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kobinet-nachrichten 29.01.2009 - 14:00
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Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände

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Berlin (kobinet) Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat jetzt das auf drei Jahre angelegte Projekt "Diskriminierungsschutz: Handlungskompetenz für Verbände" gestartet. Mit Schulungs- und Beratungsangeboten, so wurde heute in einem Pressegespräch in Berlin mitgeteilt, sollen Verbände als Akteure eines menschenrechtlichen Diskriminierungsschutzes aktiviert und gestärkt werden. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2009 gefördert.

Beim Pressegespräch erklärte der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz: "Die Stärkung der Rechte und Teilhabe behinderter Menschen ist ein zentrales Anliegen unserer Politik. Mit der UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem Persönlichen Budget und Unterstützter Beschäftigung sind in dieser Legislaturperiode wichtige Schritte getan worden. Das Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte reiht sich hier ein, indem es die Durchsetzung und Geltendmachung der Rechte fördert. Das ist ein notwendiger Beitrag zum praktischen Diskriminierungsschutz und ergänzt aus der Zivilgesellgesellschaft heraus die politischen Bemühungen."

"Diskriminierung ist in Deutschland alltägliche Realität, daher ist der Schutz vor Diskriminierung eine zentrale menschenrechtliche Aufgabe für Staat und Gesellschaft", erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Verbände könnten dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa, sagte: "Mit dem neuen Angebot will das Institut dazu beitragen, dass Betroffenenverbände, Wohlfahrtsverbände, Verbraucherschutzverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeberorganisationen am Aufbau einer Kultur der Nichtdiskriminierung in Deutschland mitwirken." So solle die Nutzung des Rechtsschutzes gegen Diskriminierung gefördert werden. Das Projekt umfasse Qualifizierungsangebote zu den verbandsspezifischen Rechten bei Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und den internationalen menschenrechtlichen Beschwerdeverfahren ebenso wie Beratungen zu einer innerverbandlichen Antidiskriminierungskultur. Dabei werde es einen horizontalen Ansatz verfolgen und sich gleichermaßen mit rassistischen Diskriminierungen sowie Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, des Alters, der Religion und Weltanschauung oder einer Behinderung beschäftigen. sch

 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Wasilios Katsioulis schrieb am 29.01.2009, 17:05

9

Komme gerade von der EPP Konferenz fuer Antidiskriminierung im Europaeischen Parlament:

Die EPP spricht sich fuer einen starken Diskriminierungsschutz im Bereich der Behinderung aus, der auch den zivilen Bereich umfassen soll. Zahlreiche Verbandsvertreter vorallem aus Deutschland (zB Versicherungen) waren anwesend und baten um Abschwaechung der vorgesehenen Richtlinie mit Argumenten, die wir bereits aus dem Gesetzgebungsverfahren zum AGG gehoert hatten. Verbandsvertreter der Europaeischen Behindertenverbaende unterstuetzten das Vorhaben der EU Kommission auf Staerkung der Rechte Behinderter Menschen im Zivilbereich.

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