Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Familienratgeber der Aktion Mensch
Werbebanner zu Barrierefreie Reiseziele in Deutschland
Werbebanner zu Familienratgeber der Aktion Mensch
Werbebanner zu Barrierefreie Reiseziele in Deutschland
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
13.11.2008 - 12:05

Elternwahlrecht ohne Einschränkung verlangt.

Kassel (kobinet) Elternvertreter und Verbände haben heute in Kassel zusammen mit dem Evangelischen Forum und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft an alle Verantwortlichen im Bildungssystem appelliert, konsequente Schritte zu einem inklusiven Unterricht zu verwirklichen. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen müsse uneingeschränkt in die hessische Bildungspolitik eingearbeitet werden.

Sie fordern von Politik und Verwaltung die Anerkennung von Heterogenität und Vielfalt in der Schule, ohne die es keine inklusive Bildung im Sinne der Behindertenrechtkonvention gibt und damit keinen gemeinsamen Unterricht. Sie verlangen ein tatsächliches Elternwahlrecht ohne Einschränkung von Hilfen für behinderte Kinder. Es geht ihnen nicht vordergründig um die kurzfristige Abschaffung der Sonder- bzw. Förderschulen, sondern um die Verlagerung sonderpädagogischer Kompetenz in die allgemeine Schule und die schrittweise Ausweitung von gemeinsamem Unterricht, an deren Ende eine Schule für alle Kinder steht.

Ein Bündnis aus dem Elternbeirat und Förderverein der Offenen Schule Kassel- Waldau, dem Elternbeirat und Förderverein der Reformschule Kassel, dem Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter - fab e.V., den Eltern für ein regionales Integrationskonzept - ERIK, der Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V., dem Evangelischen Forum Kassel und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - GEW hatte zu der Veranstaltung über die schulische Integration von Kindern mit Behinderung eingeladen. Es referierten unter anderen der Hirnforscher Prof. Dr. Gerald Hüther von der Universität Göttingen und der Jurist Prof. Dr. Köpcke-Duttler von der Universität Kassel.

"Erziehung und Bildung ist ein fundamentales Menschenrecht, was bedeutet, dass auch Menschen mit Behinderung ein Anrecht darauf haben, in gleichem Umfang und in gleicher Qualität von Bildungsmaßnahmen profitieren zu können wie andere, ohne ausgesondert zu werden", wurde in einer Presseerklärung betont. Durch die regierungsamtliche, aber falsche Übersetzung der Behindertenrechtskonvention im deutschsprachigen Raum sei viel Verwirrung wegen der Gleichsetzung des international anerkannten Begriffs "Inklusion" mit dem deutschen Begriff "Integration" geschaffen worden.

"Integration bedeutet die Zuschreibung (Stigmatisierung) eines so genannten sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Kindern mit entsprechenden Problemen, bevor sie dann in die Regelschule ‚integriert' werden können. Dagegen nimmt die inklusive Pädagogik die Heterogenität der Lerngruppen in der allgemeinen Schule als Ausgangspunkt, eine Heterogenität, die aus unterschiedlichen Mehrheiten und Minderheiten besteht (sprachlich, ethnisch, religiös, sozial, lebensweltlich, geschlechterrollen-, behindertenbezogen …). Heute ist es so: Wenn Kinder sich wegen einer Behinderung nicht ausreichend anpassen können, um dem Unterricht zu folgen, werden sie in der Regel zur Sonderschule geschickt, die inzwischen unpassend Förderschule heißt", stellte das Aktionsbündnis klar.

Der Begriff der "Inklusion" der Behindertenrechtskonvention erfordere die Anpassung des Bildungssystems an die Erfordernisse der behinderten Schülerinnen und Schüler. Im Grunde wäre dies eine positive Veränderung für alle Schüler. Somit wirke die Anpassung des Bildungssystems an behinderte Schülerinnen und Schüler als Wegbereiter für größere Bildungschancen für alle (Inklusion), also auch für nicht behinderte Kinder.

"Auf dem von Bundeskanzlerin Angela Merkel initiierten Bildungsgipfel in Dresden im Oktober dieses Jahres hat sich niemand gegen den gemeinsamen Unterricht mit behinderten Kindern ausgesprochen. Aber ein gemeinsamer inklusiver Unterricht, wie ihn die UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt, wurde auf dem Bildungsgipfel auch nicht thematisiert. In der Praxis werden immer noch die meisten Eltern gezwungen, ihre behinderten Kinder gegen ihren Willen in Förderschulen zu geben. Deshalb müssen Parallelsysteme mit Sonderschulen, Sonderwerkstätten, Sonderfahrdiensten und separaten Wohneinrichtungen vorgehalten werden", so die Presseerklärung. sch

Kontakt zum Bündnis:
fab e.V., uwe.frevert@fab-kassel.de, Tel.: 0561-72885-17

 

Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2009 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.