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08.01.2009 - 00:03

Mustersatzung für kommunale Behindertenbeiräte und -beauftragte.

Mainz (kobinet) Eine Arbeitsgruppe der kommunale Behindertenbeiräte und -beauftragten in Rheinland-Pfalz hat in Abstimmung mit dem rheinland-pfälzischen Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen Vorlagen erarbeitet, mit denen die Gründung von kommunalen Behindertenbeiräten und die Einsetzung von Behindertenbeauftragten erleichtert wird.

"Mittlerweile gibt es in Rheinland-Pfalz 34 Beauftragte und 21 Beiräte und vergleichbare Arbeitskreise für die Belange behinderter Menschen auf Kreis-, Stadt- oder Gemeindebene. Ihre Arbeit ist besonders wichtig, um vor Ort die Lebensbedingungen für behinderte Menschen ohne Ausgrenzung und ohne Barrieren zu ermöglichen", heißt es im neuesten Newsletter "Teilhabe gestalten" des rheinland-pfälzischen Sozialministeriums. Noch gibt es allerdings weiße Flecken in Rheinland-Pfalz, wo es keine Beiräte und Beauftragte gibt. Deshalb hat eine Arbeitsgruppe der kommunale Behindertenbeiräte und -beauftragten in Abstimmung mit dem Landesbeirat zur Teilhabe behinderter Menschen Vorlagen erarbeitet, mit denen die Gründung von Beiräten und die Einsetzung von Beauftragten erleichtert wird. Die Empfehlung für eine Satzung für einen kommunalen Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) und die Empfehlung einer Beschlussvorlage zur Bestellung eines Beauftragten für Menschen mit Behinderungen wurden nun zum Herunterladen ins Internet eingestellt. "Die Empfehlungen können für kommunale Verwaltungen, Verbände behinderter Menschen oder Parteien und Fraktionen genutzt und für die lokalen Verhältnisse angepasst werden, um in den Gremien eine kommunale strukturierte Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen beschließen zu können", heißt es im Newsletter. moh

Link zum Bericht und zu den Empfehlungen für Beiräte und Beauftragte
 

 
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