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12.01.2009 - 08:28

Die Odyssee des Matthias G. geht weiter!.

Dessau (kobinet) Wie die kobinet-Nachrichten Anfang November berichteten, lebt der 32 Jahre junge körperbehinderte Mann Matthias G. seit nunmehr fast drei Jahren gegen seinen Willen in einem Altenheim. Im Februar 2007 stellte er in der Hoffnung, aus der Abschiebung wieder herauszukommen, einen Antrag auf ein persönliches Budget.

Statt dessen wird Herr G. auf eine stationäre Einrichtung in Potsdam mit dem Hinweis verwiesen, dass die von ihm gewünschte eigenständig organisierte Assistenz mit unverhältnismäßig hohen Mehrkosten verbunden wäre. Die Höhe der Kosten für drei zugestandene Besuchsfahrten pro Woche zu seinen betagten und kranken Eltern in seine von Potsdam aus 100 km entfernt liegende Heimatstadt, sollen sich laut Angaben der Sozialagentur Sachsen Anhalt auf nur 30,- € pro Fahrt erheben. Dies nahm das Sozialgericht Dessau-Roßlau im Rahmen einer Anhörung zur Erörterung eines Erlasses einer einstweiligen Anordnung ungeprüft hin. Tatsächlich aber würden sich die Kosten auf das zehnfache belaufen. Dazu käme noch der Betrag für die Entlohnung einer Begleitperson. In Verbindung mit den Kosten für die Unterbringung in der Institution würde sich ein Betrag in annähernd der gleichen Höhe errechnen, den Herr G. als Persönliches Budget beantragt hat.

Des weiteren erkundigte sich Matthias G. über die besagte Einrichtung. Bei einer Unterbringung müsste er sich mit einem ihm fremden Menschen ein 18,4 m² kleines Zimmer teilen und das Bad würde nicht nur vom Bettnachbarn, sondern auch von den zwei weiteren Bewohnern des benachbarten Zimmers mitbenutzt. Da es sich jedoch bei diesen weiteren Bewohnern ausnahmslos um sehr schwerbehinderte Personen handelt, wird es zu erheblichen Wartezeiten für die Benutzung des Badezimmers kommen. Und auch eine Begleitung durch das Personal der Einrichtung für Unternehmungen, wie z. B. ein Eis essen zu gehen, Kino oder Theater zu besuchen, Einkäufe in der Stadt zu erledigen, usw., sind spontan nicht möglich. Den Wunsch, solche Unternehmungen durchführen zu wollen, müsse man vor der Erstellung des Dienstplans des Personals mindestens vier Wochen vorab äußern.

Der Bundesverband der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. - ISL sieht diese Problematik als Beleg dafür, dass das System der Eingliederungshilfe behinderter Menschen immer wieder scheitert, solange Assistenzkosten vom Armenrecht (Sozialhilfe) und einer Pflegeversicherung, die nicht für behinderte Menschen entwickelt wurde, zu finanzieren sind." Wir brauchen eine Sicherstellung von Teilhabeleistungen, die uns ein gleichberechtigtes Leben ermöglicht, wie es Nichtbehinderte genießen können.", so Uwe Frevert, Vorstandsmitglied der ISL.

Das Ende der Odyssey des Matthias G. ist im Moment leider nicht abzusehen. Er kämpft aber weiter für seine Rechte, ein selbstbestimmtes Leben gleichgestellt mit Nichtbehinderten leben zu können und hat Klage beim Sozialgericht Dessau-Roßlau, eingereicht. Allerdings kann es bis zu einem rechtskräftigen Abschluss eines Hauptverfahrens Jahre dauern, die der junge körperbehinderte Mann unzumutbar noch im Altenheim verbringen müsste. Wobei es um Lebenszeit geht, im wahrsten Sinne des Wortes. Und dies, obwohl die Sozialagentur Sachsen-Anhalt die jetzige Unterbringung des Herrn G. im Altenpflegeheim unlängst als nicht zumutbar erachtet hat. (gba)

