
Nürtingen/Stuttgart (kobinet) Das Landgericht Stuttgart verurteilte einen Richter zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Dieser genehmigte Fixierungen alter Menschen in Anstalten, ohne sich vorher persönlich von der Notwendigkeit dieser freiheitsentziehenden Maßnahmen überzeugt zu haben. Die Protokolle über die Besuche waren gefälscht. Dabei verlor er anscheinend die Kontrolle über seine Aktivitäten, denn es wurden auch Begutachtungen von Menschen vorgetäuscht, die zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben waren. Über die Tragweite seines Handelns war er sich anscheinend nicht im Klaren. Isolde Hauschild von ForseA e.V.: "Die Wirkung der Fesselung, ob ans Bett oder an den Rollstuhl wird wohl kaum umfassend gewürdigt. Dabei gibt es längst Hilfsmittel, welche die Fixierung in vielen Fällen überflüssig machen." Ihr ist es auch klar, dass hier nur die Spitze des Eisbergs zu sehen ist: "Eigentlich gehören viele Menschen mit auf die Anklagebank und verurteilt. Denn das Personal der Anstalten, das ohne oder schlimmer noch mit Kenntnis der Alternativen Fixierungen beantragt, gehört mit auf die Anklagebank. Letztlich werden dem Personalmangel Freiheitsrechte der Insassen geopfert. Und dieser Personalmangel findet seine Ursache im Gewinnstreben der Betreiber. So wird die Fessel auf der einen Seite zur Dividende auf der anderen." Der verurteilte Richter selbst kann sich mit seinem Freiheitsentzug nicht anfreunden, sein Rechtsanwalt hat Rechtsmittel angekündigt. gba
Manfred Keitel schrieb am 16.11.2008, 18:21
Ja, das gefällt mir, wenn ein Täter aus diesem Bereich seine eigene Medizin zu kosten bekommt, auch wenn ich Gefängnissen gegenüber skeptisch bin.
Dabei ist nicht zu vergessen, daß es dem kriminellen Richter im Vergleich zu Insassen von Behinderten- oder Altenanstalten immer noch sehr gut geht, wenn er seine Strafe antreten sollte.
Meine Erfahrungen in einer Einrichtung "für" schwerstmehrfachbehinderte Menschen noch *vor* Einführung der sogenannten "Pflegeversicherung" mit ihren Modulen, die bis heute trotz vieler und teurer Nachbesserungen für Schläge unter der Gürtellinie von Betroffenen verantwortlich ist, sind, daß die Insassen gzwungen waren, an die Wand zu starren wenn sie sich nicht bewegen konnten, nicht rechtzeitig auf die Toilette kamen oder nicht trinken konnten, weil sie durstig waren.
Etwa zu der Zeit lernte ich in der Schule, daß es zur psychologischen Folter gehört Menschen vorzuschreiben, wie lange sie auf dem Klo sein dürfen - wie es ja auch im Rahmen der Pflegeversicherung der Fall ist.
Ich finde der Täter sollte Manns genug sein, diese Strafe zu akzeptieren. Darüber hinaus scheint nach meinen Erfahrungen der Umgang mit den Rechten beeinträchtiger Bürger ohnehin schon sehr lax zu sein, über die Fragen im Zusammenhang mit der Behinderung hinaus.
Am besten würde es mir aber gefallen, wenn er einmal ein halbes Jahr lang so leben müsste, wie es beeinträchtigten oder alten Leuten zugemutet wird, auch wenn das sadistisch ist. Wundern würde es mit letztlich aber doch nicht, wenn der Richter gänzlich dem Recht entgeht.