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12.11.2008 - 10:55

1. Lesung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Berlin (kobinet) Markus Kurth, sozial- und behindertenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat zur heutigen 1. Lesung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Deutschen Bundestag dazu aufgerufen, die historische Chance dieses Übereinkommens der Vereinten Nationen zu nutzen.

Das Übereinkommen sei Ausdruck eines langjährig angestoßenen Paradigmenwechsels in der Behindertenpolitik in Richtung selbstbestimmter Teilhabe. "Auch wenn das deutsche Recht für Menschen mit Behinderungen im internationalen Vergleich eine gute Position einnimmt, steht die deutsche Rechtsordnung durch das Übereinkommen vor großen Herausforderungen. Ganz besonders deutlich zeigt sich dies in den Bereichen der Rechts- und Handlungsfähigkeit behinderter Menschen, der Selbstbestimmten Teilhabe sowie dem Recht auf Inklusive Bildung", betonte Kurth.

Die Verhandlungen um das Übereinkommen fielen in eine Zeit, in der wichtige Meilensteine gelegt wurden. Mit der Schaffung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) und des horizontalen Ansatzes in der Antidiskriminierungsgesetzgebung hatte die Bundesrepublik international eine Vorreiterrolle inne.

"Jetzt aber, da es um die Ratifizierung der Konvention in Deutschland geht, bewegt sich die Bundesregierung hasenfüßig und setzt das Vertragsgesetz zu nachtschlafender Zeit auf die Tagesordnung. Die nun vorliegende deutsche Übersetzung des Übereinkommens sowie die dazugehörige Denkschrift der Bundesregierung gefährden den beschriebenen Paradigmenwechsel. Beide Dokumente der Bundesregierung verkleinern - in den nun vorliegenden Fassungen - die große Chance auf eine Fortentwicklung der Rechte für Menschen mit Behinderungen", kritisierte Kurth.

Die grüne Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag auf,
1. die zwischen den einzelnen Staaten abgestimmte deutsche Übersetzung zu überarbeiten und die zentralen Übersetzungsfehler zu beheben,
2. die Denkschrift so zu ändern, dass sie Zielkonflikte zwischen deutschem und internationalem Recht aufzeigt und Änderungsnotwendigkeiten offen legt,
3. dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Übereinkommen vorgesehenen Instrumente zur Umsetzung vollumfänglich angewendet werden. sch
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Eine betroffene Mutter schrieb am 17.11.2008, 21:48

1.Lesung d. UN-Behindertenkonv.

Hallo Herr Kurth,

Sie haben mit Ihrer Stellungnahme in allen Punkten Recht und danke, dass Sie noch einmal auf die falsche Übersetzung in Art. 24 hingewiesen haben sowie auf die historische Bedeutung und Chance des Paradigmenwechsels.

Als betroffene Mutter eines Kinder mit einer Lernbehinderung sowie als Erzieherin in einer Förderschule für Lernhilfe und integrative Lerntherapeutin i.A. habe ich mich dieses Jahr gemeinsam mit einem Behindertenverband an die Medien und auch an einzelne Politiker gewandt. Der Aktionismus der Medien hielt sich in Grenzen, obwohl es dort immerhin kleine Lichtblicke gab und geben wird. Die Antworten der Politiker waren für mich unbefriedigend, da schwammig.

Es gibt genügend Stellungnahmen von Behindertenrechtsverbänden, Paritätischer Wohlfahrtsverband, GEW u.a. zum Thema, die sich bei der Bildung eindeutig für Inklusion plädieren und diese z.B. dem Bundespräsidenten u.a. vorgelegt haben. Auch viele christliche Kirchen (Denominationen) unterstützen den Inklusionsgedanken. Wenn Sie können, bündeln Sie noch einmal die Stimmen, ich finde es wäre unverantwortlich die Konvention in der Form zu ratifizieren. Aber Herr Köhler muss ja ratifizieren, sonst würde er verfassungswidrig handeln, so die Aussage eines seiner Mitarbeiter mit gegenüber. Wenn Sie Lichtblicke sehen, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mich per E-mail informieren könnten. Danke im voraus.

mfg

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