Kobinet Logo
Druckversion
kobinet-nachrichten 17.11.2008 - 07:41
URL:
http://www.kobinet-nachrichten.org

Heimgesetz in Nordrhein-Westfalen verabschiedet

.

Düsseldorf (kobinet) Die Verabschiedung des Wohn- und Teilhabegesetzes ist nach Ansicht des nordrhein-westfälischen Sozialministers Karl-Josef Laumann ein bedeutender Fortschritt für die Sozialpolitik in diesem Bundesland. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat letzte Woche mit großer Mehrheit die Weichen für ein eigenes Landesheimrecht gestellt.

"Mit dem Wohn- und Teilhabegesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Gestaltung des demografischen Wandels in unserem Land gemacht worden", so Laumann. Die breite Zustimmung mache deutlich, dass die Landesregierung ein gutes Landesheimrecht erarbeitet habe. Für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen sei die Betreuungseinrichtung ("Heim") oft der Lebensmittelpunkt. "Das Gesetz gewährleistet, dass die Menschen dort möglichst selbstbestimmt ihren Lebensalltag gestalten und ihre Individualität leben können. Alle Regelungen des Wohn- und Teilhabegesetz werden von einem ganz entscheidenden Leitgedanken getragen: Das Leben der Bewohner in Betreuungseinrichtungen soll sich - so weit es eben möglich ist - an den Maßstäben eines Lebens wie 'zu Hause' orientieren", erklärte Karl-Josef Laumann. Das Gesetz gebe daher klare Rahmenbedingungen vor, die den Bewohnern in Betreuungseinrichtungen ein ihrer Selbstbestimmung und Würde entsprechendes "Leben im Heim wie daheim" ermöglichen sollen.

Das Wohn- und Teilhabegesetz sei zugleich ein Schutzgesetz, weil es die Menschen vor gesundheitlichen und finanziellen Schädigungen schützt. Dazu sagte der nordrhein-westfälische Sozialminister: "Ein Mensch, der in einer Betreuungseinrichtung lebt oder dort einzieht, erhält eine umfassende Versorgung, die vertraglich bis ins Einzelne geregelt ist. Wer im 'Heim' wohnt, muss darauf vertrauen können, dass er sich in 'gute Hände' begeben hat, weil er von diesen Leistungen abhängig ist. Der Staat schaut dann nach, ob ein selbstbestimmtes Leben in einer Betreuungseinrichtung möglich ist." Deshalb erhalten behinderte und pflegebedürftige Menschen in Betreuungseinrichtungen auch klare Mitbestimmungsrechte bei der Speiseplanung, der Freizeitgestaltung oder auch bei der Hausordnung.

"Die neu gefassten Anforderungen an die Wohnqualität in Betreuungseinrichtungen sind ein zusätzlicher und wichtiger 'Meilenstein', mit dem der Leitgedanke des Gesetzes untermauert wird", so Karl-Josef Laumann. "Neben dem generellen Verbot von Mehrbettzimmern findet sich im Wohn- und Teilhabegesetz auch eine gesetzliche Bestimmung zur Ausweitung der Einzelzimmerquote, die neben den Betreuungseinrichtungen der Altenpflege auch für Einrichtungen der Behindertenhilfe gilt. Um Individualität leben zu können, brauchen Menschen Freiräume in ihren eigenen Zimmern. Diesem Gedanken wird das Wohn- und Teilhabegesetz gerecht". moh
 

  Follow @kobinetev
Empfehlen Sie diese Seite Ihren Freunden bei Facebook
nächste Nachricht >>
Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Manfred Keitel schrieb am 25.11.2008, 15:46

Papier

Auf dem Papier mag stehen was will, gefragt sind jedoch der Baustopp von "Heimen", der Ausbau ambulanter Strukturen, das Wahlrecht beeinträchtigter Menschen und dergleichen, um die Willkür einzudämmen.
Das Herumdocktern an "Heim"gesetzen ändert nichts an den Strukturen der Anstalten, die auf den Rücken vieler Betroffener zu Selbstläufern werden.

