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30.06.2009 - 07:26

15 Jahre Beschluss zum Benachteiligungsverbot im Grundgesetz.

Berlin (kobinet) Der Deutsche Bundestag hat heute vor 15 Jahren mit dem Beschluss zur Aufnahme des Satzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" eine zentrale Voraussetzung für die heutige Gleichstellungsgesetzgebung für behinderte Menschen geschaffen. Am 30. Juni 1994 wurde der hart erkämpfte Beschluss von der Behindertenbewegung in Berlin gefeiert.

"Der 30. Juni 1994 war in vielfacher Hinsicht ein ganz besonderer Tag: Der Deutsche Bundestag, der damals noch in Bonn zu Hause war, tagte ausnahmsweise im Reichstag in Berlin. Auf der Tagesordnung stand der Beschluss über die Aufnahme einer weniger Veränderungen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die aufgrund der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten vorgenommen wurden. Und ca. 300 Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen waren gekommen, um der Debatte zu folgen und anschließend im nahegelegenen Haus der Kulturen auf den Erfolg anzustoßen. Denn sie hatten über vier Jahre hinweg hart dafür gekämpft, dass der Satz 'Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden' ins Grundgesetz mit aufgenommen wird", erinnert sich Ottmar Miles-Paul, der damals die Veranstaltung und den Besuch im Reichstag für den Initiativkreis Gleichstellung Behinderter koordinierte. "Wir hatten zigtausende Unterschriften für den Düsseldorfer Appell gesammelt, der die Grundgesetzergänzung für behinderte Menschen fordert, wir hatten eine Vielzahl von Aktionen zur Unterstützung unserer Forderung organisiert und letztendlich damals auch den Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen ins Leben gerufen, der heute noch begangen wird. Dieser Erfolg war für mich nicht nur die erste große Feier eines wichtigen Etappenzieles der Behindertenbewegung, sondern der Anfang einer Reihe von Regelungen, die in den nächsten Jahren zur Gleichstellung behinderter Menschen folgen sollten", so Miles-Paul.

Wochenlang hatten Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenbewegung mit der Verwaltung des Reichstages verhandelt, damit möglichst viele behinderter Menschen der Sitzung folgen konnte. Hierfür wurde neben der halbstündigen Möglichkeit, die Sitzung auf den Besucherrängen zu verfolgen, ein Raum mit einem Fernseher zur Verfügung gestellt, über den man den Verlauf der Sitzung verfolgen konnte. Eine Pressekonferenz wurde vor dem Reichstag durchgeführt und der Sekt für's Anstoßen musste mit den bescheidenen Mitteln, die die Bewegung damals zur Verfügung hatte, bezahlt werden. All das war jedoch kein Vergleich zu dem imensen Lobbyaufwand, der nötig war, um die Abgeordneten zu überzeugen, dass das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen ins Grundgesetz mit aufgenommen wird. Denn es gab eine Reihe von Vorschlägen für Grundgesetzergänzungen, die die damals regierende schwarz-gelbe-Koalition jedoch strikt ablehnten. Man wollte nur eine ganz kleine Reform des Grundgesetzes vornehmen, deshalb wehrten sich die Koalitionsfraktionen auch lange Zeit gegen das Vorhaben. So überzeugt die Koalitionäre ihre Gegenargumente über Jahre hinweg auch vorgetragen hatten, genauso schnell ging es dann auch, dass sie ihre Meinung änderten. Ausgangspunkte dafür war letztendlich das Bundestagswahljahr 1994 und die damit verbunde Erkenntnis, das wohl jede Stimme gebraucht wird, der wachsende Druck auf die Politik vonseiten der Behindertenverbände und vor allem das Wort von Bundeskanzler Helmut Kohl bei einer großen Veranstaltung des VdK, dass er entgegen seiner bisherigen Meinung, nun die Grundgesetzänderung unterstützen werde. Damit war die Bahn frei für eine breite Unterstützung im Deutschen Bundestag und später auch im Bundesrat, denn die anderen Parteien hatten diese bereits lange vorher zugesagt. Am 15. November 1994 trat das reformierte Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland dann in Kraft und seither gilt nun auch der grundgesetzlich verbriefte Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden". Es sollte noch bis 2002 dauern bis dieser Satz durch das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz konkretisiert und noch ein paar Jahre länger bis alle Bundesländer Landesgleichstellungsgresetz für behinderte Menschen verabschiedet hatten.

