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25.02.2009 - 07:59

UN-Konvention in Hessen nicht gültig?.

Frankfurt am Main (kobinet) Philipp Koch und seine Eltern aus Hessen setzen große Hoffnung in die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, mit der die Vereinten Nationen inklusive Bildung proklamiert haben. Doch wie kobinet erfuhr, muss Philipp weiter eine Sonderschule besuchen. Das zuständige Schulamt sieht nach der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention "keine Regelungskompetenz" der Bundesrepublik.

Nach sieben Schuljahren auf der privaten integrativen Sophie-Scholl-Schule in Gießen muss Philipp seit dem vergangenen Sommer gegen seinen und den Willen seiner Eltern eine Sonderschule besuchen. Seine Eltern klagten dagegen vor dem Verwaltungsgericht Gießen. Anfang des Jahres nun hat ihr Anwalt seine Argumentation zusätzlich mit einem Verweis auf die soeben ratifizierte UN-Konvention erweitert.

Daraufhin antwortete das staatliche Schulamt Marburg-Biedenkopf in einem Schreiben an das Gericht:

Durch die in Bezug genommenen, von der Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat ratifizierten Abkommen wird das beklagte Land Hessen in keiner Weise betroffen. Hessen war kein Vertragsstaat. Durch die Ratifizierung erhielten die Inhalte des Übereinkommens den ,,Rang" von einfachem Bundesrecht, aber nicht von Landesrecht. Bundesrecht ist auf den hier zu entscheidenden Fall nicht anwendbar. Der Bundesrepublik kommt für den Schulbereich der Länder keine Regelungskompetenz zu.

Das heißt für die Bundesinitiative "Gemeinsam Leben - gemeinsam lernen" im Klartext: Die Bundesrepublik unterzeichnet zwar Völkerrechtsverträge, kann sie im Bereich Bildung aber gar nicht umsetzen, weil Bildung Ländersache ist. Hessen hat zwar im Ratifizierungsverfahren der Konvention zugestimmt, fühlt sich deshalb aber noch lange nicht zur Umsetzung berufen.

Die Landesarbeitsgemeinschaft Gemeinsam leben - gemeinsam lernen hat nachgefragt, ob das die offizielle politische Linie der neuen hessischen Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) ist. Die Antwort steht noch aus. sch




 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Renke THEILEN schrieb am 27.02.2009, 19:02

Und der Bundesrat hat mitbeschlossen

Auszug aus dem Ratifizierungsgesetz
"Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Dem in New York am 30. März 2007 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wird zugestimmt."

Also wie behindert muß man sein in der Schulamtsleitung, zu der beschriebene Ansicht zu gelangen?

Darüber hinaus suche ich das Gesetz, das dem Schulamt ohne vorheriger Intervention des Jugendamtes und ohne Richterspruch die hessische Verfassung
"Artikel 55. Die Erziehung der Jugend zu Gemeinsinn und zu leiblicher, geistiger und seelischer Tüchtigkeit ist Recht und Pflicht der Eltern. Dieses Recht kann nur durch Richterspruch nach Maßgabe der Gesetze entzogen werden" nach eigenem Gutdünken außer Kraft zu setzen und letztenendes Kind und Eltern unmenschlih zu behandeln.

Nebenbei sei auch auf das Grundgesetz verwiesen
"Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen"

Cordula Müller schrieb am 26.02.2009, 15:44

Allen fällt es auf

Allen fällt es auf, daß die UN Konvention zwar ratifiziert wurde, aber anscheinend kaum jemand verantwortlich für die Umsetzung sein will.
Jeder schiebt es auf die entweder höhere Behörde oder aber auf die untere.
Stellenkürzungen im GU in der SEK 1 im Regierungsbezirk Köln sind gerade das Thema bei uns. Angeblich will hier keiner Schuld sein, und so schiebt man den Bumann eben ab.
Und das dürfen wir uns nicht mehr gefallen lassen.
Es muss wohl erst Klagen hageln, bis endlich verstanden wird, was wir möchten als Eltern von besonderen Kindern.
Das uneingeschränkte Wahlrecht, wo unsere Kinder gefördert werden sollen.
Übrigens können die Behindertenbeauftragten der Länder und die Bundesbehindertenbeauftragte leider immer nur vermitteln.Das kann in manchem Fall Wunder wirken aber die Schulbehörden sind letztlich immer noch die Machthaber.
Und damit müsste eigentlich endlich Schluss sein.
Diese Abhängigkeit von einzelnen Personen ,die OFT die betroffenen Kinder nicht mal gesehen haben, die dann noch mit den schulärzltichen Gutachten noch mehr Macht bekommen, weil da ja meist auch drin steht, wie UNINTEGRIERBAR das Kind ist , muss enden.
Und das nicht nur in einem Bundesland sondern gesetzesmässig im ganzen Land

Elterninitiative Bornheim Gemeinsamer Unterricht

Peter Hilpmann schrieb am 26.02.2009, 15:13

Ich habe mich in dieser Angelegenheit

Liebe Kobinetleser und -Leserinnen !

Ich habe mich gestern in dieser Angelegenheit an das Büro unserer Bundestagsabgeordneten Karin - Evers - Meyer gewandt. Zur Zeit findet eine Untersuchung dieses Falles statt.

