
Jockgrim (kobinet) Der Verein Mobil mit Behinderung (MMB) fordert eine Abwrackprämie auch für die Anschaffung eines Autos durch Menschen mit Behinderungen, welche auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Mit der Forderung, die so genannte Umweltprämie als zweckgebundene Einnahme anzuerkennen. unterstützt der Verein Mobil mit Behinderung die Einschätzung des obersten Sozialrichters Masuch, wonach die Prämie aufgrund ihrer Zweckgebundenheit zur Anschaffung eines neuen Fahrzeugs nicht als Einkommen angerechnet werden darf. Laut § 11 SGB II bzw. § 82 ff SGB XII sind zweckbestimmte Mittel kein Einkommen. Die Abwrackprämie dient ausschließlich der Anschaffung eines Autos, ist also kein frei verfügbares Einkommen. Somit ist die Anrechnung der Prämie auf das Einkommen nicht verfassungskonform, schreibt der MMB in einer Stellungnahme.
"Für viele Menschen mit Behinderung ist ein bedarfsgerechtes Fahrzeug zwingend notwendig. Es dient nicht nur zur Überbrückung von Barrieren wie Entfernungen, sondern auch als Refugium und Rückzugsraum für hygienische Verrichtungen. Teilhabe in der Gesellschaft ist deshalb nur mit einem auf die individuellen Bedürfnisse angepassten Fahrzeug möglich. Die Aberkennung der Abwrackprämie stellt auch eine zusätzliche Benachteiligung von Menschen mit Behinderung dar", schreibt der MMB. Der Verein Mobil mit Behinderung setzt sich für die individuelle Mobilität von Menschen mit Behinderung ein. Um auf die vorhandene Problematik hinzuweisen, wendet der MMB sich an die verantwortlichen Kostenträger und Gesetzgeber und bittet um entsprechende Anwendung der vorhandenen Gesetzeslage. moh
Bernhard Bruch schrieb am 03.04.2009, 14:49
Leider bin ich, wie viele andere Menschen behindert . Leider kann ich aus diesem Grund nicht zum Bruttosozialprodukt beitragen . Leider koste ich Deutschland sogar noch Geld . Leider werden aus dem Bundeshaushalt insgesamt 3,5 Milliarden Euro für fremde (Nicht hungernde bzw. arme Länder) ausgegeben . Leider verursachen Deutschlands "Diener", und Frau Merkel gehört auch dazu,geschätze 15 Milliarde Euro für Bauwerke die niemand braucht; Autobahnbrücken die nie gebraucht wurden; für Sitzungspauschalen die zu unrecht bezahlt werden (die "Diener" tragen Ihre Namen auf Formulare die bei Sitzungen ausliegen ein, und verlassen den Raum um ins Wochenende oder andere private oder politische Veranstaltungen (zw. neuer Kandidatur) zu besuchen; Dienstwagen die bis 500 000,- Euro Kosten usw.usw....Dann verstehe ich , dass die Kassen leer sind weil unsere Diener den eigentlichen Herrn, das Volk bestehlen !
Tanja Schreeb schrieb am 02.04.2009, 16:52
Die Abwrakprämie muss auch für behinderte Personen im Sozialleistungsbezug ohne Anrechnung als Einkommen gewährt werden. Alles andere ist ungerecht und eine reine Discriminierung Beeinträchtigter Menschen.
Und gerade diese Menschen habens schwer, und müssen immer um alles kämpfen, warum wirds dann denn NICHT Beeinträchtigten Menschen immer so einfach genmacht, und uns so mega schwer!!!!
Günter Lins schrieb am 02.04.2009, 16:42
Wir meine Frau u. ich sind der Meinung das auch die Abfragprämie für Erwerbsunfähige Rentner geben sollte, denn gerade diese werden besonderst vom Staat benachteiligt. Denn wenn man auf grund der Behinderung nicht mehr oder nur kurz arbeiten kann, erhält mann auch keinerlei Unter Stützung für einen Behinderten grechtes Auto, selbst nicht ein mal um die nötigsten Einkäufer der Lebensmittel zum Leben machen zu können, denn das wirt auch nicht von den Caritativen Verbenden geleistet. Uns hat man gesagt da für währen sie nicht da. Auch meinen wir die Regierung sollte den Behinderten Rentner ein Krediet zur Anschaffun für solch ein Auto was der Rentner auch mit seiner Rente abzahlen könnte einräumen. Der Kridit müsste nur mit höchstens 1,5% Zinsen verzinst werden zu tilgen sein, denn Wer hast schon als Invalieten Rentner auf anhib 10 000,00€, denn mit gerade 65 Jahren sagen die Banken u. Sparkassen nein!
Familie Lins & Männel
Dorothea Kropf schrieb am 02.04.2009, 15:29
Für den Behindertenausgleich müssen wir schon kämpfen , der Parag.9 steht leider nur auf ein Stück Papier , die Abwrackprämie , die auch noch als Einkommen zählt ist wohl
mehr als eine Diskriminierung .
Thomas Maier schrieb am 02.04.2009, 14:00
Es ist schon schlimm genug, dass behinderte Personen für jede Kleinigkeit kämpfen müssen. Mit der Nichtgewährung der Abwrackprämie verstösst der Gesetzgeber eindeutig gegen das AGG, welches er selbst beschlossen hat!
DIE ABWRACKPRÄMIE muss auch für behinderte Personen im Sozialleistungsbezug ohne Anrechnung als Einkommen gewährt werden. Alles andere ist DISKRIMINIERUNG!
Gerhard Lichtenauer schrieb am 31.03.2009, 17:51
Die Forderung ist MMB ist völlig berechtigt, aber "um entsprechende Anwendung der vorhandenen Gesetzeslage" zu "bitten" halte ich, bei allem Verständnis für Diplomatie, schon für skurril.
Es ist einfach nur noch zum aus der Haut fahren, wie behinderte Menschen vorsätzlich und mutwillig um ihre Rechte betrogen werden. Und das von Personen in verantwortlichen Positionen, die auf das Grundgesetz vereidigt wurden und welche Rechtskenntnis, Sachverstand und gesellschaftspolitischen Anstand nicht ganz vermissen sollten.