
Berlin (kobinet) Diese Woche wird der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von Union und SPD für eine Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus im Deutschen Bundestag abschließend beraten. Heute steht das Gesetz auf der Tagesordnung im Gesundheitsausschuss, am Freitag wird es im Plenum des Deutschen Bundestages beraten und abgestimmt.
Der Gesetzentwurf verfolgt nach Informationen des Büros des Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe folgendes Ziel: "Pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen, die ihre Pflege durch von ihnen beschäftigte besondere Pflegekräfte sicherstellen, haben während der Dauer eines Krankenhausaufenthaltes keinen Anspruch gegen die jeweiligen Kostenträger auf Mitaufnahme ihrer Pflegekräfte in das Krankenhaus und auf Weiterzahlung der bisherigen entsprechenden. Dies soll künftig geändert werden." moh