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kobinet-nachrichten
10.07.2009 - 18:30
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Berlin (kobinet) Der Bundesrat hat heute in seiner 860. Sitzung das Assistenzpflegebedarfsgesetz (APBG) beschlossen. In einer ersten Stellungnahme äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende vom Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) e.V. Jens Merkel: "Mit diesem Beschluss des Bundesrates hat ForseA e.V. einen großen Erfolg erzielt. Wir widmen diesen der im August 2008 verstorbenen ersten Vorsitzenden unseres Bundesverbandes, Elke Bartz. Sie hatte seit 2006 mit der Dokumentation der Kampagne "Ich muss ins Krankenhaus.. und nun?" auf die Missstände bei der Versorgung behinderter und pflegebedürftiger Menschen hingewiesen. Diese Kampagne findet ihren vorläufigen Abschluss, sobald unser Bundespräsident dieses Gesetz unterschreibt." Jens Merkel weiter: "Dieses Gesetz mutiert vermutlich unfreiwillig zur Werbekampagne der Regierung für das Arbeitgebermodell. Denn nur behinderte Menschen mit selbst angestellten Pflegekräften können ihre Assistenz mit in die Klinik nehmen. Aber wir denken, dass dieser Unterschied durch die Rechtsprechung beseitigt werden kann. Diese Ungleichbehandlung von Menschen mit hohem Hilfebedarf ist durch nichts begründbar."
Eine weitere Abweichung von den Zielen der ForseA-Kampagne stellt Dr. Corina Zolle fest: "Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind nur im Artikel 3 (Änderung des SGB XI) ausdrücklich erwähnt. So, wie wir das Verhalten der Kostenträgerseite einschätzen, wird dies weiterhin zur Leistungsverweigerung genutzt. Wir kennen viele Menschen, deren Aufnahme von den Kureinrichtungen abgelehnt wurde, weil sie behinderungsbedingt einen hohen Hilfebedarf haben und damit den Gewinn schmälern. Hier hat der Gesetzgeber eine Chance vertan, ein gut dokumentiertes und allseits bekanntes Problem vollständig aus der Welt zu schaffen. Die Anstrengungen werden also weitergehen müssen." gba
Martina Heidelberg schrieb am 13.07.2009, 18:53
... Sie machen ein Vielfaches der behinderten ArbeitgeberInnen aus. Fuer sie ändert sich GAR NICHTS!
Wo bleibt die Solidarität?
Susanne Krumpholz schrieb am 13.07.2009, 01:26
LIANE dankt ForseA und ganz besonders ihrer Mitbegründerin Elke Bartz, dass durch ihren langjährigen Einsatz das Assistenzpflegegesetz in wesentlichen Punkten erfolgreich den Bundesrat passiert hat.
Wir sollten die jetzt noch nicht umgesetzten Forderungen im Einzelfall bei Reha- und Klinikaufenthalten mit Antragsverfahren durchsetzen und diese Versäumnisse der jüngsten Gesetzgebung im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Konvention nachfordern.
Offensichtlich hat der Gesetzgeber beim Assistenzpflegegesetz seine Verpflichtung zur Anwendung der UN-Konvention bei neuen Gesetzesentwürfen vernachlässigt.
Wir sollten daher veranlassen, dass der Behindertenrat dieses Pflichtversäumnis der Bundesregierung gegenüber unseren Menschenrechten offiziell bei der Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte meldet und die Monitoringstelle bittet, eine Stellungnahme vom Bundessozialministerium als Focal Point der Bundesregierung zu der unzureichenden Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention beim Assistenzpflegegesetz anzufragen.
Seit März 2009 ist die UN-Konvention verbindliches Völkerrecht in Deutschland, sodass wir berechtigt sind, Menschenrechtsverstöße und Versäumnisse der Bundesregierung bei den völkerrechtlich verankerten Strukturen in Deutschland anzuzeigen und durch Anfragen überprüfen zu lassen.
Diesen innerstaatlichen Beschwerde- und Anfrageweg der UN-Konvention zur Beachtung unserer Menschenrechte sollten wir ab sofort aktiv nutzen und nicht erst in 2 Jahren anfangen, unsere Beschwerden in einem Schattenbericht im Rückblick zu sammeln.