"Wir wußten damals schon, dass es ein historischer Tag war, hatten aber keine Ahnung, dass dieser Satz so vieles auslösen würde. Wenn wir heute die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen diskutieren, dann war die Aufnahme des Benachteiligungsverbots im Grundgesetz für Deutschland ein ganz wichtiger Baustein auf dem Weg dahin. Uns war damals aber auf jeden Fall klar, dass dieser Satz nicht alle Probleme von selbst lösen wird, sondern dass wir für jede weitere Veränderung wahrscheinlich genauso hart kämpfen müssen, wie für das Benachteiligungsverbot. Und daran dürfte sich bis heute trotz aller positiver Entwicklungen seit 1994 nicht viel geändert haben", so das Resümee von Ottmar Miles-Paul, der heute als Landesbehindertenbeauftragter in Rheinland-Pfalz versucht, den Satz des Grundgesetzes mit Leben zu füllen. moh
 

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Cordula Müller schrieb am 30.06.2009, 09:55

???

Ich habe bewusst 3 Fragezeichen gewählt, weil mir Eines nicht so recht aus dem Kopf geht.
Richtig ist, daß sich in der Behindertengleichstellungsgesetzgebung Einiges getan hat, richtig ist auch, daß Menschen mit und ohne Behinderung viel dafür arbeiten mussten.
Wenn ich nun so darüber nachdenke, daß die Umsetzung der UN Konvention auch so lange dauern soll... denke ich an unsere besonderen Kinder und frage mich,warum immer alles so lange dauern muss, was besondere Menschen angeht. Egal ob Antragstellung beim Sozialamt, Gespräche in den Schulämtern, bei den Ärzten, egal wo, ich verbringe mehr Zeit , um solche Angelegenheiten für unseren Sohn mit Förderbedarf zu regeln, als für seinen " normalen" Bruder.

Ich überlege auch manchmal ernsthaft, wie wir schneller weiterkämen. Wäre es sinnvoll was Artikel Bildung der UN Konvention angeht, Eltern nichtbehinderter Kinder die Situationen in den Förderschulen näherzubringen?? Würden dann nicht auch noch mehr Eltern für die Umsetzung kämpfen? Ich meine kleinere Klassen, Sonder und Sozialpädagogen vor Ort ,Therapeuten immer zu Stelle, das wünscht sich doch jeder für sein Kind.
Wie sähe es aus, wenn Eltern hier z.B. in NRW Frau Sommer auffordern würden, ihre Regelkinder in kleineren KLassen zu fördern?
Käme dann die Antwort: " TUT MIR LEID; ABER IHR KIND IST JA NICHT BEHINDERT"?Wäre dann auch eine Diskriminierung der Regelkinder gegeben? Ich habe beim NRW Schulministerium mal nachgefragt, wie das ist, ob Regelkinder auch in Förderschulen gefördert werden könnten.Das kam damals alsAntwort:Das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sieht diese Möglichkeit nicht vor. § 20 SchulG regelt, dass Orte der sonderpädagogischen Förderung u.a. Förderschulen sind. Die Möglichkeit des Unterrichts für Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in der Förderschule ist nicht erwähnt. Auch die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (AO-SF) spricht ausschließlich über die sonderpädagogische Förderung und geht nicht auf Unterricht von Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in Förderschulen ein.

Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf werden in Nordrhein-Westfalen folglich in allgemeinen Schulen unterrrichtet.

Mit freundlichem Gruß

Im Auftrag
Das zeigt nur, daß Regelkinder nicht berücksichtigt wurden.....Wenn die in anderen Landesgesetzen auch nicht ausdrücklich verboten wäre, könnten wir doch viel schneller umsetzen, Sonderschulen gibt es fast in jedem Ort und dann hätten wir doch die Lösung .
So liesse sich das ganze vielleicht auch mit den nBehindertenwerkstätten ,Heimen etc weiterführen.

Elterninitiative Gemeinsamer Unterricht Bornheim

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