Ein Problem ist, daß sich das ganze Leben der Opfer unter einem Dach vollzieht, was Klüngelei und Diskriminierungen fördert. Und es ist auch richtig, daß es massive Probleme geben kann, wenn man den "guten Händen" entkommen will.
Meine Erfahrungen habe ich hier bereits mitgeteilt:
www.bundesinitiative-daheim-statt-heim.de/files/presse/pm061201/EB_MKeitel.pdf

Der Sozialdienst und Öffentlichkeitsarbeiter des EWB I heisst Helmut Hauf und ist - wie sich im Netz nachprüfen läßt - immer noch in Hochheim beschäftigt.
Einmal brüllte er herum, daß er nach BAT 4 beschäftigt sei, als er im Auftrag des EWB als Fahrdienst fungierte (so war es abgesprochen) und ich ihn bitten musste, mich mit den zukünftigen Arbeitgebern alleine zu lassen, weil es um Interna ging.
Ehrlich gesagt, ich weiss auch nicht, wofür der Helmut Hauf so großzügig entlohnt wurde, die Qualität seiner Arbeit rechtfertigte es nicht. Er hat viele Kosten und Unannehmlichkeiten verursacht für die er sich weder entschuldigt hat noch aufgekommen ist. Hinzu kam, daß er seine Freundin, die Mitarbeiterin Gudula Schneider, im Internat hatte. Die beiden hatten sich mir gegenüber hochgeschaukelt.
Übrigens hat der Herr Hauf auch noch einen Fahrdienst, an dem er verdient. Diskriminieren ist eben ein lohnendes Geschäft.

Möglicherweise erinnern sich noch einige an die Meldung, daß die "Heime" die Kassen der "Pflegeversicherung" leer machten. Es ist an der Zeit, Geklüngel und Abzocke zu beenden und - zeitgemäß - solche menschenverachtenden Institutionen abzubauen.

van Helsing schrieb am 23.11.2008, 01:12

Heuchelei über alles

Überall in unseren Städtchen werden Baugenehmigungen, Bauvoranfragen für "Betreutes Wohnen" nebst Altenwohnheime gestellt.
Diese Bettenburgen haben immer noch vereinzelt (im Jahr 2008,)
Zweibettzimmer.
Damit sich das ganze für die Sozialmafia auch Rechnet, haben diese immer eine Anzahl von 90 bis 110 Plätze im 1.ten Bauabschnitt.
So wurde aus einen Antrag im Endefekt über 3-4 Jahren ein Getto mit 350 Betten.
Der Betreiber dieses Bauwerkes wurde in diesen Jahren gleich 3x gewechselt, der Investor weckselte "nur" 2 x,
aber blieb trotzdem in dem Familienkonzern.
Papi ist Investor, Mutti ist Geschäftsführer, Tochter und Sohnemann wechseln öfters mal hin und her.
So hat man im laufe der Jahre, auf Steuerzahlerkosten, nebst Eigenanteil der Bewohner und Pflegegeldkosten, eine stattliche Anzahl von Häusern aus den Boden gestampft.
Auch eine "kleine" Burg und Finca macht sich doch irgendwie gut als Firmensitz. Hotels, Golfplätze und Restaurants wurden im laufe der Jahre natürlich dazuge....

Apropo Heimaufsicht und Politik, wenn eine Heimaufsicht oder die Ortspolitik nicht spurt, wird diese entweder per Anwälte zugeklagt,
oder befindet sich als Gutdotierte Angestellte,
auf den Lohnlisten dieses Anbieters.
Auch der kleinste aufmüpfige Lokalpolitiker, macht sich doch gut als Geschäftsführer eines dieser Häuser.

Gesucht werden für diese Häuser in den Anzeigenblätter,
Krankenpflege/r/Inn/en, Altenpflege/r/Inn/en, mit und ohne Examen,
auf 400 EURO Basis, als 19,5 Std. Wochenkraft oder
als Ruf und Bereitschaftskraft von zu Hause.

