Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Urlaub in Sachensen barrierefrei
Werbebanner zu Hier könnte Ihre Werbung sein
Werbebanner zu Familienratgeber der Aktion Mensch
Werbebanner zu Kampagne Teilhabesicherungsgesetz
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
11.06.2009 - 12:55

Die Petition zur Elternassistenz hatte Erfolg.

Hamburg/Berlin (kobinet) Im Mai gab der Petitionsausschuss des Bundestages der Einreicherin Imke Paust recht und leitete ihr Anliegen zusammen mit einer deutlichen Forderung nach einer gesetzlichen Regelung an die Fraktionen des Deutschen Bundestages weiter. Weitere Exemplare erhielten die Ministerien für Arbeit und Soziales sowie das Familienministerium. Die kobinet-nachrichten sprachen mit der Petentin:

kobinet-nachrichten: Frau Paust, sie haben jetzt einen weiteren Schritt auf dem Weg zur gesetzlichen Regelung der Elternassistenz geschafft. Warum setzen sie sich für die Elternassistenz so hartnäckig ein?

Imke Paust: Durch meine Behinderung (Tetraparese durch MS) erlebe ich täglich, wie schwer und kompliziert sich der Alltag mit einem achtjährigem Kind gestaltet. Im Jahre 2007 hatte ich bereits nach langem Kampf mit verschiedenen Ämtern durchgesetzt, dass ich einen "Elternassistenten" beschäftigen darf. Diese Bewilligung erfolgte nach SGB VIII § 20 Hilfe für Kinder in Notlagen. Der Assistent erhielt einen "sagenhaften" Stundenlohn von € 1,10 bis € 3,15 in der Stunde, ohne Zuschüsse zur Sozialversicherung etc.

Nur was nützte diese Bewilligung den vielen anderen behinderten Eltern, wenn es in der Hand eines Staatsrates lag, der damals, nach einem von mir verschickten offenen Brief, das Jugendamt angewiesen hatte, unkompliziert zu handeln.

Also legte ich im Mai 2007 eine Petition mit der Forderung zur Berücksichtigung behinderter Eltern im SGB XII ein

Am 27.05.09 entschied der Petitionsausschuss dann endlich auch darüber, und sprach sich einstimmig für eine Vorlage bei den Fraktionen und Ministerien aus.

kobinet-nachrichten: Sie waren zu dem Zeitpunkt ein Einzelfall. Ihr Assistent erhielt noch nicht einmal den Mindestlohn. Hat sich inzwischen an diesen beiden Tatsachen etwas geändert?

Imke Paust: Ja, es hat sich etwas geändert. Inzwischen bekommen nach meiner Kenntnis bereits sechs weitere Betroffene, die meinen offenen Brief und den dazugehörigen Bewilligungsbescheid vorgelegt haben, jetzt auch diese Hilfe. Allerdings wird immer noch dieser niedrige Lohn gezahlt. Ich hoffe, dass es bald zu einer Verankerung im Gesetz kommt. Sonst sind die Kinder, um die es zum jetzigen Zeitpunkt geht, bis dahin erwachsen geworden.

kobinet-nachrichten: Frau Paust, wir bedanken uns für das Gespräch.

Das Gespräch führte kobinet-Redakteur Gerhard Bartz
 

Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2010 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.