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19.12.2008 - 17:15

Rechtsunsicherheit bei Umsetzung der Behindertenrechtskonvention vermeiden.

Berlin (kobinet) Bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen muss nach Ansicht des behindertenpolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion, Erwin Lotter, Rechtsunsicherheit vermieden werden.

Mit der von seiner Fraktion unterstützten Ratifizierung der Konvention fange die eigentliche Arbeit erst an, erklärte heute der Bundestagsabgeordnete. "Vor allem in den Bereichen inklusiver Bildung, Barrierefreiheit und gleichberechtigter Teilhabe am Arbeitsleben sind wir in Deutschland vielfach noch weit entfernt von den Zielvorgaben der Konvention. Wenn Bundestag und Bundesrat die Ratifizierung der Konvention ernst meinen, müssen Bund, Länder und Gemeinden ab sofort an einem Strang ziehen und konkrete Schritte zur Umsetzung der Konvention einleiten", betonte Lotter.

Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssten jetzt alles unternehmen, um Rechtsunsicherheiten bei den betroffenen Menschen zu vermeiden, meint der Abgeordnete. "Es kann z.B. nicht sein, dass Eltern behinderter Kinder jetzt von Gerichten klären lassen müssen, ob sie einen Anspruch auf die inklusive Beschulung ihres behinderten Kindes in einer Regelschule haben." sch
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Cordula Müller schrieb am 19.12.2008, 18:35

Wir brauchen Klarheit

Ja, da hat Herr Lotter recht. Wir brauchen Klarheit, wie wir ab kommendem Jahr verfahren müssen, sollte eines unserer besonderen Kinder abgeschult werden in eine Sonderschule oder ihnen ein Platz in einer Regelschule nicht geboten werden. Es ist viel zu tun-aber GEMEINSAM können wir es schaffen, vielleicht auch ohne erst klagen zu müssen. Es wäre schade, wenn die Umsetzung der Konvention zur Folge haben würde, daß es nur durch Rechtsstreit zur echten Teilhabe für unsere Kinder kommen würde. Wir brauchen jetzt offene Ohren und offene Arme, die unsere besonderen Kinder willkommen heissen.

Elterninitiative Bornheim Gemeinsamer Unterricht

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