
Düsseldorf (kobinet) Die Behindertenbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Angelika Gemkow, begrüßt die Ankündigung des Bundesministeriums der Finanzen, dass im Jahressteuergesetz 2009 ausdrücklich festgelegt wird, dass alle Einnahmen steuerfrei sind, die eine Gastfamilie für Pflege, Betreuung, Unterkunft und Verpflegung eines behinderten Menschen von Sozialleistungsträgern erhält.
"Damit ist die Gefahr eines großen Rückschritts im Bereich der Familienpflege sowie in dem Bemühen um mehr Menschlichkeit für behinderte Menschen beseitigt", so Angelika Gemkow. Die Landesbehindertenbeauftragte hatte im Vorfeld das Bundesfinanzministerium auf die möglichen Gefahren hingewiesen, wenn die ursprünglich beabsichtigte steuerliche Veranlagung der Betreuungspauschale umgesetzt würde. "Mit der jetzt angekündigten Regelung bleibt das betreute Wohnen in einer Gastfamilie für behinderte Menschen eine echte Alternative zum Leben in einer stationären Einrichtung. Ich wünsche mir, dass mehr behinderte Menschen in Pflegefamilien wohnen können", erklärte Angelika Gemkow. moh