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04.03.2009 - 08:01

Wie das erste Gleichstellungsgesetz Deutschlands entstand.

Berlin (kobinet) Heute vor genau zehn Jahren wurde im federführenden Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration des Berliner Abgeordnetenhauses der Entwurf des "Gesetzes über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung" verabschiedet. Doch was "die Sozialfuzzys", so ein damaliger Senator, mit den Behindertenverbänden ausgehandelt hatten, wurde später im Hauptausschuss verwässert und umformuliert.

Daran erinnert die Berliner Behindertenzeitung, die in ihrer März-Ausgabe mit einem Rückblick "10 Jahre Gleichberechtigungsgesetz" begonnen hat. Am 29. April 1999 wurde im Berliner Abgeordnetenhaus das erste Gleichstellungsgesetz Deutschlands mit großer Mehrheit beschlossen, das am 17. Mai des Jahres in Kraft getreten ist.

"Im Vorfeld der Beschlussfassung wurde lange sehr kontrovers über die Inhalte, Ziele und Auswirkungen des Gesetzes diskutiert", schreibt die Zeitung des Berliner Behindertenverbandes. Dem am 4. März verabschiedeten Gesetzentwurf stimmten die Behindertenverbände schließlich zu. Doch "auf Drängen des Senats und von Wirtschaftsverbänden" wurde im Hauptausschuss eine völlig andere Fassung formuliert, die mehrere Grundforderungen unberücksichtigt ließ.

Die Lebenswirklichkeit von Menschen mit Behinderung wurde durch dieses Gesetz kaum verbessert, vielmehr der damalige Zustand festgeschrieben. "Es fehlen nach wie vor gesetzliche Grundlagen und politische Rahmenbedingungen dafür, um im Berliner Alltag nachhaltige und erfahrbare Verbesserungen der Lebensbedingungen von behinderten Menschen konkret angehen und auch durchsetzen zu können", betont die Berliner Behindertenzeitung. Sie will in den nächsten Ausgaben der Frage nachgehen: Ist das Berliner Gleichberechtigungsgesetz nur noch ein Alibigesetz? sch
 

 
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