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kobinet-nachrichten 29.01.2009 - 11:46
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Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff - Chance für bessere Pflege

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Berlin (kobinet) Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff markiert nach Ansicht des Sozialverbands Deutschland (SoVD) den Abschied von der Satt-und-Sauber-Pflege und trägt dem Bedürfnis nach sozialer Teilhabe Rechnung. SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärte heute: "Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist eine Chance für eine bedarfsgerechtere Pflege. Statt einer Pflege im Minutentakt kann stärker auf den tatsächlichen Bedarf des Pflegebedürftigen eingegangen werden." Für die Festlegung des Pflegebedarfs soll künftig nicht mehr der Zeitaufwand für bestimmte Aufgaben entscheidend sein, sondern der Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll vor allem für Pflegebedürftige mit Demenz Verbesserungen bringen.

"Mit dem Bericht des Beirats zur Neubestimmung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs liegt eine Blaupause für eine weitere Pflegereform vor. Entscheidend ist allerdings die Umsetzung im Einzelnen. Künftig soll es statt der drei Pflegestufen fünf so genannte Bedarfsgrade geben", so Bauer. Während für die Einstufung in die derzeitige Pflegestufe I ein Hilfebedarf von 90 Minuten täglich erforderlich ist, greift der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch bei einem geringeren Hilfebedarf.

Der SoVD unterstützt die Empfehlung des Beirats, dass für alle fünf Bedarfsgrade auch Leistungen der Pflegeversicherung erfolgen müssen. "Entscheidend ist für den SoVD: Niemand darf durch die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs schlechter gestellt werden. Es muss außerdem gesichert sein, dass die eigenständigen Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in vollem Umfang erhalten bleiben", betonte der Verbandspräsident.

Der SoVD begrüßt grundsätzlich das neue Begutachtungsverfahren, das in dem Bericht des Beirats zur Neubestimmung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vorgeschlagen wird. Wie in dem Bericht ausgeführt wird, muss das neue Verfahren vor der Einführung allerdings noch optimiert und verfeinert werden. "Hierbei muss vor allem sichergestellt werden, dass das Begutachtungsverfahren den Reha-Bedarf der Pflegebedürftigen zuverlässig erkennt", erklärte Bauer. sch

 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Rita Weinberg schrieb am 29.04.2009, 09:19

Pflegenotstand

Ist wohl ein schlechter Witz, über den wir Pflegekräfte nicht lachen können?!
Wofür schon wieder eine steuerfressende jahrelange Diskussion über Veränderung?
Warum findet solche Veränderung immer OHNE aktive Pflegekräfte statt?!

Es muß nichts verändert werden, sondern VERBESSERT!

Die bisherige Pflegestufen Regelung hätte mit einer einfachen Lösung
geklärt werden können:
den Betreibern "befehlenb" per Gesetz das tatsächlich notwendige Personal einzusetzen!!!
Immerhin werden in vielen Einrichtungen Leistungen abgerechnet, die mit nur 65%
erbracht werden!
Personalabgleich nach Art 1 GG §80 SGB XI-E wird zwar angegeben, es besteht aber
konstante Unterbesetzung! So muß ich als exam. PK dokumentieren, dass ich z.B. jeden
Bewohner 1x pro Wo gebadet habe, es aber auf Grund der Unterbesetzung nicht schaffe!
Das ist nur 1 Beispiel...für mich BETRUG!
Der Pflegenotstand muß Angela Merkel zur Chefsache erklären und nicht mittels
"Schreibtisch Experten" genannt Beirat für unnötige Steuergelder am Thema vorbei diskutiert werden!
WER von diesen Experten hat vor Ort mal praktisch umgesetzt, was hinterher Vorschrift war?
Z.B. bei Einführung der Minutenabfertigung- sorry, Fachbegriff: Zeitkorridor!!!hier wurde
der Durchschnittswert ermittelt durch 3 Pflegekräfte, nicht aber mit 3 Pflegebedürftigen.
Wo bleibt der Aspekt der Erhaltung der Selbständigkeit, der Menschenwürde?
Es geht doch immer nur um Profitdenken!
Warum werden nicht mal Pflegekräfte involviert und gefragt? Klar: sie könnten zuviel
für die Huilfebedürftigen fordern und die Realität ansprechen!
Es wird zeit, dass einige zu teuren Regierungs- und Chefstühle neu besetzt werden!
Die ihre Überbezahlung wenigstens wert sind!
Die ganze Aktion ist eine Lachnummer!
Ist nur eine Frage der Zeit, wann auch diese Neuregelung wieder einer Reform weichen muß!
Die Verantwortlichen sollen sich wünschen, dass sie nie Pflege brauchen, und schon mal beten, dass sie dann nicht eine Schwester, wie mich bekommen, die sich BEnutzt und ungerecht behandelt fühlt. Die NUR menschliche Versorgung in ihrem Beruf als Altenpflegerin
durchführen will!

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