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kobinet-nachrichten 23.04.2009 - 00:05
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Rückkehr zu vergangenen Praktiken verhindern

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Straßburg (kobinet) Behindertenverbände und Parlamentarier aus verschiedenen Parteien und Ländern haben scharfe Kritik an einem heute im Europäischen Parlament zu debattierenden Vorschlag geübt, seltene Erbkrankheiten durch die gezielte Auswahl gesunder Embryonen zu bekämpfen. Die deutschen Europa-Abgeordneten wurden mehrfach aufgefordert, eine Rückkehr zu eugenischen Praktiken zu verhindern, die an die Gräueltaten unter dem Nazi-Regime erinnern.

Die Europäische Gesellschaft für Humangenetik forderte die in Straßburg tagenden Europaabgeordneten auf, den entsprechenden Passus im dem vom christdemokratischen Europaabgeordneten Antonios Trakatellis aus Griechenland verfassten Bericht zum Thema "seltene Erkrankungen" zu ändern.

"Kein Parlament darf Vorstellungen wie die ‚Ausmerzung' bestimmter erblicher Dispositionen zur Maxime staatlichen Handelns erklären und genetische Beratung in den Dienst staatlicher Präventionsprogramme stellen", so Michael Conty vom Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB). "Deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments sind in besonderem Maße aufgerufen, sich solchem Gedankengut entschieden zu widersetzen."

Der von Antonios Trakatellis eingebrachte Änderungsantrag 3 (2a) legt die Festlegung einer Meldepflicht für seltene Krankheiten nahe, Änderungsantrag 6 die "Erhebung epidemiologischer Daten". Damit würde nach Ansicht des BeB der Schutz betroffener Personen vor Stigmatisierung erheblich geschwächt werden. Die Ziffer 1 - Nummer Nr. 5a (neu) im Änderungsantrag 24 lässt geradezu einen Dammbruch befürchten, nach welchem nicht mehr die Behandlung des von einer seltenen Krankheit betroffenen Menschen, sondern die Eugenik im Zentrum der Bekämpfung seltener Krankheiten stehen könnte.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe warnte vor einer Selektion, bei der das ungeborene Kind "zum bloßen Mittel eines ihm nicht mehr selbst zugute kommenden Zwecks - der Bekämpfung seltener Krankheiten - degradiert" wird. "Dabei kommt unserer Meinung nach jedem ungeborenen Kind ab der Befruchtung der menschlichen Eizelle ein uneingeschränktes Lebensrecht zu. Seinen Schutzanspruch verliert ein Embryo nicht, weil es krank oder behindert ist oder nicht die gesellschaftlich erwünschten Erbanlagen aufweist." sch
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Wasilios Katsioulis schrieb am 23.04.2009, 09:01

Elternentscheidung

Es darf nur den Eltern vorbehalten sein sich fuer oder gegen ein behindertes Kind zu entscheiden. Dies ist keine staatliche Entscheidung und darf auch zu keiner solchen werden. Kostenaspekte, die als Begruendung fuer diesen Vorschlag herangezogen werden sind dem Willen der Eltern ein behindertes Kind erziehen zu wollen oder nicht unterzuordnen.

Wasilios Katsioulis
Behindertenbeauftragter
Deutscher Antidiskriminierungsverband

Wasilios Katsioulis schrieb am 23.04.2009, 08:34

Hierzu die heutige Email der Working Group on Huma

-----Original Message-----
From: MITCHELL Gay
Sent: Wed 4/22/2009 6:01 PM
To: Bruxelles
Subject: WG Human Dignity - Trakatellis Report

- BRIEFING NOTE -

Trakatellis Report

This Thursday there will be a vote on Antonios Trakatellis's report on Rare Diseases. The Working Group on Human Dignity of the European Parliament wishes to add the following contribution to concerns regarding the content of Amendment 15, which seeks to promote active eugenics in an attempt to eradicate heritable diseases from the gene pool.

Producing a line of embryos from parents who may have heritable diseases, specifically to screen out (and destroy) those embryos which carry 'defects' and implant only those embryos which do not is a statement about the worth and value some place on those with disabilities in our communities. In short, the disease that the person carries is considered of greater import than the person themselves, who becomes invisible behind the existence of the disease.

Instead of "here is a person, who happens to have a disease", the outcome of Amendment 15 would be to say "here is a disease which happens to have a person attached - but we want to destroy the disease, so the person too has to be destroyed".

Why would the Parliament support such a policy unless it believed that, at some basic level, people with rare diseases were simply not wanted, either by their parents, or by wider society? If we travel down this road, we will end up in a very dark place indeed; just as our forbearers did when they decided to walk this path. Human Dignity is not just for the genetically "pure", this Amendment is totally unacceptable.

GAY MITCHELL MEP

President, Working Group on Human Dignity.

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