigen beiden Sätze nicht wären.
Wir hoffen, dass die morgige Verhandlung nicht beweist, dass Deutschland auf dem Weg zu einem Obrigkeitsstaat ist, in dem jegliche Kritik an "denen da oben" unbarmherzig bestraft wird. Sollte Herr Kroll morgen unterliegen, wird nicht nur in Oldenburg zur Jagd geblasen. Wer soll dann noch überbordende Willkür einzelner Behörden Einhalt gebieten? Aus unserer Beratungspraxis sind viele Beispiele bekannt, wo Behörden abseits aller Rechtsvorschriften argumentieren und gesetzliche Ansprüche verweigern. Sachlichen Argumenten unzugängliche Kostenträger sollten sich dann jedoch auch nicht als Mimosen gebärden.
Das Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen ForseA e.V. wünscht Herrn Rechtsanwalt Kroll ein verständnisvolles Gericht.