
Mainz/Berlin (kobinet) Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck und Arbeitsministerin Malu Dreyer begrüßten die am Freitag im Bundesrat beschlossene Einführung weiterer gesetzlicher Mindestlöhne. Durch die Einbeziehung des Pflegebereichs gewännen besonders Frauen, die in dieser Branche den überwiegenden Teil der Beschäftigten stellen.
"Die Entscheidung des Bundesrates, die Einführung von Mindestlöhnen in sechs weiteren Branchen durch eine Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zu ermöglichen, ist ein weiterer wichtiger Schritt zu dem Ziel, Lohndumping in Deutschland zu verhindern und mehr soziale Gerechtigkeit zu schaffen", sagten Kurt Beck und Malu Dreyer. Durch die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegedienstbranche, den Wach- und Sicherheitsdiensten, den Großwäschereien, der Abfallwirtschaft, bei Bergbau-Spezialarbeiten sowie in der Aus- und Weiterbildungsbranche werden nach Schätzungen der rheinland-pfälzischen Landesregierung etwas mehr als 64.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - davon etwa 50.000 in der Pflegebranche - in Rheinland-Pfalz profitieren.
"Wir setzen uns als rheinland-pfälzische Landesregierung seit Jahren für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn ein, damit gute Arbeit auch entsprechend entlohnt wird", so Beck und Dreyer. Der Ministerpräsident und die Arbeitsministerin wiesen jedoch auch darauf hin, dass das Ziel noch nicht erreicht sei. Die jetzige Erweiterung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bleibe deutlich hinter dem rheinland-pfälzischen Vorschlag zurück und sei kein gleichwertiger Ersatz, betonten beide Politiker.
Es gebe auch ein dringendes Bedürfnis für Mindestlöhne in der Leih- und Zeitarbeitsbranche. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Beschäftigungssektor seien bereits durch wechselnde Einsätze in unterschiedlichen Betrieben besonderen Belastungen und Unsicherheiten ausgesetzt. "Wir erwarten von der Großen Koalition, dass sie die vereinbarte Lohnuntergrenze für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Leiharbeitsbranche umgehend festsetzt. Die mehr als 26.000 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Rheinland-Pfalz haben einen Anspruch auf gute Arbeitsbedingungen", betonten Ministerpräsident Beck und Arbeitsministerin Dreyer abschließend. "Das Thema Mindestlohn ist nicht nur eine Frage gerechter Entlohnung, sondern auch der Verhinderung von Altersarmut." moh