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11.06.2009 - 00:01

Im Glashaus sitzend mit Steinen werfen.

Marburg/Lahn (kobinet) "Im Glashaus sitzend mit Steinen werfen!?" Unter diesem Motto hat Jörg Fretter vom Newsletter Behindertenpolitik, der nächste Woche zusammen mit der neuen bioskop erscheint, einen Aufruf zum Thema Existenzsicherung im postmodernen Krüppelparadies gestartet und bittet um Beiträge zu diesem Thema.

"Teilhabe, Mainstreaming, Gleichstellung - Begriffe, die für sich genommen längst Einzug in das Alltags-Fachchinesisch der BehindertenstrategInnen gehalten haben - besitzen im Alltag vieler behinderter Menschen längst den Geschmack bitter-hämischer Ironie: In den letzten Jahren haben sich in vielen Lebensbereichen die Bedingungen real verschlechtert. Noch ALG II oder schon GRUSI? Ganz schlecht! Faktisch gibt es für den gemeinen Sozialhilfekrüppel zum Beispiel auf dem Wohnungsmarkt keine halbswegs passende (behindertengerechte) Wohnung, die den eng gefassten
Mietgrenzen entspricht. Nicht nur, wenn es um Pflege/Assistenz ('Wie oft gehst Du pinkeln? Und mit wem?') geht, sind wir auch bereit, 'uns auszuziehen': Goodwill, Ausnahmeregelungen und ärztliche bzw. pädagogische Spezialgutachten sichern uns machmal das Allernötigste - da wollen wir doch dankbar sein! - Oder nicht?", fragt Jörg Fretter in seinem Aufruf und fragt: "Darf man mit Steinen werfen, wenn frau/mann in einem immmer fragiler werdenden Glashaus sitzt?"

Eine Frage, die von der Redaktion des newsletters eindeutig mit "Ja" beantwortet wird. "Von Euch auch? Wir wünschen uns Beiträge zu Überlebensstrategien im Sozialstaat: Beiträge zu den schier unendlichen Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe als behinderter Mensch unter den Vorzeichen der fürsorgestaatlichen Grundsicherung und Pflege, Beiträge zu dem neuen Freiheitsgefühl als gleichzustellender Mensch - die amtlich kontrollierten Kontoauszüge und den Schwerbehindertenausweis (natürlich mit gültiger Wertmarke) stets griffbereit, Beiträge zu.... Bitte bis zum 20. August 2009 direkt an die Redaktion des newsletter Behindertenpolitik, Jörg Fretter, Friedensplatz 6, 35037 Marburg, Mail: newsletter@joergfretter.de. moh
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Gisela Maubach schrieb am 11.06.2009, 01:58

Überlebensstrategie bedeutet bürokratischer Dauerk

Die Eltern eines behinderten Mädchens, das seine gesamte Schulzeit in einer "Schule für Geistigbehinderte" (damals hieß sie noch so) verbracht hat und sich nun seit zwei Jahren in einer WfbM befindet, haben im Sommer 2007 einen Grundsicherungsantrag für ihre Tochter gestellt. Nach Ablehnung und Widerspruch läuft nun seit Monaten eine Klage.
Der Grundsicherungsträger beruft sich auf die Rechtsauffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, wonach behinderte Menschen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII haben - und zwar ohne einzelfallbezogene Feststellung der Erwerbsfähigkeit. Da diese Rechtsauffassung ganz offensichtlich nicht mit dem geltenden Gesetz vereinbar ist, müssen die Betroffenen wieder mal die Gerichte bemühen.

Über die Erfahrungen der weit verbreiteten Ablehnungspraxis - verbunden mit einer enormen Fantasie beim Erfinden von Ablehnungsgründen - ließen sich ganze Bücher füllen.

Ein anderes Elternpaar hatte im vergangenen Winter die Übernahme der Kosten für die behindertengerechte Fahrzeug-Umrüstung gestellt. Telefonische Anfragen nach einem Bescheid blieben erfolglos (Hinweis auf Urlaub der Sachbeabeiterin usw.). Auf die Mitteilung, dass die Voraussetzungen einer Untätigkeitsklage schon lange vorliegen (incl. wiederholter Fristsetzungen), erfolgt nicht die geringste Reaktion des zuständigen Landschaftsverbandes, so dass den Eltern keine Alternative zu juristischen Schritten bleibt.

Die Liste derartiger Erfahrungen ließe sich beliebig fortsetzen, so dass ich mir wünsche, dass unsere Politik nicht nur wohlklingende populistische Wahlkampf-Versprechungen auf ihre Fassaden setzen würde . . . sondern auch mal die wirklichen Probleme und die absurden Bürokratie-Kämpfe der Betroffenen zur Kenntnis nehmen würde.

Gisela Maubach
Förderkreis Schwerkranke Kinder e.V.

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