
Berlin (kobinet) Menschen mit Behinderungen sollen künftig Assistenz mit ins Krankenhaus nehmen können. Die Regierungskoalition hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf nimmt eine Forderung des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) aus der 2006 gestarteten Kampagne "Ich muss ins Krankenhaus ... und nun? auf.
Anlässlich der ersten Lesung im Deutschen Bundestag erklärten heute die gesundheitspolitische Sprecherin Annette Widmann-Mauz und der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe, zum Assistenzpflegebedarfsgesetz: "Pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen, die auf persönliche Assistenz angewiesen sind, können künftig ihre Assistenz mit ins Krankenhaus nehmen. Bisher ruht die Finanzierung der Assistenzleistungen bei stationären Aufenthalten und Betroffene können im Krankenhaus nicht auf die benötigte Hilfe zurückgreifen. Die stationäre Versorgung umfasst zwar sämtliche notwendige behandlungspflegerische Maßnahmen. Allerdings kann die besondere pflegerische Versorgung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen nicht umfassend gewährleistet werden."
Zur Sicherung des Assistenzbedarfs pflegebedürftiger Menschen mit Behinderungen soll das Pflegegeld und die Hilfe zur Pflege für die gesamte Dauer von stationären Krankenhausaufenthalten sowie auf die gesamte Dauer von krankenhausersetzender häuslicher Krankenpflege und für die Dauer einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation geleistet werden. sch
Susanne Krumpholz schrieb am 10.05.2009, 01:03
Lieber Gerhard,
wir danken Elke, dir und allen von ForseA für eure wertvolle und endlich erfolgreiche Gesetzesinitiative zur Humanisierung der Krankenhausaufenthalte für Menschen mit Behinderung. Ihr habt bewiesen, dass wir selbst gezielt und nachhaltig unsere Menschen und Grundrechte einfordern müssen. Mit dem Motto "Gesetze von uns für uns" werden wir in Zukunft die notwendigen Gesetzesänderungen zur Umsetzung der UN-Konvention gemeinsam einfordern. Wir wünschen uns allen den raschen Erfolg eurer Kampagne "bedarfsdeckendes, einkommens- und vermögensunabhängiges Teilhabesicherungsgesetz". Dieser Erfolg wird die Basis für eine faire und sozial gerechte Umsetzung der UN-Konvention sein.
Auf ein Wiedersehen auf eurer Tagung in Mainz
Susanne
Georg Niedermeier schrieb am 08.05.2009, 15:57
wer hätte gedacht, dass der schwerfällige Bundestag auch mal mehr oder weniger direkt auf eine Aktion von Aktivisten reagiert. Großartig, dass diese Angelegenheit endlich einmal geregelt wird. Jetzt wäre es allerdings notwendig, dass auch die von Lesern angemahnte Regelung der Assistenz während eines Kuraufenthalts oder Assistenz im Krankenhaus die von Assistenzdiensten erbracht wird, ebenfalls eine brauchbare Regelung erfährt.
Die aktuelle Petition zum Thema Internetzensur zeigt, wie schnell in unserem Land reagiert werden kann, wenn sich nur genug Menschen finden, die eine Sache unterstützen. Es muss doch zu schaffen sein, mehr als 50.000 Schwerbehinderte in unserem Land zu mobilisieren, damit auch diese durch Petitionen etwas bewegen können.
Martin Seidler schrieb am 08.05.2009, 14:32
So wie ich den Text des Gesetzesentwurfs verstehe, profitieren nur behinderte Menschen von der beabsichtigten neuen Regelung, die ihre Assistenzkräfte selbst im Arbeitgebermodell bei sich angestellt haben - nicht aber KundInnen von Assistenzdiensten, die in gleicher Weise wie behinderte ArbeitgeberInnen darauf angewiesen sind, dass sie von ihren AssistentInnen, die individuell eingearbeitet sind, ins Krankenhaus begleitet werden.
Ich lasse mich sehr gerne eines Besseren belehren!
Wer selber nachlesen möchte: Es handelt sich um die Bundestagsdrucksache 16/12855 vom 5.5.2009
Martin Seidler
Gerhard Bartz schrieb am 07.05.2009, 19:15
Hallo Hans-Reiner,
vielen Dank für den Glückwunsch! Derzeit ist eine Assistenz in der Kur nicht explizit erwähnt. Aber die Kur wird an verschiedenen anderen Stellen genannt. Es besteht Hoffnung, dass selbst eine streitlustige Sozialverwaltung vor Gericht scheitern wird, zumal außerhalb der Gesetzestexte der "Wille des Gesetzgebers" eindeutiger ist. Dieser Wille kann vor Gericht herangezogen und in der Entscheidung mit berücksichtigt werden.
Herzliche Grüße
Gerhard
Hans-Reiner Bönning schrieb am 07.05.2009, 18:05
Ebenfalls Glückwunsch!! Und eine Frage: Umfasst der Gesetzentwurf nur Krankenhausaufenthalte zur Akutbehandlung oder auch Aufenthalte in Kureinrichtungen?
Ralph Milewski schrieb am 07.05.2009, 16:46
Gratulation an ForseA für diesen nicht unerheblichen Erfolg!
Beste Grüße
Ralph Milewski