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13.11.2008 - 14:15

Unterstützte Beschäftigung für Menschen mit Behinderungen.

Berlin (kobinet) Menschen mit Behinderungen werden nach Ansicht des christdemokratischen Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe voraussichtlich im kommenden Jahr mehr Teilhabechancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben. Der Beauftragte seiner Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen äußerte sich zur heutigen abschließenden Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzes zur Einführung Unterstützter Beschäftigung.

Vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag waren im Gesetzgebungsverfahren Verbände von Menschen mit Behinderungen, Leistungsanbieter und Leistungsträger einbezogen worden. Berechtigte Kritikpunkte hattw die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht unter den Tisch fallen lassen, sondern in einem Änderungsantrag zusammen mit dem Koalitionspartner aufgenommen. Ergänzt wurde der Gesetzentwurf beispielsweise um eine gesetzliche Klarstellung hinsichtlich ausgelagerter Werkstattplätze. Die Klarstellung eröffnet auch solchen Menschen mit Behinderungen mehr Möglichkeiten auf eine Teilhabe in Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes, die nicht zur Zielgruppe der Unterstützten Beschäftigung gehören. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich darüber hinaus dafür eingesetzt, Integrationsämtern mehr Mittel für die Förderung von Arbeitsplätzen zur Verfügung zu stellen.

Der Gesetzentwurf richtet sich insbesondere an Menschen mit Behinderungen, die sich vor der Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen befinden. Hierzu zählen vor allem Abgänger von Förderschulen und Menschen, bei denen sich im Laufe des Erwerbslebens eine Behinderung einstellt, beispielsweise durch einen Unfall oder eine psychische Erkrankung. Die Unterstützte Beschäftigung ermöglicht einen praxis- und betriebsorientierten Einstieg in ein Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Teilnehmer der "Unterstützten Beschäftigung" werden im Unternehmen platziert, können dort die für sie passende Tätigkeit erproben und werden individuell von speziellen Diensten qualifiziert. An diese Phase von in der Regel zwei Jahren schließt sich eine weitere Unterstützung am Arbeitsplatz an, die meist von Integrationsämtern getragen wird.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erwartet, dass nun mehr Menschen mit Behinderungen eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten. Weitere Schritte für bessere Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt müssten folgen. sch
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Dorothea Moesch schrieb am 13.11.2008, 22:01

Beschließen kann man viel, wenn der Tag lang ist

Nur müssen sich auch Arbeitgeber finden, die Leute mit Unterstützung tatsächlich einstellen.

Bis dahin hört sich das Ganze nach ner gutgemeinten "Schön-schön-Pille" an - die "Behinderten" bekommen ein Bonbon, aber ändern an Arbeitslosigkeit, Abschiebe und Zwangsverrentung tut sich gar nix.

Sebastian Brunkow schrieb am 13.11.2008, 15:18

Dem Parlament nicht vorgreifen

Liebe Redaktion,

die Überschrift des Artikels suggeriert, der Bundestag hätte das Gesetz zur Unterstützeten Beschäftigung bereits beschlossen. Stimmt nicht: Die abschliessende Lesung findet erst in der kommenden Nacht statt. Der Jubel der Regierungskoalition gehört - wenn überhaupt - erst morgen auf kobinet-nachrichten.org

Sebastian Brunkow

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