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29.01.2009 - 12:00

Kein Flickwerk bei den Hartz IV-Leistungen für Kinder.

Berlin (kobinet) Der sozialpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Markus Kurth, sieht das gestrige Urteil des Bundessozialgerichts als Bestätigung der Forderung seiner Fraktion nach einem eigenständigen Hartz IV-Regelsatz für Kinder.

In einer Pressemitteilung teilte Kurth mit: "Kinderregelleistungen dürfen nicht mehr von den Regelleistungen Erwachsener abgeleitet werden. Es gilt, eine kinderspezifische Bedarfserhebung vorzunehmen und einen eigenständigen Kinderregelsatz zu bilden."

Deshalb fordert er die Bundesregierung auf, bei den Hartz IV-Leistungen für Kinder jetzt kein Flickwerk mehr zu betreiben. Er verweist darauf, dass der Bundesrat schon im Mai 2008 in einer einstimmigen Entschließung die Bundesregierung aufgefordert habe, die entwicklungsbedingten Bedarfe von Kindern im Arbeitslosengeld II zu berücksichtigen.

"So sind beispielsweise für Kinder bis 14 Jahre nicht einmal drei Euro pro Tag für Nahrungsmittel und Getränke im Regelsatz enthalten, obwohl nach Auffassung von Experten eine gesunde, die Entwicklung fördernde Ernährung mindestens 4 Euro am Tag kostet", so Kurth.

Dabei verweist er auf den Antrag "Existenzsicherung und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche durch bedarfsgerechte Kinderregelsätze gewährleisten" (16/8761), der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits im April 2008 verabschiedet wurde. sgö

 

 
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