Hamburg (kobinet) Den Online-Stadtführer Hamburg barrierefrei hat Andreas Bemeleit mit viel persönlichem Engagement und Heimatliebe zu seiner Stadt ins Netz gestellt. Angefangen hatte das Projekt des diplomierten Informatik-Betriebswirts im Rollstuhl (kobinet 30.1.08) vor einem Jahr mit einer Übersicht zu Behindertenparkplätzen in der Stadt.
Hamburg barrierefrei lockt Einwohner wie Gäste der Hansestadt zum Besuch der Sehenswürdigkeiten, die auf Menschen mit eingeschränkter Mobilität eingestellt sind. Bemeleit und sein kleines Team haben Partner gefunden, die Videos, Webcam-Aufnahmen und Fotos zur Verfügung stellen. Wenn er in der Stadt unterwegs ist, fotografiert Bemeleit auch selbst.
Er freut sich über jede bauliche Veränderung, die mehr Barrierefreiheit bringt. Umso ärgerlicher war der Hamburger, als er in der Bergedorfer Zeitung lesen musste, wie kurzsichtig ein sozialdemokratischer Lokalpolitiker "begründete", dass an einer provisorischen Ampel auf eine Absenkung des Bürgersteigs verzichtet wird.
Der Investor Fundus baut ein Fachmarktzentrum an der Bergedorfer Straße und plant Renovierungsarbeiten am bestehenden Einkaufszentrum CCB im Umfang von 45 Millionen Euro. Dabei ist die Installation einer provisorischen Fußgängerampel zur sicheren Überquerung der viel befahrenen Bundesstraße B5 notwendig. Die soll mit der für Bürger mit einem Rollstuhl, Rollator, einer Gehbehinderung oder auch Kinderwagen zwingend notwendigen Absenkung des Bürgersteiges 62.000 Euro kosten. Doch das ist für den Investor zu viel. Um seine Kosten zu sparen, wird jetzt auf diese Absenkung verzichtet.
Der zuständige Ausschussvorsitzende Werner Omniczynski wurde in der Bergedorfer Zeitung mit den Worten zitiert: "Man muss aber sehen, dass es sonst überhaupt keine Ampel geben wird, weil keiner sie bezahlen will." Zudem werde die Ampel wohl von wenigen Rollstuhlfahrern frequentiert, da auch der CCB-Zugang nicht behindertengerecht sei.
Dass die Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und die Forderung nach einer barrierefreien Gestaltung von öffentlichen Wegen, Straßen und Verkehrsanlagen noch nicht überall durchgesetzt worden ist, hat jeder, der auf eine barrierefreie Gestaltung seiner Umwelt angewiesen ist, immer wieder erfahren müssen. Neu ist aber, so Bemeleit, dass in der Begründung für die mangelhafte und rechtswidrige Gestaltung einer baulichen Maßnahme auf andere noch vorhandene Barrieren verwiesen wird.
"Es ist deutlich zu sehen, wie die allgegenwärtige alleinige Ausrichtung auf Profit und Gewinnmaximierung von Kommunalpolitikern sehenden Auges gefördert wird. Werner Omniczynski hat den Zeitgeist getroffen, indem er die ihm anvertrauten Interessen der Bürger bereitwillig dem Kommerz untergeordnet hat", bedauert Bemeleit. Solange das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht konsequent auf lokaler Ebene umgesetzt werde, entpuppe es sich als ein zahnloser Papiertiger. "Behinderte werden von der Politik in menschenverachtender Weise behandelt und ihre Bedürfnisse müssen sich einer Kostenkalkulation unterordnen." Gleichstellung ja, aber kosten darf es nix. sch
Max Mütze schrieb am 10.11.2008, 19:04
Hier zeigt sich wieder einmal der klassische Widerspruch zwischen dem persönlichen Engagement der Betroffenen für eine moderne, barrierefreie oder zumindest barrierearme Umwelt und dem von zu wenig Sachkenntnis bestimmten Handeln der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung. Der im Bericht zitierte Lokalpolitiker braucht dringend Nachhilfeunterricht - nationales und europäisches Behindertenrecht ist längst weiter, als in Bergedorf zur Kenntnis genommen wird.