
Zwickau (kobinet) Die häusliche Krankenpflege, die Uwe Adamczyk beantragt hatte, wird ihm nun doch gewährt nachdem der Rollstuhlfahrer angedroht hatte so lange bei der AOK zu bleiben bis sein Pflegeproblem nach seinem Krankenhausaufenthalt gelöst ist.
"Auf dem Weg zur AOK Geschäftsstelle in Zwickau erhielt ich einen Anruf der AOK. Dort teilte man mir mit, dass man nun auch Kenntnis genommen hat von meinem Antrag auf häusliche Pflege und man noch einmal sich die Unterlagen durchgesehen habe. Grundsätzlich hätten die beiden Kolleginnen am Telefon eine richtige Auskunft erteilt und Entscheidung getroffen. Nach SGB V § 37 hätte man richtig entschieden. 'Aber man freut sich, mir mitteilen zu können, dass man in meinem besonderen Einzelfall nunmehr der Kostenerstattung für meine häusliche Pflege für den beantragten Zeitraum zustimmen könne.' Damit hat sich meine indirekte Androhung der Besetzung der AOK-Geschäftsstelle in Zwickau natürlich erledigt, deren Ziel es ja letztendlich war, die Kostenerstattung von der AOK zu erhalten. Somit habe ich nun nur noch meine Verordnung auf häusliche Krankenpflege abgegeben. In dem Gespräch erklärte mir der zuständige Servicestellenleiter nochmals die rechtliche Situation - also sprich mein Antrag hätte abgelehnt werden müssen und zitierte dabei nochmals den § 37 SGB V. Aber in meinem speziellen besonderen Fall habe man eine andere Entscheidung getroffen. Über diese positive Entscheidung freue ich mich natürlich, aber ich möchte trotzdem auch feststellen, dass diese Entscheidung auch einen bitteren Beigeschmack hat", erklärte Uwe Adamczyk in einer Presseinformation.
Das diese Entscheidung nun für ihn persönlich positiv getroffen worden sei, hat nach Ansicht von Uwe Adamczyk sicher seinen Hintergrund, da er sich doch sehr massiv gewehrt habe und die Medien und Öffentlichkeit einbezogen habe. Sein individuelles Problem scheint mit dieser Entscheidung jetzt damit gelöst, aber das Problem an sich werde weiter bestehen bleiben. "Nicht anders kann man ja sonst den besonderen Hinweis auf meinen Ausnahmefall verstehen", gibt Uwe Adamczyk zu bedenken. moh
Christian Bayerlein schrieb am 17.07.2009, 14:19
Hallo,
Was mich würde mal interessieren würde wären die rechtlichen Grundlagen - sowohl für die ursprüngliche Ablehnung nach § 37- als auch, auf welcher rechtlichen Grundlage man dann eine individuelle Lösung finden konnte (und mit welcher Begründung). Vielleicht kann man ja in anderen Fällen davon lernen und darauf hinweisen, dass es doch geht - wie das Beispiel zeigt.
Liebe Grüße
Christian Bayerlein