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28.11.2008 - 07:05

Sonderzahlungen für Contergan-Geschädigte ab 2009.

Berlin (kobinet) Der Bundestag soll nach dem Willen der großen Koalition noch in diesem Jahr beschließen, dass Contergan-Geschädigte von 2009 an lebenslang zusätzliche Sonderzahlungen von etwa 3000 Euro jährlich erhalten. Wie die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, Ilse Falk und Christel Humme, am 13. November ankündigten, bringen die Koalitionsfraktionen dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes ein.

Die Sonderzahlung soll der Mitteilung zufolge aus Mitteln der Conterganstiftung finanziert werden, in die der Bund 50 Millionen Euro einbringt. Weitere 50 Millionen Euro stifte die Firma Grünenthal, die Contergan 1957 auf den Markt gebracht hatte.

Die monatlichen Entschädigungsleistungen für die Contergan-Opfer wurden Anfang Juli von 545 auf maximal 1090 Euro verdoppelt. Dies bedeute für die Geschädigten zusätzliche Leistungen in Höhe von mehr als 6500 Euro jährlich. Zusammen mit der geplanten Sonderzahlung ergibt sich daraus für die Betroffenen ein Plus von bis zu 9500 Euro im Jahr, heißt es in der Mitteilung. sch

Mehr in der Erklärung von Christel Humme und Ilse Falk
 

 
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