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26.03.2009 - 12:32

Handlungsbedarf jetzt in vielen Bereichen.

Berlin (kobinet) Umsetzungs- und Handlungsbedarf sieht der christdemokratische Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe in sehr vielen Bereichen, nachdem die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen heute auch für Deutschland völkerrechtlich verbindlich wurde.

"Im Vordergrund steht dabei die Gestaltung der Lebenswelten von Menschen mit und ohne Behinderungen. Angefangen bei dem Besuch von gemeinsamen Kindertagesstätten und Schulen über gemeinsame Ausbildung und Arbeit bis hin zu Wohnen und Leben im Alter", erklärte der der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen. Seine Fraktion wolle den
Umsetzungsprozess anstoßen und begleiten, "damit dieses Übereinkommen auch tatsächlich im Alltag die Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen verbessert".

Der Kongress "Was behindert Arbeit? II - Einstieg von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben verbessern" werde am 13. Mai 2009 zentrale Themen der UN-Konvention wie Artikel 24 "Bildung" und Artikel 27 "Arbeit und Beschäftigung" aufgreifen und über konkrete Umsetzungsmaßnahmen diskutieren.

Mit dem Antrag "Frauen und Mädchen mit Behinderungen wirksam vor Gewalt schützen" widme sich die Union bereits einem wichtigen Punkt der Konvention. Vor dem Hintergrund des Artikels 6 der UN-Konvention werde die mehrfache Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen anerkannt. Die Bundesregierung sei zu notwendigen Maßnahmen aufgerufen, um diesen Personenkreis vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch verstärkt zu schützen. sch
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Peter Hilpmann schrieb am 28.03.2009, 11:21

Das Zwischenmenschliche fehlt !

Sehr geehrte Kobinet Leser und Leserinnen !

Bei der Dekra Akademie in Wilhelmshaven gibt es mehrere Projekte die Arbeitsplätze nach der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV) § 16 A.

Dabei handelt es sich um §16 Unterabschnitt 1. Die Schaffung neuer geeigneter, erforderlichenfalls behinderungsgerecht ausgestatteter Arbeitsplätze in Betrieben oder Dienststellen für schwerbehinderte Menschen.

Der Unterabschnitt A sagt aus die ohne Beschäftigungspflicht hinaus §71 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) eingestellt werden sollen. Wenn ich so eine Arbeitsstelle haben will, so muß ich mich an einem Fallmanager beim Jobcenter in Wilhelmshaven melden.

Wir haben zwei Fallmanager ein Mann und eine Frau. Diese machen einen Vorschlag geben Sie an eine Entscheidungsgruppe weiter und diese entscheidet ob so ein Schwerbehinderter Mensch bzw. Chronisch Kranker dort ein Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz bekommt.

Die zuständigen Dekraleute haben keinerlei Möglichkeiten in die Entscheidungen des Job Centers einzugreifen. Mir ist aus zuverlässiger Quelle zugetragen worden das die Fallmanagerin jemanden Eiskalt abgebügelt hat. Die 50 % Schwerbehinderung und das medizinische Gutachten über die Einschränkungen reichten nicht aus.

Andererseits reichte für einen Ehemaligen Alkoholiker der Vermutlich Vitamin B hat die Voraussetzungen für so einen Arbeitsplatz.

Mit freundlichem Gruß

Peter

Gisela Maubach schrieb am 28.03.2009, 00:28

Einstieg darf kein Ausstieg sein

Der erwähnte Kongress „Was behindert Arbeit?“ soll den Einstieg von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben verbessern. Diese Forderung wird in letzter Zeit aus allen politischen Richtungen formuliert, so dass man vermuten mag, dass nun alles nur noch besser werden könnte.
Wenn man die bisherige Entwicklung betrachtet, stellt man fest, dass laut Sozialhilfestatistik des Statistischen Bundesamtes der mit Abstand größte Anteil auf Eingliederungshilfe für behinderte Menschen entfällt.
Hierzu hat der Deutsche Landkreistag festgestellt, dass innerhalb der Eingliederungshilfe insbesondere in den Werkstätten für behinderte Menschen sowie bei behinderten Kindern die größten Steigerungsraten zu verzeichnen sind, so dass man hier einen „Reformbedarf“ sieht, den man im Positionspapier „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen“ formuliert hat. Darin ist zu lesen, dass das „Verschieben“ behinderter Menschen in die Werkstatt nicht akzeptabel sei und dass die Fachausschüsse der Werkstätten keine Entscheidungen ohne Zustimmung des Sozialhilfeträgers treffen sollten!
Bereits im Sommer 2007 hatte das BMAS Eckpunkte für eine unterstützte Beschäftigung für behinderte Menschen vorgelegt. Danach sollten für behinderte Menschen gezielt Arbeitsplätze gesucht werden, wofür Anleitungen und Qualifikationen in einzelnen Arbeitsschritten erfolgen sollten, „bis er seine Tätigkeit im Griff hat“. Nach begrenzter Unterstützung von zwei – maximal drei Jahren – soll der behinderte Mensch ohne Hilfe auskommen.
Auch der Sozialausschuss des Deutschen Landkreistages hat in diesem Zusammenhang gefordert:
„Arbeitgeber, Leistungsträger, Leistungerbringer und Betroffene sind aufgefordert, die vorrangige Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu fördern, die Zugangszahlen in Werkstätten für behinderte Menschen nachhaltig zu verringern . . .“

Bei derartigen Referentenentwürfen und Stellungnahmen liegt irgendwie die Vermutung nahe, dass der „Einstieg von Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben“ zunächst zwar positive Erwartungen weckt, aber auch vom Leitgedanken getragen wird, „die Eingliederungshilfe für die jetzige wie für zukünftige Generationen nachhaltig zu sichern“ . . . also die Kosten für Werkstätten zu reduzieren . . . oder sehe ich das falsch?

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