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18.12.2008 - 06:48

Schwangerschaftskonfliktgesetz verbessern.

Marburg/Lahn (kobinet) Unmittelbar vor der heute im Deutschen Bundestag anstehenden ersten Beratung über Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz hat sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung an alle Bundestagsabgeordneten gewandt. Die Lebenshilfe appelliert an die Parlamentarier, den Zugang zur psychosozialen Beratung für Schwangere zu erleichtern. Denn der unsägliche Abtreibungsautomatismus bei behinderten Kindern entspreche nicht der Absicht, die der Gesetzgeber mit dem Wegfall der embryopathischen Indikation verfolgt hat.

Durch Korrekturen im Schwangerschaftskonfliktgesetz wären Verbesserungen möglich, die seit Jahren Forderungen der Lebenshilfe sind. So sollen Ärzte vor einer Spätabtreibung zu einer umfassenden Beratung verpflichtet werden. Schwangere sollen zudem eine dreitägige Bedenkzeit erhalten, bevor sie über einen Abbruch und damit über Leben oder Tod ihres Kindes entscheiden müssen. In dem Schreiben an die Abgeordneten heißt es: "Die Lebenshilfe steht für die Erfahrung von mehreren hunderttausend Familien, dass ein glückliches Leben mit Behinderung möglich ist. Dies wahrzunehmen und für sich als Möglichkeit zu entdecken, braucht Raum und manchmal etwas Zeit." moh
 

 
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