Macht endlich Schluss damit

Ein Kommentar von Kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

Es ist höchste Zeit, dass mit der Praxis Schluss gemacht wird, behinderte Menschen in Anstalten wegzusperren und damit aus der Öffentlichkeit zu entfernen. Durch die endlich auch von Deutschland akzeptierte Behinderten-Konvention der Vereinten Nationen geht das nicht mehr. Nur, wer sagt es den Menschen, die immer noch im Denken des letzten Jahrhunderts gefangen sind? Solange die Gesetzeslage nicht eindeutig den schönen Worten aus Berlin angepasst wird, unterliegen behinderte Menschen immer noch Behörden wie der Sozialagentur Halle und finden, wenn sie großes Pech haben, auch noch Gerichte, die mit dem § 13 SGB XII nicht richtig umzugehen vermögen. Irgendwann muss es doch jeder begreifen, dass ein "Heim"aufenthalt gegen den Willen des betroffenen Menschen unzumutbar ist! Sobald dies einmal in den Köpfen ist, braucht Herr G. keine Angst vor Anstalten mehr haben. Denn dann darf die Kostenfrage keine Rolle mehr spielen. Da diese Ansicht manchen Behörden gar nicht zu vermitteln ist, brauchen wir ein Assistenz-Leistungsgesetz. Behinderte Menschen haben auch in Deutschland ein Recht darauf, mitten in der Gesellschaft zu leben. Solange wir diese Aussonderung immer noch zulassen, erhält sich das System selbst und der Paradigmenwechsel findet keinen Weg in die Gesellschaft. Wo ist der Mensch, der dieser unsäglichen Odyssee des Herrn G. ein Ende bereitet?
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Thomas Richter schrieb am 15.01.2009, 20:04

Ein Fall für Amnesty International

Wenn jemand per Gerichtsbeschluss gezwungen wird, sich gegen seinen Willen an einem bestimmten Ort aufzuhalten, wenn er darüber hinaus an der Ausübung seiner Menschenrechte gehindert wird (kein freier Mensch plant einen Kinobesuch 4 Wochen im voraus), dann spricht man von einem Gefangenen oder Häftling.
In diesem Fall handelt es sich um einen politischen Häftling, denn die Gründe für seine Inhaftierung sind politische Gründe. Herr Matthias G. hat soweit bekannt keine Verbrechen begangen, die diese Maßnahmen rechtfertigen könnten. Es sind auch keine finanziellen Gründe, obwohl auch dies Skandal genug sein müsste. Wie jeder inzwischen weiß, der sich auch nur oberflächlich mit dem Thema befasst, sind die Kosten für eine "Heim"unterbringung nicht wirklich niedriger als die Kosten für ein selbstbestimmtes Wohnen mit persönlicher Assistenz. Dazu kommen die Kosten, die durch zwanghafte Hospitalisierung entstehen - höhere Anfälligkeit für psychische oder körperliche Erkrankungen.
Nein, es sind politische Gründe, da die Anstaltsmafia mächtiger ist als die Behindertenlobby. In meinen Augen ist Matthias G. ein politischer Häftling. Leider wird das Thema der Entrechtung behinderter Menschen auch von kritisch berichtenden Medien immer noch ausgegrenzt bzw nicht wahrgenommen. Auch die 1-Euro-Jobs wurden jahrzehntelang in Behindertenwerkstätten praktiziert, bevor sie den nichtbehinderten Mainstream erreichten.
Im Fall des politischen Häftlings Matthias G. , der nur stellvertretend für viele ähnliche Fälle in Deutschland ist, sollte schleunigst Amnesty International eingeschaltet werden.

manfred keitel schrieb am 14.01.2009, 22:04

Als Mensch ein Leben haben!

Es ist erschreckend, aber die Zwangs"Heim"unterbringungen beeinträchtigter Menschen wird die Entscheidungsträger kaum daran hindern, ohne schlechtes Gewissen in ihren Spiegel zu schauen. Wenn das vorhanden wäre, wäre Matthias G. längst "auf freiem Fuß". Soweit ich das als juristischer Laie beurteilen kann, wäre das eigentlich längst möglich.

