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13.05.2009 - 19:35

Gesetzlich geregelte Beratungsfrist bei Spätabtreibungen.

Berlin (kobinet) Der Deutsche Bundestag hat heute in namentlicher Abstimmung einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf beschlossen, der Spätabtreibungen neu regelt.

Schwangere müssen sich in Zukunft drei Tage Bedenkzeit nehmen. Abtreibungen nach der 12. Schwangerschaftswoche sind erst nach einer Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Diagnose und Abbrucherlaubnis möglich. Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, die Schwangere umfassend aufzuklären und sie an weitere Beratungsinstitutionen weiter zu empfehlen.

In einer Erklärung zur Abstimmung begründete der Bundestagsabgeordnete der Linken Dr. llja Seifert, weshalb er den vorliegenden Gesetzesentwürfen und Anträgen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktgesetz" nicht zustimmen könne.

Er gehe davon aus, dass sich Eltern die Entscheidung für oder gegen ein Kind nicht leicht machen, wenn bei einer vorgeburtlichen Untersuchung - ob in einem frühen oder späten Stadium - der Schwangerschaft, "Auffälligkeiten" festgestellt wurden. Aber genau hier würden seine Schwierigkeiten beginnen. "Was heißt das, eine ‚Auffälligkeit'? Ein bestimmtes Geschlecht, die Haarfarbe, die Größe, eine Behinderung? Was ist denn das für ein Menschenbild?! Eine Gesellschaft, die Kinder nicht haben will, weil sie nicht einer wie auch immer konstruierten ‚Normvorstellung' entsprechen, kann ich nicht unterstützen", so Seifert.

Gleichzeitig sei ihm bewusst, dass ein Leben mit Behinderungen nicht einfach ist, weder für die Betroffenen selbst, noch für deren Eltern. "Nein, diese Gesellschaft steht nicht an ihrer Seite, nein, sie inkludiert nicht. Sie hält Barrieren aufrecht und stellt neue auf. Sich für ein Kind mit Behinderungen zu entscheiden, bedeutet, sich für ein Leben gegen die Norm zu entscheiden. Das ist eine schwere Entscheidung, ein einfaches ‚Ja, das ist das einzig Richtige' gibt es nicht." sch

 

 
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