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kobinet-nachrichten 10.12.2008 - 07:42
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60 Jahre UN-Menschenrechtskonvention

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Mainz (kobinet) Heute vor 60 Jahren haben die Vereinten Nationen die UN-Menschenrechtskonvention verabschiedet. Was damals nach dem Zweiten Weltkrieg ein konsequenter und enormer Schritt war, gilt es heute zu bewahren. Für den 19. Dezember ist im Bundesrat die Verabschiedung des Ratifizierungsgesetzes für die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen geplant.

Der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Georg Bamberger betonte gestern Abend bei einem Empfang im Vorfeld des 60jährigen Jubiläums der UN-Menschenrechtskonvention die Wichtigkeit dieses Werkes. Er wies darauf hin, dass es heute mehr denn je gelte, die Menschenrechte im Blick zu haben. Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung hielt in seinem Vortrag den Gedanke der Menschenrechte hoch. Dabei zog er auch die Parallele zum sich im Mai nächsten Jahres anstehenden 60jährigen Jubiläum des Grundgesetzes. Damals seien die Zeiten alles andere als sicher oder leicht gewesen, die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten aber den Mut gehabt, die Menschenrechte und die Würde des Menschen eindeutig in den Vordergrund zu stellen. Dieser Mut müsse auch heute angesichts vielfältiger Bedrohungen gelten.

Für den Landesbehindertenbeauftragten von Rheinland-Pfalz, Ottmar Miles-Paul, ist das heutige 60jährige Jubiläum der UN-Menschenrechtskonvention gerade auch für behinderte Menschen ein wichtiges Datum. Denn behinderte Menschen seien oftmals die ersten, die unter menschenunwürdigen Bedingungen leiden und die besonders auf eine faire Gesellschaft angewiesen seien. Die am 19. Dezember im Bundesrat anstehende Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen durch die Bundesrepublik Deutschland, die am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde, sei eine logische Konsequenz der Weiterentwicklung der Menschenrechte. "Behinderte Menschen sollen die gleiche Rechte wie alle anderen haben, um mitten in unserer Gesellschaft und mit der Hilfe, die sie brauchen, leben zu können", so Ottmar Miles-Paul. moh
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

A. Heinker schrieb am 12.12.2008, 08:27

Norm - das erinnert an Vorgehensweisen aus der DDR

Hallo,
"nicht der Norm" (für eine Schüler/innen mit Behinderung nicht aussondernde) Schule entsprechend - das erinnert mich an Vorgehensweisen, die in der Volksbildung in der DDR praktiziert wurden.

Sogar da wurde sogar aus der Sonderschule ausgesondert: Denn Schulen mit Spezialausrichtung, wie mathematisch-naturwissenchaftlicher, sprachlicher Vertiefung oder Sportschulen beschulten begabte Schüler/innen mit Behinderung ebenso wenig wie herkömmliche "Normalschulen" für so genannt nicht behinderte Schüler/innen, die eben nicht auf die Russisch-Schule oder auf eines der weiter oben benannten Spezialgymnasien gingen.
A. Heinker.

Diana Schiekofer schrieb am 11.12.2008, 21:02

Zum Geburtstag

Liebe UN,


heute möchte ich Dir noch nachträglich zum Geburtstag gratulieren und Dir zu diesem Freudentag auch ein kleines Präsent überreichen. Pünktlich zu Deinem Geburtstag tag hatte nämlich der Schulausschuss des Baden-Württembergischen Landtags getagt und kam mehrheitlich (CDU | FDP) zu dem Ergebnis, dass Kinder, wenn sie nicht der Norm entsprechen, keinen Anspruch auf einen integrativen Schulplatz haben.


Also, um es deutlich zu sagen: Es bleibt uns Eltern weiterhin verwehrt, unser Kind gemäß den Vorgaben der UN Menschen- und Kinderrechtskonvention zu beschulen und zu fördern.


Diese Entscheidung nur wenige Tage nach der Ratifizierung der UN Kinderrechtskonvention durch den Bundestag sorgt dafür, dass die Glaubwürdigkeit der Politik einmal mehr auf der Strecke bleibt. Man kann nur hoffen, dass der Protest von immer mehr Menschen dafür sorgt, die Mauern in den Köpfen der Parteipolitker einzureissen. Hierzu kann auch die ARD-Sendung Kontraste vom 4.12.08 beitragen, die die Situation der betroffenen Kinder, Eltern und Lehrer deutlich macht.


Mein „Dank“ als sehr enttäuschte Mutter eines der vier Kinder aus der Integrativen Waldorfschule Emmendingen geht an die Landesregierung, die der UN zum Geburtstag dieses tolle Geschenk gemacht und es ermöglicht hat, dass hier mitten in Deutschland im Jahre 2008 die Menschenrechtskonvention noch immer so dringend gebraucht wird.


Danke auch Euch christlichen und freiheitlichen Politikern, dass Ihr unserer Familie in unserem schönen Kinderland nach unruhigen Sommerferien nun auch noch eine so wenig besinnliche Advents- und Weihnachtszeit beschert.


Ja, liebe UN, so ist das hier in unserem Musterländle. Es gibt auch nach Deinem 60.igsten Geburtstag noch etwas für Dich zu tun.


Allen, die mehr zum Thema inklusives Lernen wissen oder sich vernetzen möchten, empfehle ich die Website www.bildung-neu-denken.de


Diana Schiekofer





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