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kobinet-nachrichten 19.06.2009 - 06:37
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Modellhafte Zielvereinbarung für Persönliches Budget mit Budgetassistenz

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Kassel/Düsseldorf (kobinet) Der Kasseler Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab) hat erneut einen Erfolg für den Abschluss einer modellhaften Zielvereinbarung für ein Persönliches Budget zu vermelden. Gemeinsam mit dem Berater des Vereins, Uwe Frevert, ist es Alfonso Román-Barbas gelungen, eine Zielvereinbarung mit Budgetassistenz abzuschließen.

Viele Menschen mit Behinderung sind bei der Beantragung und Verwirklichung eines Persönlichen Budgets auf kompetente, unabhängige Beratung angewiesen. Alfonso Román-Barbas, der selbst Berater im Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Düsseldorf (www.zsl-duesseldorf.de ist, konnte für sich eine Zielvereinbarung zur Sicherung seiner Persönlichen Assistenz mit der Stadt Düsseldorf abschließen und kann damit auch sine Budgetassistenz finanzieren.

Die kobinet-nachrichten fragten den Berater beim fab in Kassel. Uwe Frevert, welcher auch für die Hotline zum Persönlichen Budget (Tel. 0180 / 2 21 66 21) tätig ist, wie er die Situation beurteilt:

"Die besondere Aufgabe einer Budgetassistenz ist es, dass sie dem behinderten Auftraggeber als Vermittler zwischen den Behörden und seinem Betrieb mit den selbst angestellten Assistenten dient. Menschen mit Lernschwierigkeiten haben häufig diesen Hilfebedarf, der über die Aufgaben für die rein praktische Assistenz hinausgeht. Die Aufgaben sind die Anforderung, die an Alfonso Román-Barbas herangetragen werden, in leichter Sprache zu übersetzen, so dass er den Überblick über seinen Betrieb im Privathaushalt und den Anforderungen behält. Dabei geht es um vielschichtige Themen wie zum Beispiel rechtliche Grundlagen, Organisations- und Finanzfragen sowie arbeitsrechtliche Angelegenheiten. Die Budgetassistenz ist sehr wichtig, da so auch Menschen, die jahrelang in Werkstätten für behinderte Menschen gearbeitet haben, mit dem Persönlichen Budget angemessene Unterstützung bekommen können. Das Ziel des Persönlichen Budgets im Sinne des neunten Sozialgesetzbuches ist es, die Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung maximal zu fördern", erklärte Uwe Frevert.

"Inhaltlich vergleichbar ist die Budgetassistenz mit dem 'Betreuten Wohnen' der Eingliederungshilfe, nur haben wir die Erfahrung machen müssen, dass die klassischen Anbieter der Behindertenhilfe es gerade nicht ermöglichen, dass die behinderten Kunden die so genannten 'Betreuer' selbst aussuchen können. Aber genau das ist hier für Alfonso Román-Barbas gelungen. Er hat keine Betreuung, sondern eine Persönliche Unterstützung", betont Uwe Frevert. Für Alfonso Román-Barbas stellt die nun abgeschlossene Zielvereinbarung einen weiteren Schritt für seine Selbstbestimmung dar. Nachdem er jahrelang in einer Werkstatt für behinderte Menschen gearbeitet hatte, war es ihm vor einigen Jahren mit Hilfe des Persönlichen Budgets gelungen, eine Außenarbeitsstelle beim Netzwerk Mensch zuerst anzunehmen. Mittlerweile engagiert sich der Rentner als ehrenamtlicher Berater und motiviert andere behinderte Menschen ebenfalls das Instrument des Persönlichen Budgets zu nutzen. Der körper- und mehrfachbehinderte Alfonso Román-Barbas nutzt einen Elektrorollstuhl, Persönliche Assistenz und nun auch die Budgetunterstützung. moh

Link zur Zielvereinbarung zur Budgetunterstützung
 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Alfonso Roman-Barbas schrieb am 20.06.2009, 19:36

Kommentar

Sehr geehrte Frau Steinke,
zu Ihren Kommentar möchte ich noch etwas zufügen. Da es um meine Zielvereinbarung geht, möchte ich Ihnen als Betroffener und als Experte in eigener Sache folgende Anmerkung mitteilen. Zunächst die erste Anmerkung. Es wird in Düsseldorf nicht die erste Zielvereinbarung bleiben, wo eine Budgetassistenz genehmigt wird. Ich kann Ihnen sagen das wir in Düsseldorf schon die nächsten drei Budgetnehmer haben, die dieses fordern und wollen. Wie die Budgetverordnung sagt ist diese Leistung aus dem Budget zu finanzieren. Da Menschen mit einer Lernbehinderung wie Mensch zuerst Deutschland, wie wir uns nennen, diese Budgetassistenz brauchen werden wir uns weiter dafür einsetzten,. Ich kann Ihnen versichern das die Stadt Düsseldorf dies nicht verschleiern möchte, das war von mir erwünscht. In der Zielvereinbarung haben konkrete Zahlen nicht zu suchen, sondern nur der Gesamtbedarf. Wir sollten uns deshalb an den Wortlaut der Budgetverordnung halten.
Alfonso Roman

Martina Steinke Rechtsanwältin schrieb am 19.06.2009, 17:40

Einzelfallentscheidung

Ich freue mich für Herrn Román-Barbas, dass er die Kosten für die notwendige Budgetassistenz zusätzlich erhält.

Hätte mich der Eingangstext auf der Kobinet Seite allerdings nicht über diese besondere Vereinbarung mit der Stadt Düsseldorf informiert, so hätte mir die eigentliche Zielvereinbarung diese nicht wirklich offenbart. In der Zielvereinbarung lese ich einen kurzen mehrdeutigen Satz unter dem Punkt "Qualitätssicherung". Ein zusätzlich ausgewiesener Betrag für Budgetassistenz fehlt. Offensichtlich möchte die Stadt Düsseldorf nicht, dass sich andere (zukünftige) BudgetnehmerInnen auf diese Zielvereinbarung berufen, um auch in ihrem Fall die Kosten für Budgetassistenz zusätzlich zu verlangen. Damit bleibt diese Entscheidung leider eine von engagierten MithelferInnen verhandelte Einzelfallentscheidung. Nur eine eindeutige gesetzliche Regelung kann hier für alle BudgetnehmerInnen, die Budgetassistenz benötigen, Abhilfe schaffen.

Uwe Frevert schrieb am 19.06.2009, 12:49

ausreichender finanzieller Rahmen

Hallo Martin Seidler,
ich kann hier versichern, dass ein ausreichender finanzieller Rahmen für die Budgetassistenz zur Verfügung gestellt wurde.
MfG Uwe Frevert

Martin Seidler schrieb am 19.06.2009, 12:08

Verwunderung und Nachfrage

Es ist sehr interessant, dass in der Zielvereinbarung - so wie ich Punkt 3.1. verstehe - Budgetassistenz als Maßnahme der Qualitätssicherung gewährt wird. Budgetassistenz soll nach dem Wortlaut der Zielvereinbarung dem Interesse des Leistungsträgers dienen - und nicht (wie es sonst bei Assistenz üblich ist) dem Interesse des Leistungsberechtigten!

Leider bleibt in der Zielvereinbarung bzw. im kobinet-Beitrag das Wesentliche offen: Mit welchem Stundensatz kann die Budgetassistenz vergütet werden, ohne dass das dafür eingesetzte Geld für andere Leistungen fehlt?

Martin Seidler

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