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26.03.2009 - 05:42

Rechte von Frauen mit Behinderungen in Deutschland umsetzen.

Kassel (kobinet) Anlässlich des heutigen In-Kraft-Tretens der UN-Behindertenrechtskonvention fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz die Bundesregierung auf, nun zügig einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention zu erstellen.

"Wir freuen uns, dass Deutschland die Konvention ohne Vorbehalte ratifiziert hat und dass Frauen mit Behinderungen in der Konvention berücksichtigt wurden", erklärt Brigitte Faber vom Weibernetz. "Jetzt dürfen wir schon einen Moment innehalten und uns gebührend über den Erfolg freuen, aber dann müssen auch Taten folgen", fordert Brigitte Faber. Die UN-Behindertenrechtskonvention besteht aus 50 Artikeln, die nahezu alle Lebensbereiche von Frauen und Männern mit Behinderung berührt. Mit der Ratifizierung erkennen die Staaten die in ihr verankerten Menschenrechte von Frauen und Männern mit Behinderungen an und verpflichten sich, diese in geeigneter Weise umzusetzen. Mit Deutschland wurde die Konvention bislang von 50 Ländern ratifiziert, informierte das Weibernetz in einer Presseerklärung.

Die Rechte von Frauen mit Behinderungen sind in Artikel 6 verankert. In diesem anerkennen die Vertragsstaaten, dass Frauen und Mädchen mit Behinderung mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind und die Staaten entsprechende Maßnahmen ergreifen, um zu ermöglichen, dass sie alle Menschenrechte gleichberechtigt genießen können. Darüber hinaus sind die Rechte von Frauen in themenbezogenen Artikeln zum Beispiel zu "Bewusstseinsbildung", "Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch", "Gesundheit" sowie "Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz" verankert. "Die Frauenrechte sind in der Konvention hart erkämpft worden", erinnert sich Brigitte Faber, die an mehreren Sitzungen zur Erarbeitung der Konvention in New York teilnehmen konnte. "Nun müssen die rechtlichen Grundlagen in Deutschland dahingehend zunächst überprüft und dann so verändert werden, dass Frauen mit Behinderungen ihre vollen Menschenrechte auch genießen können".

Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz sieht nach In-Kraft-Treten der Konvention an verschiedenen Stellen Handlungsbedarf. "Neben dem Schaffen barrierefreier Hilfsangebote nach erlebter Gewalt sehen wir unter anderem die Notwendigkeit der Schaffung eines Assistenzsicherungsgesetzes zur bedarfsdeckenden und vermögensunabhängigen Assistenz, die Elternassistenz und persönliche Assistenz umfasst sowie ein Gender-Budgeting bei der Vergabe von Geldern im Bereich der Behindertenpolitik", so Brigitte Faber abschließend. moh
 

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