Mit freundlichem Gruß

Peter

Petra Nöhre schrieb am 26.02.2009, 12:50

Auch in NRW Land setzt UN Konvetion nicht um

Ausgeschlossen und abgeschoben wurde am 15.02.09 im WDR gesendet ausführlicher Text unter
www.wdr.de/tv/westpol/beitrag/2009/02/20090215_freie_schulwahl.jhtml

Westpol hakt im Schulministerium nach und will von Ministerin Barbara Sommer wissen, ob sie diese Konvention denn so interpretiere, dass alle Kinder mit Behinderungen auf die Regelschule gehen sollen. Dazu die Ministerin: "Nein, so interpretiere ich sie nicht ganz deutlich. Ich muss dazu sagen, dass ich lange Zeit bevor ich Ministerin war, gerade auch mit dieser Thematik immer betraut war. Bei Anträgen von Eltern, die gesagt haben, mein Kind sollte in den gemeinsamen Unterricht und es ist sicherlich sehr wichtig und richtig Anwalt des Kindes zu sein und immer genau zu entscheiden, kann dieses Kind mit seinen Beeinträchtigungen am besten in der Regelklasse oder in der Förderschule gefördert werden", so Barbara Sommer. Das bedeutet, dass die Ministerin nicht bereit ist, Eltern wie Laura Duarte uneingeschränktes Schulwahlrecht zuzugestehen.

Es gibt noch viel zutun und ich hoffe die Eltern und kinder lassen sich nicht unterkriegen. Leider scheint die Klage auf eine Schulplatz in der Regelschule auch in der nächsten Zukunft der einzige Weg zu sein um seine Rechte durchzusetzen.

Hier müsste der Bund durchgreifen und die Länder unter Druck setzten damit die Rechte auch auf Länderebene wahrgenommen werden können.

Gruß Petra

Armin Liebl schrieb am 26.02.2009, 11:48

Länderkompetenz....

In der Mittelbayerischen Zeitung heisst es zum Thema
Integration:
"Bayern werde sich doktrinären Integrationsforderungen
mit allen Mitteln widersetzen. „Wenn es sein muss, lass ich mich
dafür auch verklagen.“"
Kein Wunder, dass sich der bayerische Kultusminister
verklagen lassen will - er hat ja nichts unterzeichnet.
Verklagen müsste man die Bundesrepublik, und die verweist ja
zum Thema Bildung immer auf den Bildungsföderalismus.
Unter diesem Zuständigkeitsgerangel zu leiden haben die Kinder!

Barbara Ast schrieb am 26.02.2009, 11:44

Höherrangiges Recht

Nach meinem Rechtsverständnis wird auch die EU, Bundesrepublik D, sowie das Land Hessen nicht umhinkommen, entsprechende Klauseln aus der UN- Konvention in die relevanten, bereits bestehenden Gesetze aufzunehmen.

Höherrangiges Recht wird das Landesrecht (auch in Hessen) brechen!

Also, nicht unterkriegen lassen, sondern weiterkämpfen auf der Seite derer, die es für sich selbst nicht können!

Barbara Ast
Komm. Behindertenbeauftragte
des Lkrs. Main- Spessart

Peter Hilpmann schrieb am 25.02.2009, 10:19

Es war nichts anderes zu erwarten

Sehr geehrte Kobinet Leser und Leserinnen !

Es ist immer dasselbe Menschen werden weiterhin diskriminiert. Als sei nichts geschehen. Ich wünsche der Familie Koch viel Erfolg und das sie genau so einen guten Rechtsanwalt wie Alfred Kroll haben.

Als zweites hoffe ich das bei dem beschriebenen Schulamt die Verantwortlichgen fristlos rausgeschmissen werden. Aber dieses wird wohl wunschdenken bleiben.

Diesen Unmenschen vom Schulamt wird wohl nichts passieren leider.

Mit freundlichem Gruß

Peter

Cordula Müller schrieb am 25.02.2009, 09:47

Das war zu erwarten

So haben wir uns das gedacht!
Es wird wieder auf die Länder abgewälzt und nun bleibt offen- Welche Länder werden die Inklusion einführen? Es würden bestimmt viele Familien nun klagen, die Konvention als Hoffnung im Rücken. Wie kann es sein, daß immer noch nach wie vor die Rechte "aufgeteilt" werden?? Das Bundesland möge sich bitte outen, welches die Konvention umsetzen wird, ohne erst Klagen der Eltern abzuwarten.
Wir ALLE dürfen nicht länger akzeptieren, daß die Rechte unserer besonderen Kinder auch noch unterschiedlich und abhängig von Einzelnen geregelt werden.

Die Richter möchte ich sehen, die vielleicht in 2 Jahren unserem Sohn erzählen: "Die Grundschule hast DU gut im GU absolviert, jetzt musst Du in die Sonderschule"
Welcher Mensch kann das überhaupt mit seinem Gewissen vereinbaren, Kinder zwangsabzuschulen?? Gesetz hin oder her, hier sollte ENDLICH das Wohl der Kinder im Vordergrund stehen und das ist sicher NICHT gegeben, wenn ein Kind gegen seinen Willen eine Sonderschule besuchen muss.

Ich hoffe, daß es bald den ersten Richterspruch geben wird, der da heisst:" Welche Schule möchtest Du besuchen?"

Im Namen... ergeht ... gegen den WILLEN des Schulamtes Das Kindxy darf in die Regelschule."

Elterninitiative Bornheim Gemeinsamer Unterricht

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