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kobinet-nachrichten
01.09.2009 - 06:06
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org

Mainz (kobinet) Der Landeswahlleiter von Rheinland-Pfalz hat im Vorfeld der Bundestagswahl am 27. September eine Reihe von Hinweisen zum barrierefreien Wählen gegeben.
"Auch bei der Bundestagswahl 2009 können blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme mithilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson abgeben", dies teilte der rheinland-pfälzische Landeswahlleiter Jörg Berres mit. Die Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben. Zur Orientierung sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht, an der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben. So können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese in Rheinland-Pfalz anfordern beim Landesblinden und Sehbehindertenverband Rheinland-Pfalz e. V. in Mainz, Tel.: 06131 / 6939 736.
"Auch für Wahlberechtigte mit anderen körperlichen Beeinträchtigungen gibt es Möglichkeiten zur Erleichterung der Stimmabgabe. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Stimme in einem Wahllokal ihres Wahlkreises mit barrierefreiem Zugang abgeben oder sich bei der Stimmabgabe von einer Hilfsperson unterstützen lassen. Wahlberechtigte mit Gehbehinderungen können sich bei ihrem Kreiswahlleiter erkundigen, welche Wahllokale in ihrem Wahlkreis einen barrierefreien Zugang anbieten. Wenn ihr eigenes Wahllokal nicht barrierefrei zugänglich ist, können sie einen Wahlschein beantragen und damit in einem anderen, barrierefrei zugänglichen Wahllokal in ihrem Wahlkreis ihre Stimme abgeben. Selbstverständlich können sie - wie alle Wahlberechtigten - auch per Briefwahl wählen", erklärte der Landeswahlleiter.
Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich bei der Briefwahl oder im Wahllokal durch eine andere Person unterstützen lassen. Diese Hilfsperson kann der Wähler frei bestimmen, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes. Die Hilfsperson darf nur die Wünsche des Wählers erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse von der Wahl des anderen geheim zu halten. Weitere Vorgaben sind im Wahlschein und im Merkblatt zur Briefwahl aufgeführt, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist. moh
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