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kobinet-nachrichten 12.12.2008 - 09:32
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Dringender Reformbedarf im Sinne der Behindertenrechtskonvention

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Berlin (kobinet) Der Schulausschuss des Landtags von Baden-Württemberg hat diese Woche erneut die Genehmigung der Waldorfschule Emmendingen als integrative Schule mit der Stimmenmehrheit der Regierungsfraktionen abgelehnt. Die Eltern von 42 Schülern mit Behinderung fürchten, dass ihre Kinder nun Sonderschulen zugewiesen werden. Sie haben sich an Vernor Munoz gewandt, den Berichterstatter über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

In Nordrhein-Westfalen fordern Elternvereine umfassende schulpolitische Reformen im Sinne der Behindertenrechtskonvention (kobinet 10.12.08). Angeschoben wurde das von mittendrin e.V., Initiator des für Deutschland richtungsweisenden Kölner Kongresses "Eine Schule für Alle" vom November 2007.

In dem gemeinsamen Eckpunkte-Papier zur Schulpolitik, das die Vereine in dieser Woche an die Parteien und Mandatsträger verschickt haben, fordern sie mit Blick auf die Kommunalwahlen 2009 Reformschritte auch von den Kreisen und Kommunen. Die daran beteiligte Landesarbeitsgemeinschaft der Bundesinitiative "Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen" hat indessen zur Fachtagung "An die Arbeit …Fertig ? Los" nach Dortmund eingeladen. Denn je näher das Ende der Schulzeit rückt, desto drängender stellt sich die Frage, welche Alternativen zu Werkstatt oder Arbeitslosigkeit den Jugendlichen bleiben. Auch am 5. Februar im Landeshaus Münster sollen Wege und Reformbedarf aufgezeigt werden, um die Behindertenrechtskonvention mit Leben zu erfüllen.

An der Integrativen Waldorfschule Emmendingen war eine positive Entscheidung erwartet worden, nachdem SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP öffentlich erklärt hatten, die Fortführung des integrativen Konzepts an der Emmendinger Waldorfschule zu unterstützen. Zwar soll der Schule laut einer Pressemitteilung des Stuttgarter Landtags erneut das Angebot unterbreitet werden, eine Sonderschule für Geistigbehinderte zu gründen, doch hat die Schule bereits mehrfach dargelegt, dass diese Genehmigungsform wie auch das so genannte Außenklassenmodell das Ende des integrativen Konzepts mit sich führen würde.

Bis heute wurde der Schule nicht mitgeteilt, mit welcher Begründung der Schulversuch ohne abschließende Bewertung beendet wurde. Das Beispiel Emmendingen zeigt nach Ansicht von Betroffenen nicht nur in diesem Bundesland, wie dringlich der Reformbedarf in Deutschland im Sinne der Behindertenrechtskonvention geworden ist. Am Beispiel von Berlin hat dies Landesbehindertenbeauftragter Martin Marquard in einem Interview deutlich gemacht (kobinet 9.12.08). Dass der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern der Sonderschule überlegen ist, sei wissenschaftlich wie auch praktisch hinreichend bewiesen, so Marquard. Das Berliner Schulgesetz gibt dem gemeinsamen Unterricht sogar den Vorrang. Dennoch befinden sich immer noch etwa zwei Drittel der Betroffenen in Sonderschulen. sch







 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Christiane Schuhmacher schrieb am 13.12.2008, 15:17

Gesetze

Toll wie bei uns in dutschland geltende Gesetze umgangen werden
Toll wie bei uns in Deutschland mit Behinderten umgegangen wird
Diejenigen welche solche Projekte ablehnen- die ja bekanntlich den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, die kostengünstiger sind als das herkömliche System, sollten sich mal informieren wie das Leben in solchen Klassen ist oder noch besser mal eine Weile ein behindertes Kind versorgen. Ich denke dann würden Sie ganz schnell ihre Meinungen ändern

Dr.med.Christiane Schuhmacher
Deutsche stiftung für Menschen mit Downsyndrom
Mutlangen

Cordula Müller schrieb am 12.12.2008, 11:03

Unfassbar

Ein Wort genügt: UNFASSBAR

Elterninitiative Bornheim Gemeinsamer Unterricht
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