
Berlin (kobinet) Für Politik, Verwaltung und für die Gerichte in Deutschland sind die Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen seit heute verbindliches Recht. Die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Karin Evers-Meyer forderte aus diesem Anlass einen Aktionsplan der Bundesregierung.
Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen betonte heute in einem Interview mit dem Deutschlandfunk betonte: "Mit der Konvention wird in Deutschland der Begriff der Inklusion eingeführt." Das bedeute im Kern, dass Förderung und Unterstützung künftig dem behinderten Menschen folgen müssten und nicht umgekehrt.
Mit Blick auf das System von Förderschulen in Deutschland erneuerte die Beauftragte noch einmal ihre Forderung nach einem echten Wahlrecht für Eltern behinderter Kinder. "Eltern müssen zwischen Förder- und Regelschule wählen können. Ein echtes Wahlrecht gibt es aber erst, wenn an den Regelschulen die Bedingungen herrschen, die eine individuelle Förderung behinderter Kinder ermöglichen. Deshalb müssen alte Denkmuster überwunden und Regelschulen personell und sächlich ausgebaut werden." Am Ende würden davon alle Kinder profitieren, so Evers-Meyer.
Die Beauftragte forderte die Bundesregierung dazu auf, die Impulse dieser Behindertenrechtskonvention ganz konkret für die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft zu nutzen. "In der kommenden Legislaturperiode muss es einen detaillierten Aktionsplan zur Umsetzung der Ziele der Konvention geben. Ein solcher Plan muss in enger Zusammenarbeit mit behinderten Menschen und ihren Interessenverbänden entstehen", so Evers-Meyer. sch