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kobinet-nachrichten
11.06.2009 - 00:01
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin (kobinet) Anlässlich des zweitägigen Treffens der europäischen Arbeits-, Sozial- und Familienministerinnen und -minister in Luxemburg kritisieren Manuel Sarrazin und Irmingard Schewe-Gerigk von der Bundestagsfraktion der Grünen, die Bundesregierung, allen voran Familienministerin von der Leyen, wegen ihrer Blokadehaltung gegen die geplante europäische Antidiskriminierungsrichtlinie.
"Die Bundesregierung, allen voran Familienministerin von der Leyen, muss endlich ihre Blockadepolitik gegen eine Stärkung des europäischen Diskriminierungsschutzes aufgeben. Es ist ein politisches Armutszeugnis, dass sich einige wenige Regierungen weiter vehement gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene Antidiskriminierungsrichtlinie stemmen und nach immer neuen Vorwänden suchen, den Richtlinienvorschlag zu stoppen. Der Ministerrat hat die Chance vertan, durch ein positives Votum zum Kommissionsvorschlag ein Zeichen für Chancengleichheit und Diskriminierungsschutz zu setzen", erklärten die beiden Politikerinnen der Grünen.
Die Europaparlamentarierinnen und -parlamentarier hätten dagegen einen klaren Weg gewiesen: Am 2. April haben sie mit großer Mehrheit für den Vorschlag der Kommission gestimmt. Die grüne Fraktion im Europäischen Parlament hat die EU-Kommission von Anfang an erfolgreich in ihrer Antidiskriminierungspolitik bestärkt. Der Bericht der Grünen Berichterstatterin Kathalijne Buitenweg hat große Unterstützung im Sozialausschuss des Europaparlamentes erhalten. Die Richtlinie würde Lücken im Antidiskriminierungsrecht schließen und einen besseren Zugang für behinderte und ältere Menschen zu Dienstleistungen wie dem öffentlichen Verkehr, Wohnungen, Telekommunikation und Krediten ermöglichen, heißt es in der Presseinformation der Grünen.
"Dies alles wollen CDU und CSU verhindern und greifen auf eine populistische Panikmache zurück. Die Bundesregierung muss ihre Position überdenken und begreifen, dass die gesellschaftliche Teilhabe ein Menschenrecht ist. Insbesondere Arbeitsminister Scholz, dessen Partei den Richtlinienvorschlag im Grund unterstützt, ist in der Verantwortung, das in der Bundesregierung auch durchzusetzen", so die Forderung der Grünen. moh
Robert Stahl schrieb am 17.06.2009, 18:42
Die aktuelle Sinus Milieu Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes über Diskriminierung im Alltag belegt das die Menschen in diesem Land keine Antidiskriminierungsregeln wollen.
Die Menschen möchten kein Gesinnungschnüffelei und kein Managen von Beziehungen untereinander!!
Wenn immer noch einige Ideologen dieses Gesetz wollen und es sogar noch verschlimmern wollen, dann haben diese Menschen sich von der Mitte der Gesellschaft verabschiedet.
Die Wählerinnen und Wähler haben bei der Europawahl gezeigt, dass Sie kein Interesse an Regulierung durch die EU haben. Die geringe Wahlbeteiligung spricht dafür.
Die Bundestagswahl wird ein Gradmesser für Freiheit und Menschlichkeit innerhalb der Bundesrepublik sein. Wer für Antidiskriminierung eintritt, erhofft sich günstigere Versicherungsbeiträge auf Kosten der Allgemeinheit oder ist vermutlich Anwalt mit Auftagsrückgang. Die Gründe sind sicherlich vielschichtig.
Ein Beitrag zu mehr Menschlichkeit ist dieses überzogene Gesetz sicherlich nicht.
Dies sollte inzwischen auch bei den Herrschaften aus der Politik angekommen sein.
R. Stahl
Wasilios Katsioulis schrieb am 11.06.2009, 08:14
das Bundesverfassungsgericht hat sich mit seiner gestrigen Entscheidung auf die Seite der Behinderten gestellt:
www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090610_1bvr070608.html
www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-059.html
Der Kontrahierungszwang (Abschluss von Versicherungsvertraegen mit Behinderten) ist hoeher zu bewerten als das Recht auf Berufsfreiheit bei Versicherungen (Ablehnung von Behinderten wegen des erhoehten Risikos). Damit hat das BVG den Weg zum gleichberechtigten Zugang und zur Antidiskriminierung weiter geebnet.
Bei den Beratungen zur Antidiskriminierungsrichtlinien kam es gerade unter Hinweis auf diese entscheidende Frage immer wieder zu erheblichen Widerstand von Lobbyisten und der Behauptung die Berufsfreiheit der Unternehmen sei rechtlich ueber der Vertragsfreiheit des Konsumenten zu stellen, was das Bundesverfassungsgericht gestern verneint hat.
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