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kobinet-nachrichten 08.05.2009 - 17:49
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Persönliche Assistenz auch im Krankenhaus bezahlt

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Berlin (kobinet) Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen begrüßte heute in Berlin den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus.

"Ohne die Sicherstellung der Persönlichen Assistenz im Krankenhaus waren behinderte Menschen einer Unterversorgungssituation ausgesetzt, die sogar lebensbedrohlich sein kann", betonte Karin Evers-Meyer. Das Krankenhaus stellt bisher nur die normalen pflegerischen Dienstleistungen zur Verfügung und ist oftmals nicht auf die besonderen Pflegebedarfe und Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen eingestellt.

"Früher mussten behinderte Menschen ihre Assistenzkräfte teilweise sogar entlassen, wenn sie ins Krankenhaus mussten. Diese Zeiten sind nun vorbei. Mit den vorgesehenen Änderungen wird sichergestellt, dass pflegebedürftige behinderte Menschen auch während eines Krankenhausaufenthaltes die für sie notwendigen über das normale pflegerische Maß hinausgehenden Assistenzleistungen erhalten - erbracht durch ihre vertrauten Assistenzkräfte", so die sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete .

Auch die Unterstützung dieser Maßnahme durch die Krankenkassen, die künftig Unterbringung und Mahlzeiten der Assistenzkräfte übernehmen - äquivalent zu begleitenden Familienangehörigen - sei ein wichtiger Schritt, betonte die Behindertenbeauftragte. Auf diese Weise würden Barrieren abgebaut und vielen Menschen mit Behinderungen das ungute Gefühl vor einem Krankenhausaufenthalt genommen. sch

 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Jens Merkel schrieb am 08.05.2009, 21:14

Etwas vergessen!!!

Liebe Frau Evers-Meyer,

als einer der am Treffen am 10. November 2008 im Bundesministerium für Gesundheit teilgenommen hat, möchte ich Sie gerne noch auf etwas aufmerksam machen, was Sie leider in ihrer Pressemitteilung vergessen haben zu erwähnen:

Dieses nun vorliegende Gesetz zur Assistenzabsicherung im Krankenhaus geht auf eine Initiative von ForseA e.V. und der damaligen Vorsitzenden Elke Bartz zurück. Es war ihre vorletzte große Kampagne. Am 12. September 2007 hat ForseA e.V. die Dokumentation „Ich muss ins Krankenhaus.... was nun?“ im Kleisthaus an Sie, Frau Evers-Mayer, übergeben. Erst nach unserem Nachfragen im vorigen Jahr, ob und welche Entwicklungen es in dieser Angelegenheit gibt, haben Sie dankenswerterweise dieses oben genannte Treffen im BMG initiiert.

Aber Fakt bleibt: OHNE FORSEA E.V. HÄTTEN WIR HEUTE NICHT DIESES GESETZ!!!

Und sie können sicher sein, diesen bisher größten Erfolg in unserer Vereinsgeschichte lassen wir uns nicht klein reden und natürlich haben wir den Sekt im Kühlschrank kalt gestellt damit wir ihn genießen können, wenn der Bundespräsident das Gesetz mit seiner Unterschrift in Kraft setzt.

Und danach machen wir unsere Arbeit um so stärker weiter. Für die Umsetzung der UN-Konvention und die Umsetzung unserer Forderung nach einem bedarfsgerechten, vermögens- und einkommensunabhängigen Teilhabesicherungsgesetz, Elke Bartz ihre letzte große Initiative, die sie angestoßen hat und für uns Verpflichtung ist, sie umzusetzen.

In diesem Sinne freuen wir uns auf Ihr Kommen
zu unserer Tagung am 15. Mai in Mainz

Jens Merkel
stellvertretender Vorsitzender
ForseA e.V.

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