
Mainz (kobinet) Rückenwind für die derzeit heftig diskutierte Antidiskriminierungsrichtlinie, die die Europäische Kommission vorgeschlagen hat, um den Schutz von benachteiligten Gruppen vor Diskriminierungen zu vereinheitlichen und zu verbessern kommt aus Rheinland-Pfalz. Ein SPD-Antrag für einen wirkungsvollen Diskriminierungsschutz und umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderungen hat die Ausschüsse des Landtages passiert.
Nachdem die CDU Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag bereits im August letzten Jahres einen Antrag unter dem Motto "Neue Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union verhindern" eingebracht hatte, hat die SPD Fraktion einen Alternativantrag mit der Überschrift "Für einen wirkungsvollen Diskriminierungsschutz und umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderungen" eingebracht. Dieser wurde bisher im Europaauschuss, im Wirtschaftsausschuss und jetzt auch im Sozialpolitischen Ausschuss des Landtages jeweils mit der absoluten Mehrheit der SPD gegen die Stimmen von CDU und FDP verabschiedet. Daher ist auch davon auszugehen, dass der Antrag dann auch im Landtagsplenum verabschiedet wird. Der Rückenwind für die geplante EU-Antidiskriminierungsrichtlinie aus Rheinland-Pfalz ist besonders deshalb wichtig, weil sich Deutschland der von der EU im Juli letzten Jahres vorgeschlagenen Richtlinie bisher sehr ablehnend und skeptisch gegenüber positioniert hat. Vor allem für behinderte Menschen hat die Richtlinie eine große Bedeutung, weil damit bestehende Unterschiede bei Benachteiligungen verschiedener Gruppen aufgehoben und ein Schwerpunkt auf die Herstellung von Barrierefreiheit gelegt wird.
Es sei ausdrücklich zu begrüßen, dass durch die Vorschläge der EU-Kommission für eine Ausweitung des Geltungsbereichs der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie insbesondere auch die Belange von Menschen mit Behinderungen europaweit eine umfassendere Berücksichtigung über das Arbeitsrecht hinaus erfahren und sich auch auf die Bereiche Sozialschutz, soziale Vergünstigungen, Bildung und Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum, beziehen sollen, heißt es im SPD-Antrag. "Für den Bereich der Menschen mit Behinderung nimmt der Richtlinienentwurf Bezug auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und sieht dort die Umsetzung angemessener Vorkehrungen vor, um die Zugänglichkeit
zu Gütern und Dienstleistungen, Gesundheitsdiensten und Bildungsangeboten zu gewährleisten. Diese Vorkehrungen müssen im Voraus getroffen werden; allerdings werden bei der Umsetzung der Maßnahmen die Angemessenheit und die Vermeidung von unverhältnismäßigem Mehraufwand berücksichtigt", so der SPD Antrag. Der Landtag Rheinland-Pfalz habe sich in seiner Sitzung am 24. Januar 2008 einstimmig für die zügige Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen.
"Die vorgeschlagene EU-Antidiskriminierungsrichtlinie würde eine Klarstellung für den zivilrechtlichen Bereich, bei der Beweislastumkehr und der gerichtlichen Vertretung durch anerkannte Verbände und bei der Umsetzung angemessener Vorkehrungen zugunsten behinderter Menschen bringen. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Landtag eine Vereinheitlichung des Rechtsrahmens zum Schutz vor Diskriminierung auf europäischer Ebene. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, darauf zu achten, dass mit der geplanten neuen EU-Richtlinie zusätzlicher bürokratischer Aufwand vermieden wird", so die Zielrichtung des Antrages. moh