
Schwerte (kobinet) Wie kann es sein, dass Bahn-Bedienstete die beglaubigte Kopie eines Behindertenausweises in Verbindung mit dem Begleitschein des Landschaftsverbands nicht als Fahrschein anerkennen? Wie ist es möglich, dass eine behinderte junge Frau völlig allein auf dem Bahnsteig stehengelassen wird? Das fragt sich der Behindertenbeauftragte der Bundestagsfraktion der CDU, Hubert Hüppe, angesichts erneuter Vorkommnisse dieser Art in Schwerte.
Wie das Portal der WAZ Mediengruppe DerWesten berichtet, hat ein Bahn-Kontrolleur die Fahrerlaubnis einer Frau mit einer sogenannten geistigen Behinderung nicht anerkannt, ihr ein Bußgeld aufgebrummt und sie mitsamt ihres Freundes in Schwerte auf dem Bahnsteig stehen lassen. Ähnlich war es der 21jährigen Frau im April dieses Jahres ergangen. Damals war sie dem Bericht zufolge schon vor Fahrtantritt des Zuges verwiesen worden. Die Bahn hatte damals abgestritten, dass einer ihrer Mitarbeiter verantwortlich war. moh
Link zum vollständigen Bericht in DerWesten