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28.05.2009 - 15:06

Zehn Jahre Berliner Gleichberechtigungsgesetz.

Berlin (kobinet) Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner hat heute aus Anlass von zehn Jahren Landesgleichberechtigungsgesetz dessen Ziel unterstrichen: "Menschen mit und ohne Behinderung sollen in Berlin gleichberechtigt leben können." Am 29. Mai 1999 trat im Land Berlin das "Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz - LGBG)" in Kraft. Berlin hatte damit als erstes Bundesland ein solches Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet.

Es bedarf nach Ansicht von Knake-Werner weiterhin einer beharrlichen Politik, die oft von der Gesellschaft selbstgeschaffenen Barrieren zu überwinden. "Unser Gleichberechtigungsgesetz wird erst dann überflüssig sein, wenn gleichwertige Lebensbedingungen nicht nur gesetzliche Verpflichtung, sondern gesellschaftspolitischer Lebensalltag sind", so die Senatorin.

Zur erfolgreichen Umsetzung des Gesetzes gehörten unter anderem die fortschreitende Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr, im öffentlichen Straßenland und bei öffentlichen Gebäuden sowie die gesetzliche Absicherung des Sonderfahrdienstes. Seit Ende 2008 sind nahezu alle der in Berlin eingesetzten Busse für Menschen mit Behinderung, insbesondere im Rollstuhl, geeignet. Durch den Einsatz von Niederflurwagen sind 66 Prozent aller Tramhaltestellen für Menschen mit Behinderung nutzbar. Neue Haltestellen und Haltestelleninseln erhalten abgesenkte Bordsteinkanten und Blindenleitsysteme. Außerdem sind 73 von 170 U-Bahnhöfen (42,4 %) und 104 von 132 S-Bahnhöfen (78,2 %) in Berlin mit Aufzugs- oder Rampenanlagen ausgestattet worden. sch
 

 
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