
Düsseldorf (kobinet) Der Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags will heute um 14 Uhr Experten zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen mit der Fragestellung "Regelschule als erster Förderort" anhören. Das NRW-Bündnis "Eine Schule für alle" fordert aus diesem Anlass als sofortige Maßnahme, dass Eltern ein verbindliches Schulwahlrecht bekommen. "Es muss endlich Schluss sein mit Zwangsüberweisungen zur Sonderschule", sagt Bündnissprecherin Uta Kumar.
"Das Schulgesetz ist unverzüglich den völkerrechtlichen Verpflichtungen der UN-Konvention anzupassen. Danach haben alle Kinder ein Recht auf wohnortnahe inklusive Bildung in einer Schule für alle", so Kumar. Die Umsetzung dieses Rechts dürfe nicht länger unter dem Finanzvorbehalt des Landeshaushalts stehen oder
abhängig gemacht werden von der Entscheidung der Schulaufsicht, von der Zustimmung des Schulträgers oder von der Bereitschaft der Schulen. Die dafür notwendigen Unterstützungsmaßnahmen müssten angemessen und in ihrer Qualität hochwertig sein.
Gefordert wird ein Aktionsplan der Landesregierung, mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitraum sie den Ausbau des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderungen sowie die Qualifizierung des pädagogischen Personals erreichen will.
Die sogenannten Kompetenzzentren beurteilt das Bündnis als völlig unzureichend, um der UN-Konvention zu genügen. Sie dienten dem Schulministerium derzeit als Feigenblatt für die Weigerung, die Konvention innerstaatlich umzusetzen. Die Konvention werde von der Landesregierung verletzt, denn statt der Verwirklichung des Individualrechts auf gemeinsames Lernen, werde lediglich ein "Mehr" an Prävention und Integration in Aussicht gestellt und noch dazu in das Ermessen der Kompetenzzentren und damit der Förderschulen gelegt. sch