Jens Merkel schrieb am 17.11.2008, 12:53

Besser: Daheim statt Heim-Gesetz

Da haben sie wieder zusammen ein sogenanntes „Heim“gesetz gestrickt, die Lobbyisten und Sozialmafia, welches nicht den Namen verdient. Es kann mir niemand erklären, wie mit viel zu wenig Personal eine menschengerechte Pflege und Teilhabe(welch schönes Wort) erreicht werden soll. Wie ist es zu verstehen, wenn Angehörige, aber auch das Pflegepersonal immer wieder berichten, dass die Bewohner nicht „versorgt“ werden, sondern vielmehr durch das Pflegepersonal eine angemessene Pflege gar nicht mehr zu leisten ist. Wie ist zu verstehen, dass man immer wieder von „Fällen“ hört, wo Bewohner ihrer Freiheiten beraubt werden und gefesselt werden und das OHNE richterliche Anordnung.
Wäre es denn nicht begrüßenswert, wenn die Damen und Herren Politiker mal wirklich ein Gesetz verabschieden würden, dass die Menschenwürde beachtet, dass z.B. auch den Artikel 19 der UN-Konvention beachtet und genau dort hin führt, was viele Menschen gerade in Bezug auf den demografischen Wandel wollen, nämlich so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu wohnen? Das wäre dann ein „Teilhabe“gesetz, was seinen Namen auch verdient. Aber vorher sollten Sie sich doch mal in Europa umschauen, wie man es besser machen kann.
Ich hätte auch schon einen Namensvorschlag für das Gesetz: „Daheim statt Heim-Gesetz“.

Jens Merkel
Mitstreiter der
Bundesinitiative
„Daheim statt Heim“
www.bundesinitiative-daheim-statt-heim.de

Gerhard Bartz schrieb am 17.11.2008, 10:31

"Heim"gesetz in NRW

Ja, das können sie auch, unsere Politiker, ungeachtet gesellschaftlicher Entwicklungen Gesetze zu verabschieden. Und was für schöne Sätze dort zu Papier gebracht werden: Bedeutender Fortschritt für die Sozialpolitik - Leben im Heim wie daheim - Schutzgesetz vor gesundheitlichen und finanziellen Schädigungen - Selbstbestimmtes Leben im Heim - Mitbestimmungsrechte bei der Speiseplanung oder der Hausordnung - Verbot der Mehrbettzimmer - Ausweitung der Einzelzimmerquote und vieles andere mehr. Hier hat man keine Scheu, Begriffe zu annektieren und mit neuen Inhalten zu versehen, um diese zu diskreditieren. Eine Politik, die nach wie vor das hohe Lied der Heimbetreiber mitsingt, hat die Zeichen unserer Zeit nicht erkannt. Kaum noch ein Mensch, bezeichnenderweise am wenigsten die im „Heim“ Beschäftigten, wollen in eine solche Anstalt einziehen. Statt aufgrund dieser weit verbreiteten Erkenntnisse die Politik neu auszurichten, hält man stur an der Verfahrensweise der Ahnen fest. Dass dabei das Verbot der Mehrfachzimmer bei gleichzeitiger Steigerung der Einzelzimmerquote geregelt wird, erregt noch nicht mal Heiterkeit, da die Realität außerhalb der Politik durchaus bekannt ist. Es ist schon vielen Menschen zum Verhängnis geworden, dass man sich aus der Selbstbestimmung in „gute Hände“ begeben hat. Denn in der Regel ist diese Entscheidung unumkehrbar. Herr Minister Laumann befindet sich in bester Gesellschaft: Beim Treffen der Sozialminister in der letzten Woche in Hamburg hat - wie sollte es auch anders sein - die UN-Konvention gar keine Rolle gespielt. Nach bester Verdrängungsmanier wurde dieses Thema und die damit verbundene Hoffnung im Volk auf eine fortschrittliche Sozialpolitik ignoriert. Damit wurde jedoch eine Chance vertan.

© Kooperation Behinderter im Internet e.V.
Alle Rechte vorbehalten

Seite drucken
Zur Online Version