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kobinet-nachrichten
14.11.2009 - 16:16
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org
Von kobinet-Korrespondent Franz Schmahl
Berlin (kobinet) Eine Meldung der Stuttgarter Nachrichten zur erwogenen Streichung der Freifahrten behinderter Menschen im öffentlichen Nahverkehr hat in dieser Woche für Wirbel gesorgt. Unter Berufung auf Regierungskreise der christlich-liberalen Koalition in Baden-Württemberg berichtete das Blatt vom Auftrag der Sozialministerin Monika Stolz (CDU), eine entsprechende Initiative auf Bundesebene vorzubereiten (kobinet 12.11.09). Für ihre niedersächsische Amts- und Parteikollegin Mechthild Ross-Luttmann ist das allerdings kein Thema.
Aus dem Berliner Kleisthaus war ein klärendes Wort zu den Streichplänen nicht zu erwarten. Dem Bundeskabinett wurden bereits die Bundestagsabgeordnete Mechthild Dyckmans (FDP) zur neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zöller (CSU) zum neuen Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten vorgeschlagen. Doch Rätselraten gibt es weiter darüber, wer im Auftrag der Bundesregierung die Belange behinderter Menschen vertreten und ins Kleisthaus einziehen soll.
Sehr aufmerksam reagierten die Betroffenen, die generell soziale Einschnitte unter der neuen Bundesregierung in Berlin befürchten, auf den "schwäbischen Versuchsballon" und eine darauf folgende "beruhigende Nachricht" aus Hannover (kobinet 13.11.09). Die Leserbriefe an kobinet wie die lebhafte Diskussion in einschlägigen Foren wie movado-news machten deutlich, dass die kostenlose Fahrt in Bus und Bahn nicht so einfach gestrichen werden kann.
Erstaunlich fand ein Wiener Beobachter, wie emotional die Deutschen werden, "wenn man ihnen das Privileg, und nichts anderes ist es, der Freifahrten wegnehmen will". Im Sinne der Gleichstellung sollten prinzipiell auch Behinderte für Fahrten zahlen, wobei sie bei Bedürftigkeit sozialverträgliche Tarife erhalten müssten.
"Wir brauchen keine Privilegien", meinte ein Rollstuhlfahrer aus Frankfurt am Main, will aber auf Nachteilsausgleichen bestehen. Solange behinderte Menschen wegen Barrieren die öffentlichen Verkehrsmittel nicht in vollen Umfang benutzen können, sei von ihnen nicht der gleiche Fahrpreis zu verlangen wie von nicht behinderten Fahrgästen. "Wir wollen keine Nachteilsausgleiche auf Dauer, sondern die Abschaffung der Nachteile, und zwar in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen. Das ist unser Anspruch auf Gleichstellung überall, umfassend und uneingeschränkt."
Dunathon Kaladar Yladrim schrieb am 19.11.2009, 14:50
Der "Wiener Beobachter" spricht davon, für behinderte Menschen anstatt Freifahrten (auch diese kosten teilweise 60 Euro pro Jahr!) sozialverträgliche Tarife einzurichten. Ich möchte daran erinnern, daß viele Sozialämter in diversen Städten solche Tarife eingerichtet hatten (z.B. Hamburg mit 15,50 pro Monatskarte, 2003 eingestellt), nur um sie später wieder zu streichen! In Hamburg wurde nach einer solchen Phase der Streichung wieder ein sozialverträgliches Ticket eingeführt, mit dem man pro Monatskarte 18 Euro spart. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis diese Sozialkarte wiederum eingestellt wird?
Viele behinderte Menschen besuchen eine WfbM und haben ein entsprechend sehr geringes Einkommen zusätzlich zu ihrer Grundsicherung (oft nur ca. 150,- Euro zusätzlich) jeden Monat eine solche Fahrkarte leisten können? Wer bezahlt die Person (Assistent bzw. Betreuer) die ihm die notwendige Hilfe zukommen lässt, um in den Besitz eines monatlichen Tickets zu kommen? Alles in allem finde ich die ganze Sache als sehr schlecht durchdacht und grundsätzlich nicht durchführbar.
Gisela Maubach schrieb am 16.11.2009, 14:18
Als Mitarbeiterin eines gemeinnützigen Vereins zur Unterstützung kranker und behinderter Kinder kann ich angesichts der Verzweiflung mancher Eltern die Formulierung "Privileg" hier nicht unkommentiert lassen.
Wenn man erlebt, in welcher Höhe vielen Eltern zusätzliche Kosten entstehen, wenn sie z.B. für ihr Kind im Rolli ein entsprechend großes Fahrzeug benötigen, dann kann man nachvollziehen, dass hier schon mal diejenigen Pech haben, die sich so ein kostenintensives Fahrzeug nicht leisten können. Und selbst auf den Tausenden von Euros Umrüstkosten bleiben die Eltern sitzen, wenn laut §§ 83 bis 96 SGB XII die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zugemutet wird.
Aktuell unterstützen wir die Klage einer alleinerziehenden Mutter vor dem Sozialgericht wegen der Übernahme von Reparaturkosten der Rampe ihres umgerüsteten Fahrzeuges. Es geht um 1.550 Euro, die der LVR nicht übernehmen will, was für die Mutter aber ein komplettes Monatsgehalt bedeuten würde. Obwohl bereits ein Gerichtstermin festgelegt wurde, wurde der Antrag auf Prozesskostenhilfe noch nicht bearbeitet, so dass hier weitere Sorgen hinzukommen.
Die Tochter ist schwerstmehrfach-behindert, ist daher ununterbrochen auf Betreuung und Pflege angewiesen, und es ließe sich eine lange Liste von behinderungsbedingten Kosten erstellen, für die niemand zuständig ist.
Bevor nun jemand im Zusammenhang mit Freifahrten die Formulierung "Privileg" benutzt und "Gleichstellung" (!) fordert, sollte er sich gut überlegen, wie das bei denjenigen Betroffenen ankommt, deren wirkliche Probleme für ihn kaum vorstellbar sind.
Wenn die CDU-Sozialministerin Monika Stolz die bundesweite Streichung der Freifahrten behinderter Menschen "vorbereiten" soll, würde die Umsetzung dieser Streichung im Umkehrschluss eine Gesetzesänderung des Kapitel 13 im SGB IX bedeuten, wobei sich natürlich die Frage ergibt, wie eine derartige Einschränkung der Mobilität mit Artikel 20 der UN-Konvention vereinbar ist, wonach für Menschen mit Behinderung die persönliche Mobilität bei größtmöglicher Selbstbestimmung sicherzustellen ist.
Es wäre wünschenswert, wenn vor (!) den NRW-Landtagswahlen im Mai 2010 ein paar aufklärende Einzelheiten zu den "Vorbereitungen" von Frau Stolz zu erfahren wären, denn wenn eine Streichung auf Bundesebene stattfinden soll, die mit entsprechenden Gesetzesänderungen verbunden sein müsste, finde ich es auch etwas verwirrend, dass das für Niedersachsen dann "kein Thema" wäre.
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