
Erfurt (kobinet) Am 7. Juni findet die Europawahl statt. In der Bundeswahlordnung ist festgelegt, dass blinden Menschen die selbstständige Stimmabgabe mittels Wahlschablone einzuräumen ist. Der Gesetzgeber hat damit der Forderung der Selbsthilfeorganisationen entsprochen. Der Blinden- und Sehbehinderten Verband Thüringen (BSVT) wirbt dafür, dass blinde Menschen sich an der Wahl beteiligen und die Wahlschablonen nutzen.
"Bitte machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und benutzen Sie die Wahlschablone. Wenn der Stimmzettel richtig eingelegt wird, können Sie durch die ausgestanzten Löcher über den zu markierenden Kreisen Ihr Kreuz machen. Welcher Partei das jeweilige Loch in der Schablone zugeordnet ist, steht in Punkt- und erhabener Schwarzschrift daneben", heißt es in einer Presseinformation des Verbandes.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen hat sich für folgendes Verfahren für die Vergabe der Wahlschablonen entschieden: Alle Mitglieder des Verbandes erhalten Ende Mai unaufgefordert eine Wahlschablone. Alle anderen daran interessierten Blinden und Sehbehinderten in Thüringen erhalten die Schablone und die dazu gehörenden Unterlagen auf Wunsch unter Tel: 0365/8322273 oder 0365/2900320.
Das Kuvert, auf das das Logo der Blindenselbsthilfe und der Aufdruck "Danke, wählen kann ich selbst" gedruckt ist, beinhaltet die Wahlschablone aus Karton und die Gebrauchsanweisung der Wahlschablone aufgesprochen auf CD. moh