
Berlin (kobinet) Bei "HEUTE IM BUNDESTAG" war am 6.11.2008 zu lesen, dass behinderte Menschen beim Eisenbahnfahren nicht benachteiligt werden dürfen:
Bahnanlagen und Fahrzeuge müssen laut Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung so beschaffen sein, dass die Benutzung durch behinderte und alte Menschen sowie Kindern ohne besondere Erschwernisse möglich ist. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bt.-Drs. 16/10669) auf eine Kleine Anfrage der Grünen mit.
Durch die vorzeitige Umsetzung einer EU-Verordnung, so die Regierung weiter, wolle sie darüber hinaus den Schutz von Personen mit Behinderungen oder mit eingeschränkter Mobilität "schnellstmöglich" in deutsches Recht umsetzen. Nach der Verordnung müssten die Eisenbahnunternehmen und die Bahnhofsbetreiber nicht diskriminierende Zugangsregelungen für die Beförderung dieses Personenkreises aufstellen. Sie müssten ferner dafür sorgen, dass die Bahnhöfe, die Bahnsteige, die Fahrzeuge und andere Einrichtungen für Personen mit Behinderungen zugänglich sind. Sie seien des Weiteren verpflichtet, kostenlos Unterstützung beim Ein- und Aussteigen sowie bei der Fahrt zu leisten. sch
Franz Schmahl schrieb am 06.11.2008, 20:24
Bei der Weitergabe der Nachricht aus dem Bundestag wollte kobinet keineswegs ein sprachliches Kuddelmuddel zwischen behinderten und alten Menschen anstiften, obwohl beide Kundengruppen im Eisenbahnverkehr mit Barrieren zu kämpfen haben und sich tunlichst zusammen wehren sollten. Übrigens hat das Statistische Bundesamt kürzlich über die Lebenslage behinderter Menschen unter anderem mitgeteilt, was auch bei kobinet eine Meldung wert war:
Ein Großteil der behinderten Menschen bestreitet seinen Lebensunterhalt überwiegend aus einer Rente oder Pension (63%). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Behinderungen häufig in höheren Altersgruppen auftreten. Etwa 71% aller behinderten Menschen sind 55 Jahre und älter.
Dorothea Moesch schrieb am 06.11.2008, 19:24
Wann hört dieses sprachliche Kuddelmuddel bezüglich Behinderterundaltemenschen endlich auf? Sogenannte "Behinderte" sind NICHT alle alt, und Alte sind NICHT alle "behindert".
Häufig genug werden jüngere sogenannte "Behinderte" in Altenanstalten gesperrt, weil`s ja angeblich nicht so "drauf ankommt" - die Bedürfnisse sind ja ANGEBLICH die selben.
Babies und Männer sind auch beides Menschen - setzt man dann sprachlich deren Bedürfnisse dann auch gleich, z.B. bezüglich Wohnraums? Nun, wohnen müssen beide. Dann könnte man ja Zimmer für Babiesunderwachsenemänner sprachlich fassen. Geht nicht? Siehste!