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30.09.2003 - 15:55

Ohne Begleitung keine Reise.

Marburg (kobinet) Claudia Gerike ist sehr sprachinteressiert, liebt Irland und reist gern. Dabei musste die hochgradig Sehbehinderte aus Marburg immer wieder erleben, dass ihr die Teilnahme an Gruppenreisen ohne Begleitung pauschal verweigert wurde. In unserer Serie über konkrete Diskriminierungsfälle schildert uns Claudia Gerike heute ein solches Beispiel, das erneut deutlich macht, dass behinderte Menschen in das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz mit aufgenommen werden müssen:

«Vor ein paar Jahren wollte ich mit einem Reiseveranstalter, der sich besonders dadurch hervor tat, Gruppenreisen für junge Leute anzubieten, eine Rundreise durch Irland machen. Auf die Anfrage der Mitarbeiterin des Reisebüros, an das ich mich seinerzeit gewandt hatte, erklärte der Veranstalter, dass man mich als Sehbehinderte ohne Begleitung auf keinen Fall mitnehmen würde. Dabei machten sich die Mitarbeiter noch nicht einmal die Mühe, mit mir selbst zu sprechen, sondern lehnten meine Anfrage rundheraus pauschal ab.

Ein irisches Unternehmen, welches Rundreisen in deutscher Sprache anbot, hatte solche Probleme offenbar nicht, denn sie nahmen mich ohne weitere Probleme mit und schickten sogar eine Mitarbeiterin in Düsseldorf zum Flughafen, um mir dort zu helfen. Die Iren scheinen hier offenbar weniger Berührungsängste zu haben, und die Reise wurde ein voller Erfolg». omp



Karte von Irland

 

 
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