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29.01.2009 - 13:44

Mehr Rechte für Menschen mit Behinderungen.

Berlin (kobinet) Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, stellte heute im Kleisthaus in Berlin die Informationskampagne "alle inklusive! Die neue UN-Konvention" vor. Gemeinsam mit Franz Thönnes, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, eröffnete sie im Anschluss eine Fachkonferenz zum Thema "Inklusive Bildung".

In bundesweit acht Konferenzen behandelt die Beauftragte in den kommenden Wochen gemeinsam mit den Behindertenverbänden im Deutschen Behindertenrat verschiedene Aspekte der UN-Konvention. Diese ist weltweit das erste Menschenrechtsabkommen über die Rechte behinderter Menschen und tritt voraussichtlich Ende März in Deutschland in Kraft.

Auf der Fachkonferenz diskutierten die rund 300 Teilnehmer intensiv den Handlungsbedarf, der auf Bundes- und Länderebene im Bildungsbereich besteht. Im Mittelpunkt stand dabei insbesondere die Frage, wie ein inklusives Bildungssystem gelingen kann. Denn lernen in einigen EU-Ländern mehr als 80 Prozent der Kinder mit Behinderung an Regelschulen, so sind es in Deutschland gerade einmal 15 Prozent. Ein Umstand, der mit der Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar ist. Diese schreibt ein "inclusives Bildungssystem auf allen Ebenen" fest, wie Evers-Meyer in ihrer Eröffnung betonte. "Durch die Trennung von ihren nicht behinderten Altersgenossen fehlt vielen behinderten Kindern in Deutschland die Möglichkeit, mit diesen zusammen zu lernen. Für die Inklusion in die Gesellschaft ist eine gemeinsame Schulzeit aber besonders wichtig. Die Konvention verfolgt hier den richtigen Ansatz und fordert Vielfalt als Normalität menschlichen Lebens und Zusammenlebens".

Deutliche Worte kamen auch von den Behindertenverbänden, die als "Experten in eigener Sache" die Konferenz mit vorbereitet hatten. "Wenn es uns gemeinsam gelingt, behinderte Kinder sinnvoll in das allgemeine Bildungssystem einzubinden, dann ist dies eine tatsächliche Bildungsreform auch für nichtbehinderte Kinder," warb Uwe Frevert von der Interessensvertretung "Selbstbestimmt Leben in Deutschland" e.V. (ISL) für ein inklusives Bildungssystem. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen forderte ein grundlegendes Umdenken der Bildungspolitik. "Bildung ist ein Recht, das zur Wahrnehmung anderer Rechte erst befähigt. Wenn es vorenthalten wird, bedeutet das den Ausschluss von Selbstbestimmung, politischer und gesellschaftlicher Teilhabe, Arbeit und Gesundheit", heißt es in einem Manifest, das die Bundesarbeitsgemeinschaft gemeinsam mit anderen Verbänden auf der Konferenz vorstellte.

Renate Reymann, Präsidentin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV), begrüßte, dass die UN-Konvention eindeutige Standards für die Beschulung sinnesbehinderter Kinder setzt: "Für uns steht die Qualität der Bildungsangebote ganz klar im Vordergrund. Familien mit einem behinderten Kind müssen aus ihrer individuellen Situation heraus entscheiden dürfen, ob es besser in der allgemeinen Schule vor Ort oder in einer speziellen Förderschule aufgehoben ist." Eine Ansicht, die Alexander von Meyenn, Präsident des Deutschen Gehörlosenbundes e.V. (DGB), teilte. "Inklusive Bildung bedeutet für gehörlose Menschen eine Möglichkeit der Integration. Sie darf aber keinesfalls auf Kosten der sozialen und kognitiven Entwicklung gehörloser und schwerhöriger Kinder unter allen Umständen durchgesetzt werden. Wichtig ist bei jeder Schulform, dass die Kinder das grundsätzliche Recht auf einen Unterricht mit und in Deutscher Gebärdensprache haben."

Karin Evers-Meyer zog ein positives Resümee der ersten Fachkonferenz. "Die UN-Konvention setzt hohe Beteiligungsstandards, und daran müssen wir uns in Zukunft auch bei der nationalen Gesetzgebung messen lassen. Die heutige Veranstaltung hat diesem Anspruch ‚Nichts über uns ohne uns' Rechnung getragen." sch
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Gerhard Lichtenauer "Daheim statt Heim" Österreich schrieb am 02.02.2009, 15:54

Erkennnismängel über Umsetzungsdefizite

Auch die Schweiz schickt sich nun an (so wie zuvor schon Österreich und Deutschland), in Verleugnung des Umsetzungsbedarfs, die UN-Behindertenrechtskonvention zu ratifizieren. Ein Gutachten hält nun fest, "dass im schweizerischen Recht keine wesentlichen Umsetzungsdefizite vorliegen" (www.egalite-handicap.ch/deutsch/politische_agenda/gesetzgebungsprozess.html#thema3).

Bis zur Ratifizierung und Rechtswirksamkeit konnten und können wir über solche Abgehobenheit und Weltfremdheit nur froh sein. Bloß wie lange dauert es dann jeweils, bis die Einsicht kommt. Der Katzenjammer ist gewiss, nachdem den Hochburgen der Behinderten- Aussonderung und Diskriminierung in Mitteleuropa reiner Wein eingeschenkt wurde.

Es ist sehr erfreulich, dass in Deutschland mit der Informationskampagne "alle inklusive! Die neue UN-Konvention", eine guter Start hingelegt wurde, die Erkennnismängel über Umsetzungsdefizite aufzudecken und aufzuarbeiten.

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