![]()
Druckversion
kobinet-nachrichten
10.03.2009 - 17:05
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Frankfurt am Main (kobinet) Eine geplante Änderung der hessischen Kommunikationshilfenverordnung hebelt nach Ansicht der Betroffenen die Rechte gehörloser Menschen aus. Der Landesverband der Gehörlosen und die Landesarbeitsgemeinschaft der Gebärdensprachdolmetscherinnen haben heute in einem Offenen Brief davor gewarnt, dass sich die Kommunikationssituation gehörloser Menschen in Hessen massiv verschlechtern und das hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz ausgehebelt würde.
Nach dem hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2004 haben in Verwaltungsverfahren die Träger öffentlicher Gewalt auf Wunsch der Berechtigten im notwendigen Umfang die Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscherinnen oder Gebärdensprachdolmetscher sicherzustellen und die notwendigen Aufwendungen zu tragen. In der hessischen Kommunikationshilfenverordnung, die 2006 die praktische Umsetzung des Gesetzes für hörgeschädigte und gehörlose Menschen regelte, wurde dann ein Stundenhonorar festgeschrieben. Das wurde aber so niedrig angesetzt, dass freiberuflich tätige Gebärdensprachdolmetscher schon vermehrt von Aufträgen zurückwichen.
Nun ist ein Entwurf zur Änderung dieser Verordnung vom Sozialministerium, mit der Bitte um Stellungnahme der Betroffenen erarbeitet worden. "Mit Entsetzen über die geplante Änderung, die gravierende negative Folgen für Gehörlose haben wird, da unter den geplanten Voraussetzungen eine qualifizierte Dolmetschleistung nicht langfristig angeboten werden kann, nahmen die Landesarbeitsgemeinschaft der Gebärdensprachdolmetscherinnen Hessen e.V., die Hessische Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen sowie der Landesverband der Gehörlosen Hessen e.V. Stellung. Denn neben vielem Anderen soll die Honorierung der DolmetscherInnen weiterhin nicht auf einen Stundenlohn angehoben werden, der eine soziale Absicherung ermöglichen würde. Zudem soll künftig für aufgewendete Fahrzeit zum Einsatzort bei der Verwaltungsbehörde lediglich eine unangemessen geringe Fahrtkostenpauschale gewährt werden, die Einsätze ab einer gewissen Entfernung unrentabel macht", heißt es in dem Offenen Brief.
"Die Rechte der gehörlosen Menschen werden mit der geplanten Änderung auf Umwegen beschnitten bzw. völlig ausgehebelt, weil die für sie tätigen Freiberufler/innen aus wirtschaftlichen Gründen für dieses Honorar nicht mehr zur Verfügung stehen können. Ein Teil der hauptberuflich arbeitenden Gebärdensprachdolmetscher/innen hat seit dem Jahr 2006 bereits den Beruf aus wirtschaftlichen Gründen aufgegeben. Damit wird eine Verordnung, die die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes auf
Landesebene bewirken soll, zur Spar- und Streichposition - die Kommunikationshilfenverordnung wird zur Kommunikationsverhinderungsordnung!" sch
© Kooperation Behinderter im Internet e.V.
Alle Rechte vorbehalten