Matthias G. (32 Jahre!) ist jetzt schon jahrelang im Alten"heim" untergebracht. Die (!) Alternative (!) dazu soll eine noch schlechtere Unterbringung mit einem Fremden auf engstem Raum in einer Behinderteneinrichtung sein. Dazu hat er dann faktisch keine Möglichkeit, sich nach Bedarf zu waschen oder die Toilette aufzusuchen - bei welchen nichtbehinderten Menschen wären alleine dies kein Skandal, der breitgetreten wird? In die Stadt zum Kino oder einkaufen zu gehen soll obendrein auch noch wochenlang geplant werden, was für keinen frei lebenden Menschen vorstellbar ist.

Es ist möglich, daß sich die Täter anderen Menschen gegenüber altruistisch verhalten, nur weil sie nicht befugt sind, sie als "Kostenfaktoren" zu sehen und abzuhandeln.
Dass Behörden und "Autoritäten" die Freibriefe für diese Handlungen ausstellen, macht die Lage erst recht brisant. Denn Versuche wie das "Milgram-Experiment" haben schon vor Jahrzehnten gezeigt, dass unter bestimmten Bedingungen die Hemmungen herabgesetzt werden, anderen Menschen zu schaden - was man ja auf der Opferseite erlebt, wenn man gegen seinen Willen in einer Anstalt "leben" soll und den Bedingungen dort unterworfen wird.

Dass hier auf Kosten von Matthias G. ein Gerangel zwischen Kostenträgern und Kommunen stattfindet und sich die Politik Diskriminierungen etwas kosten lässt und diverse Anstalten mit ihrer Lobby finanziert, ist ja nichts Neues mehr.
Was bisher nicht erwähnt wurde: Ständige Unzufriedenheit mit den Lebensbedingungen führt zu Stress, Depressionen, zu körperlichen Gesundheitsschäden, die den Betroffenen neben den verlorenen Lebensjahren aufgeladen werden.

Ich finde es pervers und ekelhaft, wie hier das Kosten- und Lobbydenken über unschuldige Menschen in Deutschland bestimmt! Ja, wer beendet das Elend endlich?!? "Wo ist der Mensch, der dieser unsäglichen Odyssee des Herrn G. ein Ende bereitet?", wie Gerhard schreibt.

Ich wünsche Matthias alle Kraft und Unterstützung die er braucht!
Manfred Keitel

www.bundesinitiative-daheim-statt-heim.de/

Dorothea Moesch schrieb am 13.01.2009, 13:56

Ja SELBSTVERSTÄNDLICH geht es genau DARUM:

Liegt es eventuell daran, dass es hier um einen behinderten Menschen geht, der weniger wert wäre, als ein Nichbehinderter,... oder gar unwert?

Welche Bevölkerungsgruppe mit Ausnahme von Verbrechern wird sonst dermaßen folgenlos für die Täter ausgeSONDERT, eingeknastet, verräumt und weggesperrt - ihrer Freiheit, Würde, Selbstbestimmung BERAUBT wenn nicht pseudoliberal genannte "Behinderte"?

Alteundbehinderte - diese unselige Wortpaarung wird hier einmal besonders erkennbar. Wenn der Körper nicht in "üblicher" Art und Weise funktioniert, ist die Individualität eines Menschen EGAL, sie existiert nicht mehr. Es handelt sich um einen Altenundbehinderten, und der gehört nun einmal VERRÄUMT, so scheint die Logik.

Die Bestandteile des Rechtsstaats - Instanzenzug, Bindungswirkung von Urteilen etc. - sind AUFGEHOBEN, wenn es um Bloßkrüppel geht. Menschenwürde, Individualität und Gleichheit vor dem Gesetz sind unerheblich, wenn es sich um Behindis handelt. Die gehören gepflegt-betüddelt-weggesperrt. Sind ja nur DIEDAS. Alteundbehinderte.

Manuela H. schrieb am 12.01.2009, 20:26

Unwert?

Ich finde es ganz, ganz furchtbar, was ich gerade gelesen habe.

Aus welchem Grund dürfen sich Sachbearbeiter oder Schreibtischtäter das (Un)Recht herausnehmen , einen anderen Menschen gegen seinen Willen (und völlig inakzeptabel) wegzusperren, ... ohne, dass diese Täter auch nur Bedenken haben müssten, dass sie dafür einer adäquaten Bestrafung zugeführt würden???
Liegt es eventuell daran, dass es hier um einen behinderten Menschen geht, der weniger wert wäre, als ein Nichbehinderter,... oder gar unwert?

