Hamburg (kobinet) Die Techniker Krankenkasse hat diese Woche zusammen mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation dafür geworben, sich über Organspende zu informieren und für einen Spendeausweis zu entscheiden. Mit sieben Antworten ging heute der TK-Newsletter auf die häufigsten Vorurteile ein.
12.000 Menschen in Deutschland stehen derzeit auf der Warteliste für ein Spenderorgan. An jedem Tag sterben drei von ihnen, weil sie das lebensrettende Organ nicht rechtzeitig erhalten. Wie eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Krankenkasse zeigt, gehen die Antworten der Befragten, warum sie keinen Organspendeausweis ausfüllen, meist auf mangelnde Information, Missverständnisse und Vorurteile zurück. Die TK erklärt deshalb die häufigsten Irrtümer im Zusammenhang mit der Organspende:
1. "Ich bin zu jung / Ich bin zu alt für eine Organspende."
Für die Organspende gibt es kein Mindest- und kein Höchstalter. Da es in jedem Alter Patienten gibt, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten, gibt es weder nach oben noch nach unten eine Altersgrenze.
2. "Aus religiösen bzw. ethischen Gründen lehne ich eine Organspende ab."
Die katholische und evangelische Kirche sowie der Zentralrat der Muslime befürworten die Organspende als einen Akt der Nächstenliebe und der Solidarität mit Kranken und Behinderten. Da die jüdische Gesetzesauslegung allerdings den Hirntod nicht als Lebensende anerkennt, sind Organentnahmen erst gestattet, wenn das Herz nicht mehr schlägt. So ist zum Beispiel nach dem Tod die Übertragung der Augenhornhaut möglich.
3. "Ich habe Angst, in der Klinik vorzeitig für tot erklärt zu werden, wenn dort dringend Organe benötigt werden."
Voraussetzung für Organspende ist der vollständige und irreversible Hirntod des Patienten. Er muss unabhängig voneinander von zwei Ärzten im Abstand von mindestens zwölf Stunden festgestellt werden.
4. "Ich hatte bisher keine Zeit, mich als Organspender, registrieren zu lassen."
Der Organspendeausweis ist ein einfaches Papierdokument, das man stets bei sich tragen sollte. Die enthaltenen Informationen sind an keiner Stelle registriert. Viele Krankenkassen wie die TK verschicken die Ausweise kostenlos. Auf vielen Internetseiten wie zum Beispiel www.tk-online.de steht der Ausweis zum kostenlosen Download.
5. "Aus gesundheitlichen Gründen kann ich kein Organspender sein."
Eine Organspende kommt nicht in Frage, wenn der Verstorbene akut an Krebs erkrankt war oder schwerwiegende Vorerkrankungen wie AIDS oder Tuberkulose hatte. Ob eine Organspende medizinisch möglich ist, prüfen die Ärzte nach dem Hirntod, wenn eine Organspende tatsächlich ansteht. Eine Gesundheitsprüfung zu Lebzeiten ist deshalb nicht nötig.
6. "Wenn ich einen Organspendeausweis bei mir trage, bin ich Organspender."
Auf dem Organspendeausweis kann man seinen persönlichen Wunsch, wie im Fall des Todes verfahren werden soll, dokumentieren. Man kann also auch festhalten, dass man einer Organspende widerspricht, die Einwilligung auf bestimmte Organe begrenzen oder bestimmte Organe ausnehmen. Außerdem kann man die Entscheidung über eine Organspende auf eine andere Person übertragen, die in dem Ausweis benannt wird.
7. "Ich habe Angst, dass mich meine Angehörigen nicht mehr wiedererkennen, wenn bei einer Transplantation meine Organe entnommen wurden."
Der operative Eingriff der Organentnahme erfolgt mit der gleichen chirurgischen Sorgfalt wie jede andere Operation auch. Nach der Explantation wird der Leichnam in würdigem Zustand zur Bestattung überführt. sch
Roberto Rotondo schrieb am 01.11.2008, 16:38
Laut einer Umfrage zur Organspende der Techniker Krankenkasse (TK) Hessen leidet die Organspendebereitschaft unter Vorurteilen (Deutsches Ärzteblatt, 31.10.2008). Insbesondere tritt die TK der Sorge entgegen, dass Ärzte „nicht mit der gegebenen Sorgfalt mit dem Leichnam umgehen“ und behauptet, dass nach der Explantation „der Leichnam im würdigen Zustand zur Bestattung überführt“ werde.
Auch wenn die ärztliche Sorgfaltspflicht eingehalten wird: Explantationen können die Leiblichkeit der "Organspender" tiefgreifend verletzen. Dies trifft insbesondere zu, wenn mehrere Organe herausgenommen werden.
Haben "Organspender" oder die Angehörigen keine Einschränkungen vorgenommen, darf eine Multiorganentnahme erfolgen. Laut Jahresbericht 2007 der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) „wurden bei über 84 Prozent aller Organspender mehrere Organe entnommen. Betrachtet man die Spender im Alter unter 16 Jahren und zwischen 16 und 54 Jahren waren es sogar etwa 92 Prozent.“
Es können Herz, Lungen, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Magen, Hornhäute, Innenohrknöchel, Kieferknochen, Knochen, Bänder und Knorpel, Haut, Adern und Knochenmark entnommen werden, aber auch Teile des Gesichts, Hände oder, wie im August 2008 das Deutsche Ärzteblatt berichtete, komplette Arme. Die hierbei zwangsläufig auftretenden Verstümmelungen des Körpers können das Aussehen der Leiche entstellen.
Schon 1995 stellte der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe in einer Stellungnahme zum Transplantationsgesetz fest:
"Pflegekräfte äußern (zunehmend), dass die Organentnahme in einer nicht menschenwürdigen Art und Weise geschieht. Die Würde des Menschen und die Achtung vor dem Tod tritt gegenüber den Interessen der Transplantationsmedizin und auch wirtschaftlichen Interessen zurück."
Dipl.-Psych. Roberto Rotondo
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Transplantation und Organspende
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