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14.11.2009 - 00:28

Projekte für ambulant vor stationär im Freizeitbereich.

Köln (kobinet) Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) weitet die Fördergrundsätze für Leuchtturmprojekte im Rahmen der Modellförderung "Ambulant vor stationär im Freizeitbereich" im Rheinland aus. Nach Beschluss des LVR-Sozialausschusses werden künftig auch Projekte gefördert, die über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren laufen.

Vorrangiges Ziel dieser Förderung ist es, Menschen mit kognitiven Einschränkungen, die mit ambulanter Unterstützung selbständig leben, die gesellschaftliche Teilhabe zu erleichtern. Ab dem kommenden Jahr benennt der LVR-Sozialausschuss inhaltliche Schwerpunkte, zu denen Projekte gefördert werden können. Im Jahr 2010 liegt dieser Schwerpunkt auf "Freundschaft, Gemeinschaft, Partnerschaft". Förderungen können bis zum 31. Januar 2010 beim LVR beantragt werden.

Künftig finanziert der LVR aus diesem Etat zudem Qualifizierungsangebote für freie Träger der Jugend- und Wohlfahrtspflege, Sportvereine oder Bildungsträger, wenn diese im Rahmen von Leuchturmprojekten ihre vorhandenen Freizeitangebote so konzipieren wollen, dass Menschen mit und ohne Behinderung an ihnen teilnehmen können. moh
 

 
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