Ich bin gedanklich gerade um einige Jahrzehnte in unserer Zeit zurückverstetzt.
Einige der mit diesem Fall Beschäftigten, müssten sich wirklich beschämt in die Ecke stellen!

Und den Worten Gehard Lichtenauers möchte ich mich hierbei unbedingt anschließen:

"Wer gibt Herrn Matthias G. diese gestohlenen Lebensjahre zurück?"



Manuela

Corina Zolle schrieb am 12.01.2009, 18:27

Unfassbar

Warum gibt es in diesem Land noch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen? Warum gibt es sie immer noch trotz der überwältigenden Erfahrungen, die wir in den letzten 20 Jahren in Deutschland und anderen Ländern gemacht haben, die deutlich die Möglichkeiten zeigen, wie Menschen mit Behinderungen mit Erfolg ein erfülltes Leben in der Gemeinde führen können, unabhängig von der Art und Schwere ihrer Behinderung.

Warum hält die Regierung, manche Familienangehörige und ein großer Teil der Öffentlichkeit an dem Modell "Leben im Heim" fest und verteidigen es auch noch? Es ist doch mittlerweile bewiesen, dass dies nicht im Interesse der Menschen geschieht, die in solchen Einrichtungen leben müssen.
Wird denn wirklich geglaubt, dass ein Modell, das vor 50 oder sogar 100 Jahren entstanden ist, als es noch keine andere Möglichkeiten gab, auch noch heute den Interessen der Betroffenen entspricht? Ist unser Verständnis und unsere Fähigkeit Menschen mit Behinderungen zu akzeptieren und zu unterstützen in der Zwischenzeit nicht gewachsen?

Ich bin sicher, dass eine Entscheidung, die vielleicht vor vielen Jahren gefällt wurde, ein Kind oder einen jungen Erwachsenen in eine Institution zu stecken heute nicht mehr als die ultimative Lösung betrachtet werden kann. Ich bin sicher, diese Menschen haben ein Recht in der Gemeinde zu leben und ich bin sicher, dass wir die Verantwortung haben sicherzustellen, dass dies auch geschieht.

Eigentlich ist es eine ganz einfache Tatsache: Menschen mit Behinderungen haben das Recht außerhalb von Institution zu leben, alles andere ist nicht akzeptabel.

Niemand - keine Regierung und keine Familienangehörigen dürfen in der Lage sein dieses Recht in Frage zu stellen. Es ist hier nicht mehr die Frage ob das Schließen von Institutionen der richtige Weg ist oder ob wir das überhaupt können. Wir haben die moralische Verpflichtung dazu!

Angelika H. schrieb am 12.01.2009, 16:57

Freiheitsberaubung?

Wenn ich einen Menschen gegen seinen Willen an einem Ort festhalte, so ist dies Freiheitsberaubung.
Ich war der Meinung dies sei nach deutschem Recht verboten. Ich habe mich da wohl geirrt oder gilt dieses Recht nicht für Menschen mit Behinderung?

Ich kann Herrn Bartz nur zustimmen: Wir brauchen ein Assistenz-Leistungsgesetz! Denn sonst wiederholt sich so etwas immer wieder.

Gerhard Lichtenauer "Daheim statt Heim" Österreich schrieb am 12.01.2009, 10:35

"Pluralistischen Ignoranz" im Instanzenzug

"Dies nahm das Sozialgericht ... ungeprüft hin." ... Gerade im Behinderten- und Sozialbereich verhalten sich Behörden gerne nach dem Schema der "Pluralistischen Ignoranz" (www.katja.at/blog/1540/pluralistische-ignoranz). Viele Instanzen fühlen sich durch die Übereinstimmung bestätigt und gedeckt. Schreibtischtäter steigen aus (kurzsichtig) fiskalen Erwägungen über Grund- und Freiheitsrechte hinweg, selbst wenn Vernunft, Rechtsempfinden oder Gewissen dagegen rebellieren. Wer gibt Herrn Matthias G. diese gestohlenen Lebensjahre zurück?

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