Es fördert auch die Erstellung des Aktionsplans, wenn die Bundesregierung im Einzelfall über die Monitoringstelle angefragt wird, wann und wie gesetzgeberische Versäumnisse und Rückstände zur Umsetzung der UN-Konvention nachgeholt werden.
Nachdem ForseA der Bundesregierung den Gesetzesentwurf für ein bedarfsdeckendes, einkommens- und vermögensunabhängiges Teilhabesicherungsgesetz schon seit langem bekannt gegeben hat, sollte sich
eine weitere Anfrage durch die Monitoringstelle mit dem Rückstand und der Untätigkeit der Bundesregierung befassen, damit bereits im Vorfeld von Gesetzesentwürfen die Verpflichtungen aus der UN-Konvention von Anfang an beachtet werden.
Die Forderungen von ForseA und ISL sowie unsere Menschenrechtsansprüche sollten beim Teilhabesicherungsgesetz auf keinen Fall auf eine magere Novellierung der Eingliederungshilfe reduziert werden, ohne dass uns die Bedarfsdeckung, das Wahlrecht und die Vermögens- und Einkommensunabhängigkeit für unsere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gesetzlich garantiert wird.
Christiane Rischer schrieb am 12.07.2009, 14:02
Viele von uns kennen Menschen, denen es nach einem Krankenhausaufenthalt schlechter ging als vorher. Krankenhausaufenthalte wurden unnötig lang herausgeschoben. Die Kriterien für dringend erforderliche stationäre Maßnahmen sind für behinderte Menschen mit Hilfebedarf andere als für nichtbehinderte Menschen.
Hoffen wir, dass das nun endlich aufhört.
Gedenken wir Elke, die dieses wichtige Anliegen mit auf den Weg gebracht hat.
Es ist nun unsere Aufgabe die Kostenträger mit dieser neuen Regelung zu konfrontieren, um ein möglichst handhabbare Verfahrensweise zu entwickeln.
Herzliche Grüße aus Dortmund.
Nina Waskowski schrieb am 12.07.2009, 11:36
...und weiterkämpfen!
Ein Grund zur Freude - wenngleich mit Einschränkungen bzw. noch einer Menge Arbeit in der Warteschleife. ForseA hat hiermit wieder einmal deutlich bewiesen, dass man mit klugen Köpfen, engagierten Unterstützern und vor allem einem langen Atem etwas erreichen kann.
Dieses sollte allen Betroffenen zeigen, dass es sich lohnt, für seine Ziele zu kämpfen statt resigniert aufzugeben und dieses gilt ganz sicher nicht nur für die ganz großen politischen Ziele, sondern auch im kleinen persönlichen Rahmen.
Was Elke Bartz tatkräftig auf einen guten Weg gebracht hat, ist hier von vielen Mitstreitern mit großem Einsatz zum Ende gebracht worden!
ForseA - weiter so!
Gerhard Bartz schrieb am 11.07.2009, 21:02
Ich möchte mich an dieser Stelle für die Unterstützung aus den Reihen der Politik bedanken. Namentlich herausgreifen möchte ich Dr. Ilja Seifert (Linke), dessen Zähigkeit wir Assistenznehmer es mit zu verdanken haben, dass das Gesetz doch noch seinen Weg gefunden hat.
Gerhard Bartz
Thomas Ahrens schrieb am 11.07.2009, 16:56
Ein langer, schwieriger Weg scheint sich dem Ende zu neigen. Jeder, der einmal im Krankenhaus lag, kann seinen ganz persönlichen Erfahrungsbericht vortragen. Ein Aufenthalt im Krankenhaus zählt zu den "schrecklichsten" Erinnerungen. Umso mehr ist dieses Gesetz zu betrachten, um Allen hiervon Betroffenen einen ebenso notwendigen, als auch erforderlichen Betreuungsbedarf ihrer externen Pflegekräfte zu ermöglichen. Mit diesem Gesetz verbinde ich die Hoffnung, dass dem unwürdigen und häufig bedrohlichen Krankenhausaufenthalt der Schrecken genommen wird.
Mit freundlichem Gruß
Thomas Ahrens
Bernd Füllenbach schrieb am 11.07.2009, 15:00
Elke,
ich danke Dir!
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